Rechte für Fluggäste

Der Luftraum über Nord- und Westeuropa ist auf Grund der Vulkanaschewolke immer noch fast komplett gesperrt. Tausende Flüge fallen aus, Tausende Passagiere sitzen fest – auch Deutschland ist betroffen.

Ab wann kann man einen Flug stornieren?


Wenn eine Reise nach fünf Stunden nicht begonnen wird, dann können Fluggäste ihre Tickets zurückgeben und sich den Kaufpreis erstatten lassen. Allerdings können Tickets nicht auf Verdacht zurückgeben werden, also bevor der Flug überhaupt ausfällt oder verspätet ist.

Kann man zusätzlich Schadenersatz geltend machen?
Zusätzliches Geld für Folgeschäden – etwa eine verpasste Kreuzfahrt – gibt es nicht. Die Fluggesellschaften trifft keine Schuld, da es sich um „höhere Gewalt“ handelt. Aber die Fluggesellschaften dürfen die Reisenden nicht einfach am Flughafen sitzen lassen. Wie bei anderen Wetterkapriolen auch, seien sie im Fall des ungewöhnlichen Vulkanereignis ebenfalls zur Betreuung verpflichtet.

Bekommt man den Kaufpreis für das Ticket eines ausgefallenen Fluges erstattet?
Die von Flugverboten betroffenen Passagiere können den vollen Ticketpreis von ihrer Fluggesellschaft zurückfordern. Dieser wird dann im Allgemeinen auch anstandslos ausgezahlt.