Gestern wurde auf den Kanaren beschlossen ein ähnliches Modell wie die deutsche Kurzarbeit „modelo laboral alemán“ einzuführen. Das bedeutet, das zukünftig kanarische Unternehmen welche sich z. Zt. in wirtschaftlich problematischer Lage befinden, ähnlich wie in Deutschland Kurzarbeit anmelden können. Wird diese bewilligt, wird der „fehlende“ Teil des Einkommens von der Regierung gezahlt sofern die betroffenen Arbeitnehmer die Ausfallzeiten zur Weiterbildung nutzen. Eine Vorraussetzung für die Genehmigung der Kurzarbeit ist unter anderem die Garantie des Unternehmens, das die Betroffenen Arbeitnehmer nicht gekündigt werden. Der vorläufige Etat für die Maßnahme wird sich auf ca. 5 Millionen Euro belaufen.
UPDATE:
Die Massnahme soll ab April 2010 in Kraft treten.