Die Phase 1 beginnt

Allgemeine Regeln

  1. Jede erlaubte Aktivität muss unter Einhaltung der Sicherheitsbestimmungen, des Selbstschutzes sowie der sozialen Distanzierung erfolgen. Die Verwendung von Nasen-Mundschutzmasken außerhalb des Hauses wird dringend empfohlen, insbesondere wenn die Einhaltung der geforderten Sicherheitsabstände nicht garantiert werden kann. Ebenso sollte der Zugang zu hydroalkoholischen Lösungen erleichtert werden, um häufige Händehygiene zu ermöglichen.
  2. Alle Räumlichkeiten und sonstigen Einrichtungen sowie deren Ausrüstung der zugelassenen Tätigkeiten müssen regelmäßig gereinigt und desinfiziert werden.
  3. Grundsätzlich ist es bis zum Erreichen der neuen Normalität in Phase III. nicht gestattet in andere Provinzen als der Heimatprovinz zu reisen (außer aus berechtigten Gründen). Danach kann zwischen den Provinzen gereist werden, sofern sich beide in Phase III befinden.
  4. Alle nachfolgend beschriebenen Aktivitäten und ihre Einschränkungen erfolgen schrittweise in einzelnen Phasen der Deeskalation.
  5. Alle unternommenen Fahrten, ungeachtet des Verkehrsmittels, dürfen nur zum Zweck von zugelassenen Tätigkeiten erfolgen.

Seit dem 02. Mai gelten folgende Regelungen:

Übersicht der einzelnen Phasen ab dem 11. Mai:

PHASE 1 ab 11. Mai 2020

Arbeitsrecht

• Analyse der Arbeitssicherheit verschiedener Bereiche, angepasst an die Covid-19 Ansteckungsgefahr.

Persönlich

• Festlegung von Maßnahmen für den Schutz der Risikogruppen und Implementierung dieser.
• Eingeschränkter sozialer Kontakt für Menschen, die weder gefährdet sind, noch Vorerkrankungen haben.
• Beschränkung der Belegung von Privatfahrzeugen, mit Ausnahme von Personen aus dem Familienverbund (selbe Adresse) und somit zusammen fahren könnten.
• Öffnung von Aufbahrungszentren (velatorios) für eine begrenzte Anzahl von Familienmitgliedern unter Einhaltung der Sicherheitsabstände und Sicherheitsbestimmungen.
– Noch nicht darf man zu Zweitwohnsitzen fahren!

Soziale Einrichtungen/Dienste

• Schrittweise Reaktivierung der Sozialen Dienste mit vorrangiger Berücksichtigung der am stärksten benachteiligten Gruppen auf Basis der festgelegten Gesundheitsempfehlungen. Zu ihnen zählen Menschen mit Behinderungen, Therapien, Ergotherapien, Rehabilitationszentren und psychosoziale Dienste.
• Häusliche Pflegedienste von Senioren, die nicht in Seniorenwohnheimen leben.

Bildung, Universitäten

• Die Bildungszentren werden für die Desinfektion, Vorbereitung und administrative Tätigkeiten zur Aufnahme des Betriebs für Lehrer, Professoren, Dozenten und Hilfspersonal geöffnet.
• Öffnung der Universitäten zur Desinfektion, Vorbereitung, administrative Tätigkeiten und Forschung.
• Öffnung der Universitätslabore.

Wissenschaft und Innovation

• Schrittweise Wiedereröffnung der wissenschaftlich-technischen Einrichtungen, die zu Beginn der Pandemie geschlossen wurden, da sie für eine temporäre Zeit als nicht essenziell eingestuft wurden.
• Es dürfen wissenschaftliche Seminare und Kongresse mit maximal 30 Teilnehmern abgehalten werden, sofern der Sicherheitsabstand von 2 Metern und die Hygienebestimmungen eingehalten werden.

Handel (kleine Geschäfte <400 qm) und Dienstleistungen

• Schrittweise Eröffnung von Betriebsstätten und kleinen Geschäften, die nicht den Charakter eines Zentrums oder Gewerbeparks haben.
• Ungeachtet davon dürfen diese ihre Tätigkeit ausführen, sofern sie während des Alarmzustandes für die Öffentlichkeit zugänglich sein durften, obwohl sie sich in Einkaufszentren befinden.
• Die Kapazität ist auf 30 % limitiert. Der Sicherheitsabstand von 2 Metern zwischen den Kunden muss in jedem Fall garantiert werden. Wenn dies nicht möglich ist, wird nur ein Kunde nach dem anderen zugelassen.
• Für Personen über 65 Jahre soll ein bevorzugtes Zeitfenster festgelegt werden.
• Wenn die zuständige Gemeinde es festlegt, dann dürfen Märkte im Freien (feste und Wochenmärkte) wieder stattfinden, wobei die Bedingungen für die Einhaltung der Sicherheitsabstände zwischen den Ständen und eine ordnungsgemäße Steuerung der Menschen von Sicherheitspersonal beaufsichtigt werden muss. Die Anzahl der Marktstände ist auf 25 % der üblichen Anzahl limitiert und kann vergrößert werden, falls die Fläche proportional erhöht wird, damit die Sicherheitsabstände (Mensch, Marktstände) eingehalten werden kann.

