Laut aktuell geltender Sicherheitsbestimmungen der spanischen Flughäfen können Flugreisen nur mit einem gültigen Lichtbildausweis bzw. einem von den deutschen konsularischen Vertretungen in Spanien ausgestellten Passersatzdokument angetreten werden.
Folgende Vorgehensweise wird bei Verlust der Dokumente empfohlen:
- Erstatten einer polizeilichen Anzeige über den Verlust/Diebstahl des Originals bei der Polizeidienstelle (Policía Nacional oder Guardia Civil). Unter der Telefonnummer 902 102 112 nimmt die Nationalpolizei auch auf Deutsch telefonisch Anzeigen entgegen. Mit der Ihnen dort genannten Protokollnummer können Sie die Anzeige bei der Polizeidienststelle abholen, die Ihnen im Verlauf der telefonischen Anzeige genannt wird.
- Erkundigen Sie sich bei Ihrer Fluggesellschaft, ob Sie mit der polizeilichen Verlustanzeige nach Deutschland zurückfliegen können.
- Falls dies nicht möglich ist, kann das Konsulat Ihnen einen Reiseausweis als Passersatz zur Einreise in die Bundesrepublik Deutschland ausstellen. Dieser wird für die Dauer der beabsichtigten Reise, höchstens aber für einen Monat ausgestellt. Zur Beantragung sind folgende Dokumente vorzulegen:
- Verlustanzeige der Polizei
- Zwei Passfotos 35×45 (biometriefähig)
- Fotokopien der verlorenen Ausweispapiere, Führerschein, Lichtbildausweis, etc. falls vorhanden. Dies erleichtert die Überprüfung Ihrer persönlichen Daten
- Falls Sie keinen Lichtbildausweis vorlegen können, muss eine Identitätsüberprüfung über die zuständige Gemeinde in Deutschland durchgeführt werden.
Aus diesem Grund werden Sie gebeten so früh wie möglich, am besten schon um 09.00 Uhr morgens, beim Konsulat persönlich vorzusprechen.