Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden:

Die Rückverfolgung von IP-Adressen wurde für rechtswidrig erklärt
Aufgrund einer Beschwerde des Piratenpartei-Mitglieds Patrick Breyer wurde die Rückverfolgung von dynamischen IP-Adressen als rechtswidrig erklärt. Zudem dürfen ermittelnde Behörden nicht mehr „einfach so“ Passwörter und PINs von Providern erfragen.
Patrick Breyer legte Beschwerde vor dem Verfassungsgericht ein: er sieht die Angabe von persönlichen Daten bei der Anmeldung eines Telefon- oder Internetanschlusses mittels Prepaid, das Recht der Provider, einen Ausweis zu verlangen, sowie die Auskunftspflicht gegenüber ermittelnden Behörden als Eingriff in seine Grundrechte.
Und das Urteil wertet er als einen „großen Erfolg“: „Wir sind froh, dass die Anonymität der Nutzer im Netz künftig besser geschützt ist.“ Denn: Der erste Senat des Bundesverfassungsgericht erklärte nun die Ermittlung von Passwörtern und PINs seitens der zuständigen Behörden in seiner derzeitigen Form für rechtswidrig. Kundeninformationen dürfen nur noch mit einem richterlichen Beschluss bei den Providern angefordert werden. Zudem ist es nicht erlaubt, dynamische IP-Adressen den personenbezogenen Daten zuzuordnen.
Laut Piratenpartei konnten bisher Ermittlungsbehörden selbst bei „Bagatelldelikten“ und ohne richterliche Genehmigung entsprechende Daten von den Providern anfordern.
Ebenso konnten in Deutschland Tausende Nutzer von Filesharing-Tauschbörsen unter Berufung auf die entsprechenden Paragraphen im Telekommunikationsgesetz ermittelt und somit von der Musik- oder Filmindustrie abgemahnt werden. Dies gilt mit der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts nun als „verfassungswidrig“. Bis zum 30. Juni 2013 wird jedoch noch die Fortsetzung der aktuellen Praxis gewährt.
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