Abmahnungen für Fluggesellschaften

Afgrund zu hoher Anzahlungsforderungen hat die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen nun sechs Fluggesellschaften abgemahnt. Wie der Vorstand der Verbraucherzentrale in Düsseldorf berichtet, beziehen sich die Abmahnungen auf Air Berlin, Condor, Tuifly, Lufthansa, Germanwings sowie Germania. Sollten sie nicht bis Ende Mai Ihre bisherigen Modalitäten ändern, dann will die Verbraucherzentrale klagen.
Der Flugpreis sollte frühestens 30 Tage vor Abreise fällig werden, eine Anzahlung sei auch nur akzeptabel, wenn die Fluggesellschaft eine Insolvenzsicherung vorweisen könnte. So wie es bislang nur für Reiseveranstalter Pflicht ist. Die Restzahlung sollte frühestens einen Monat vor Reiseantritt fällig werden.