Gastronomie, Cafés, Restaurants

• Wiederaufnahme des Terrassenbetriebs (außen), allerdings nur bei limitierter Auslastung der Zulassung gemäß Genehmigung der Lizenzen der Gemeinde des Vorjahrs (Anzahl der Tische ist in den kommunalen Behörden festgelegt) und unter Einhaltung der Sicherheitsabstände. 50 % der Kapazitäten dürfen belegt werden.
• Ausweitung der Anzahl der Tische, falls die Gemeinde mehr Platz zur Verfügung stellt und das Verhältnis von Tisch zu Fläche proportional eingehalten wird und die Fußgängerzone auf derselben Fläche gleichermaßen vergrößert wird.

Hotels, touristische Unterkünfte

• Öffnung, jedoch ohne die Nutzung von Gemeinschaftszonen und mit Einschränkungen, beispielsweise im Restaurant neben anderen Aktivitäten und unter Einhaltung der festgelegten Hygiene- und Gesundheitsstandards.

Agrikultur

• Wiederaufnahme von Tätigkeiten im Agrar-, Lebensmittel- und Fischereisektor, wo Beschränkungen existieren.
• Verkauf von Flaschenweinen in spezialisierten Geschäften (zB Vinotheken)
• Tierhandlungen, Rettungsstationen von Tieren
• Floristen und kleinen Gärtnereien
• Verkauf und Miete von Geräten und Behelfsmitteln für den Garten
• Produktion und Verkauf für die Kultivierung in Gärten.
• Wartung und Reparatur von Agrargeräten und Inspektionen;

Kultur, Freizeitaktivitäten

• Bibliotheken (Bücherverleih, Lesen nur bei limitierter Kapazitätsauslastung)
• Kulturelle Veranstaltungen und Shows mit weniger als 30 Personen in geschlossenen Räumen (1/3 der Kapazität).
• Kulturelle Freiluftveranstaltungen und Shows im Freien mit weniger als 200 Zuschauer (nur bei Sitzplätzen erlaubt und unter Einhaltung des Sicherheitsabstands)
• Museen (nur Besuche, keine kulturellen Aktivitäten) bei einer Auslastung von 1/3 der Kapazität und mit Kontrolle der Menschenmenge in den Räumen.
• Aktiv- und Naturtourismus für eine begrenzte Anzahl an Personen.
• Audiovisuelle Produktionen, Dreharbeiten (Kinofilme, Serien)

– Sehenswürdigkeiten und Kultureinrichtungen, Ausstellungen, Museen bei 1/3 Auslastung der Kapazität und mit Kontrolle der Menschenmenge;

– Kulturspektakel in geschlossenen Orten (weniger als 50 Personen und 1/3 des Forums) und im Freien (bis maximal 400 Personen, nur mit Sitzplätzen)

– Aktivtourismus und Natur für größere Personengruppen

Professioneller Sport und Vereine

• Öffnung der Zentren für Hochleistungssport mit verstärkten Hygiene- und Schutzmaßnahmen und, wenn möglich, in Zeitfenstern.

• Durchschnittliches Training in professionellen Ligen.

Hobbysport

• Outdoor-Sport ohne Publikum oder persönlichen Kontakt (Leichtathletik, Tennis).
• Individuelle sportliche Aktivitäten nach Terminvereinbarung in Indoor-Sportzentren, die keinen körperlichen Kontakt mit anderen Personen erfordern, keine Nutzung der Umkleidekabinen und nach vorheriger Terminvereinbarung.

Religion

• Einschränkung auf 1/3 der Räume

Mobilität (Nahbereich, urbane Zonen)

• Steigerung des Serviceangebots von öffentlichen Verkehrsmittel in städtischen und überstädtischen Zonen auf 80 – 100 %.
• Erhebung der Passagiernachfrage und Erarbeitung eines Referenzwerts für die Belegung.

Mobilität (mittlere und längere Distanzen), Schienenverkehr und Busse

• Aufrechterhaltung der aktuellen Bedingungen (Begrenzung der Anzahl der angebotenen Dienste auf 30%). Begrenzung der Belegung auf 50% der Fahrzeuge.
• Verpflegung in Zügen ist verboten.

Flugverkehr

• Aufnahme des Flugbetriebs in Abhängigkeit von einem europäischen oder internationalen Vereinbarung unter Berücksichtigung der Sicherheit.

Schiffsverkehr

• Belegung: 50% bei Sitzplätzen mit Mindestabstand von je 2 Meter. 100% in Kabinen, solange sie von Personen bewohnt werden aus einem Familienverbund (selber Wohnsitz).