Wahlrecht für Auslandsdeutsche gestärkt

Das Verfassungsgericht entschied kürzlich, daß im Ausland lebende deutsche Personen nicht drei Monate ununterbrochen in der Bundesrepublik gewohnt haben müssen, um auch hier zu wählen. Mit diesem Urteil hat das Bundesverfassungsgericht das Wahlrecht von im Ausland lebenden Deutschen deutlich gestärkt. Die bisherige Regelung, wonach Auslandsdeutsche mindestens drei Monate in Deutschland gelebt haben müssen, um sich später per Briefwahl an Bundestagswahlen zu beteiligen, erklärte das Gericht nun für verfassungswidrig. Zur Begründung der Entscheidung hieß es, daß das Gesetz gegen den Grundsatz der Allgemeinheit der Wahl verstoße.