Der Europäische Gerichtshof hat nun die bestehenden Rechte von Fluggästen bekräftigt. Wenn sich ein Flug um mehr als drei Stunden verspätet, so steht den Reisenden definitiv eine Entschädigung zu. Allerdings gibt es eine Ausnahme, wenn die Verspätung auf außergewöhnliche Umstände zurückzuführen ist, welche die betroffene Airline nicht beeinflussen kann. Nach Auffasung der Richter müssen Fluglinien, die ihr Ziel erst mit drei oder mehr Stunden Verspätung erreichen, Ihre Passagiere genau so entschädigen wie die, deren Flug annulliert wurde. Als Entschädigung sind laut EU-Recht zwischen 250 und 600 Euro vorgesehen.