Ab dem 9. Juni 2015 tritt eine neue städtische Verordnungin Kraft, die besagt, dass in Zukunft an verschiedenen Südstränden Strafen zwischen 300,- Euro und 3.000,- Euro ausgesprochen werden. Folgende Strände sind vorgesehen: El Cabezo, El Medano, El Medano-Chica, Leocadio Machado, Jaquita und La Tejita. Ausserdem schlug das Rathaus noch folgende Strände vor: Playa Grande, Los Abrigos, Ensenada Pelada. Als kleineres Vergehen, auf die eine Strafe von 300,- Euro folgt, gilt der Einsatz von Sound-Geräten und/oder Musikinstrumenten, der ungerechtfertigte Gebrauch von Wasser aus Bädern, Toiletten, Duschen und Fußbädern, Camping in Strandbereichen, Lagerfeuer oder Grillen und gewisse sportliche Aktivitäten ausserhalb der zugelassenen Gebiete. Weiterlesen
