Der Gesundheitsminister Salvador Illa Roca hat am 19. Mai mit sofortiger Wirkung für Spanien folgendes angeordnet:
- Die Verwendung von Nasen-Mundschutzmasken für Personen ab sechs Jahen außerhalb der eigenen Wohnung wird angeordnet, insbesondere wenn die Einhaltung der geforderten Sicherheitsabstände nicht garantiert werden kann.
- Ausgenommen sind:
- a) Personen mit Atembeschwerden, die durch das Tragen einer Maske verschlimmert werden können (Ärztliches Attest bei Astma, Lungenkrankheit etc.).
- b) Personen, bei denen die Verwendung einer Maske aus hinreichend begründeten gesundheitlichen Gründen kontraindiziert ist oder die aufgrund ihrer Behinderung oder Abhängigkeit Verhaltensänderungen aufweisen, die ihre Verwendung unmöglich machen.
- c) Personen mit Tätigkeiten, bei denen die Verwendung der Maske nicht kompatibel ist (Essen, Trinken etc.).
- Die Verwendung einer Maske ist auf öffentlichen Straßen, auf Freiflächen und in geschlossenen Räumen, die für die Öffentlichkeit zugänglich sind, vorgeschrieben, sofern ein zwischenmenschlicher Sicherheitsabstand von mindestens zwei Metern nicht eingehalten werden kann.
Diese Anordnung wird ab dem Tag nach ihrer Veröffentlichung im „Amtsblatt“ in vollem Umfang wirksam und bleibt während des gesamten Zeitraums des Alarmzustands und seiner möglichen Verlängerungen wirksam.