Am 10. Juli dieses Jahres traten neue Bestimmungen für den Zuzug nach Spanien in Kraft. In erster Linie sollen diese Regelungen die Sozial- und Krankenversicherungskassen entlasten beziehungsweise schützen. Hintergrund ist, dass mit der Öffnung der Grenzen innerhalb Europas und dem königlichen Dekret vom 16. Februar 2007 zwar viele Hürden in Bezug auf die Bewegungsfreiheit der EU-Bürger innerhalb Spaniens genommen wurden. Gleichzeitig, und das haben die seither verstrichenen Jahre gezeigt, entstand so ein großes Loch in der Gesundheitsversorgung, das unbedingt geschlossen werden muss.Unter anderem, weil sich EU-Bürger im Land aufhielten, die keine Versicherung hatten und im Notfall dennoch behandelt werden mussten, oder weil die Rückerstattung aus den Herkunftsländern nicht gut geregelt ist. Auch die Behandlung der eigenen Landsleute verzögert sich teilweise, weil EU-Bürger, einzig um Wartezeiten in ihrem eigenen Land zu umgehen, in Spanien einen Notfall vortäuschen. „Wir haben solche Fälle jede Woche und sind dann verpflichtet zu helfen“, erzählt eine Krankenschwester, die im öffentlichen Gesundheitswesen im Süden Teneriffas arbeitet. Nach Meinung von Beamten, die diese Neuregelung durchsetzen müssen, möchte Spanien diese deshalb auch nicht als Maßnahme gegen den Zuzug von Einwohnern der Mitgliedsländer des europäischen Abkommens verstanden wissen, sondern als Schutz innerhalb des Schengener Abkommens. Wer sich regulär im Land aufhält, normal arbeitet und dabei in die Sozialkassen einzahlt, hat nichts zu befürchten. Auch in Deutschland gibt es ähnliche Regelungen.
Wie verhalte ich mich korrekt?
Wer sich neu auf Teneriffa niederlässt, braucht zunächst eine Registriernummer, die zugleich als Steuernummer verwendet wird, die NIE. Diese nutzt man zum Beispiel, um sich als Ausländer steuerlich zu identifizieren, ein Konto zu eröffnen oder einen Telefonanschluss zu beantragen. Wer länger als drei Monate im Land bleibt, muss mehrere Faktoren beachten und ein Certificado de Registro de Ciudadano de la Unión beantragen. Dieses wird beim ersten Mal auf fünf Jahre ausgestellt, danach muss es als „permanente“ – also dauerhaft – beantragt werden. Am einfachsten bekommen dieses Zertifikat Menschen, die noch berufstätig sind. Sie müssen lediglich einen registriertenArbeitsvertrag oder die Registrierung bei der Seguridad Social nachweisen, die automatisch garantieren, dass die Person über den Arbeitgeber kranken- und sozialversichert ist. Ähnlich verhält es sich für Selbständige. Auch sie müssen einfach durch eine Anmeldung als „autónomo“ (Selbständiger), den Nachweis erbringen, bei der Seguridad Social angemeldet und damit versichert zu sein. Das gilt auch für Ehepartner oder Lebenspartner einer eingetragenen Lebensgemeinschaft. Partner, die aus einem Nicht-EU-Land stammen, können im Sinne der Familienzusammenführung eine Residencia als Familiar Ciudadano de la Union beantragen und sich dabei auf den europäischen Lebenspartner berufen. Kinder und direkte Vorfahren werden genauso behandelt. Auf weitere Familienkreise ist dies nicht mehr ohne weiteres anwendbar.
Wird der Arbeitnehmer innerhalb der ersten fünf Jahre arbeitslos und ist sein Anspruch auf Arbeitslosengeld abgelaufen, so kann er aufgefordert werden, das Land zu verlassen. Auch das wird im Einzelfall nach individuellen Lebensumständen entschieden.
Ist jemand nicht berufstätig und möchte trotzdem dauerhaft in Spanien leben, muss er seine Unabhängigkeit belegen. Bei Rentnern reicht in der Regel die Rentenbescheinigung und der Nachweis einer Krankenversicherung, die die Leistungen der spanischen gesetzlichen Versicherung in vollem Umfang übernimmt. Notfalls muss diese Bescheinigung auch ins Spanische übersetzt werden. Ist jemand Privatier gilt auch für ihn der Nachweis einer gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung, die möglicherweise auftretende Kosten in vollem Umfang abdeckt. Wie hoch „ausreichende finanzielle Mittel“ sind, wird je nach Umstand und Familie festgesetzt. Dabei werden individuelle Entscheidungen gefällt. Als Faustregel gilt: Entweder man hat ein regelmäßiges Einkommen, wie beispielsweise die Rente oder Vermögenseinkünfte oder Grundbesitz in Spanien. Als ausreichend wird derzeit betrachtet, dass das Jahreseinkommen einer alleinstehenden Person über 5.007,80 Euro liegt. Bei Paaren erhöht sich die Summe auf 8.513,26 Euro. Leben in dem Haushalt Elternteile oder Kinder mit, so erhöht sich das Jahreseinkommen, das mindestens vorhanden sein muss, bei zwei Personen auf 21.283,15 Euro, bei drei Personen auf 30.046,80 Euro und bei vier Personen auf 38.810,45 Euro. Auch in diesen Fällen werden die Umstände individuell abgewägt.
Studenten, die sich nur für eine bestimmte Dauer in Spanien aufhalten, müssen eine Einschreibung an einer privaten oder öffentlichen Universität und ebenfalls eine gültige Krankenversicherung sowie die Bestätigung einer monatlichen Zuwendung nachweisen. Studenten, die innerhalb der europäischen Austauschprogramme, wie Erasmus, nach Spanien kommen, erfüllen in der Regel bereits alle nötigen Auflagen. Sie legen die Austauschunterlagen vor.
Immer wieder betonen Politiker, dass es bei den Neuregelungen nicht um eine Einschränkung der Bewegungsfreiheit innerhalb der EU gehe. EU-Bürger und Schweizer können sich frei innerhalb der Mitgliedsstaaten bewegen. Man wolle nur sicherstellen, dass sie entweder in die Sozialversicherungskassen einzahlen oder ausreichend abgesichert nach Spanien kommen und im Land keine unnötigen Kosten zu Lasten der regulären Steuerzahler verursachen. „Es ist alles noch sehr neu und ständig kommen neue Regelungen hinzu. Keiner von uns kann sagen, wie es in drei, sechs oder zwölf Monaten aussehen wird. Niemand kann und möchte sich im Moment auf eine endgültige Aussage festlegen. Aber wir beraten gerne auf der Basis der aktuellen uns vorliegenden Grundlagen“, erklärt eine Mitarbeiterin der Ausländerbehörde bei der Nationalpolizei in Puerto de la Cruz. Die Zollbehörde am Hafen von Santa Cruz betont, dass es bei der Einfuhr von Umzugsgut derzeit keine Änderungen gibt und für diese Container keine Steuern gezahlt werden müssen. Ihnen reicht die Anmeldung bei der Gemeinde sowie das Zolldokument, in dem der Inhalt der Container aufgelistet ist.
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