Triumpf über die Beschlagnahme von Facebook-Accounts bleibt wohl aus

Das gewünschte Erfolgserlebnis schwindet: Zum ersten Mal wollte ein Richter Facebook zur Herausgabe von Daten zwingen. Doch der Angeklagte macht einen „Strich durch die Rechnung“ und somit den Justiz-Traum von einem „spektakulären Machtkampf“ zunichte

Dabei hoffte die Justiz, dass der Reutlinger Prozess zum Präzedenzfall werden könnte. Denn wenn Richter Hamann auf offiziellem Rechtsweg den Facebook-Account des Angeklagten hätte beschlagnahmen dürfen, wäre das für unzählige Strafverfahren in ganz Deutschland von entscheidender Bedeutung gewesen.

Auslöser: Ein 20-jähriger Angeklagter aus Reutlingen wird beschuldigt, einem Kumpel über Facebook entscheidende Hinweise zu einem Einbruch gegeben zu haben. Doch die Beweisführung ist schwierig angesichts der Tatsache, dass die Ermittler an die verschickten Nachrichten über das soziale Netzwerk Facebook nicht so einfach herankommen.Es gehe jedoch gar nicht darum, einen Präzedenzfall zu schaffen und Facebook mit allen rechtlichen Mitteln zur Herausgabe der Daten zu zwingen, so der Richter. Sein einziges Ziel sei es, den Verdacht gegen den 20jährigen Angeklagten aufzuklären, was ihm nun sicher schneller gelingen dürfte als über ein teures und langwieriges Rechtshilfeersuchen, denn der 20-jährige Angeklagte kündigte zum Prozessauftakt an, dass er die Daten aus seinem Facebook-Profil freiwillig preisgeben will. Das Gericht verlangt nun eine offizielle CD von Facebook in Irland, wobei keiner abschätzen kann, wie lange das dauert ..

Allerdings wolle er nicht ewig auf eine Reaktion von Facebook warten, so der Richter. Notfalls werde er sich auch mit der herkömmlichen Beweisführung und den vorhandenen Indizien zufriedengeben. Spätestens im April will er das Verfahren abgeschlossen haben. Sollten bis dahin keine Ergebnisse von Facebook vorliegen, würde ihn das auch nicht stören, betonte er: „ein Strafrichter kann damit leben, dass er als Tiger startet und als Bettvorleger endet.“

Seine derzeitige Prominenz hat er dann aber doch noch genutzt und somit wird im Moment viel über komplizierte Themen, vor allem die Vorratsdatenspeicherung, diskutiert. Dass es für einen deutschen Richter so schwierig und problematisch sei, an Daten von E-Mail-Providern oder eben Sozialen Netzwerken im Ausland, wie Facebook zu kommen, sei eines dieser Themen. Gelesen: n-tv.de