Phase III ab 08.06.2020

Mit dem heutigen Start der Phase III für die Kanarischen Inseln wird sichergestellt, dass die Erhaltung der öffentlichen Gesundheit, das tägliche Leben und die Wirtschaftstätigkeit allmählich erholen soll, das von der Epidemie ausgehende Risiko für die Gesundheit der Bevölkerung minimiert wird, und dass eine Überlastung der Kapazitäten des nationalen Gesundheitssystems verhindert wird, was grundsätzlich das vorrangigste Ziel aller Maßnahmen  war und ist.

Gefährdete Personen können auch von zugelassenen Entspannungsmaßnahmen Gebrauch machen, vorausgesetzt, dass ihr klinischer Zustand kontrolliert wird und dies zulässt, und dass strenge Schutzmaßnahmen eingehalten werden. Personen, die Symptome aufweisen, sich aufgrund einer Diagnose von COVID-19 in häuslicher Isolation oder Quarantäne befinden, oder in engem Kontakt stehen, dürfen aber von den in diesem Dokument genannten Genehmigungen keinen Gebrauch machen.

HYGIENE- UND VORBEUGUNGSMAßNAHMEN
Wo immer möglich, wird die Fortführung der Fernarbeit für diejenigen Arbeitnehmer, die ihre Arbeit aus der Ferne erledigen können, gefördert. In den Unternehmen, Geschäften, Zentren und Einrichtungen, die in der Verordnung des Gesundheitsministeriums vorgesehen sind, müssen die erforderlichen Maßnahmen ergriffen werden, um die Hygiene- und/oder Präventionsmaßnahmen für die Arbeitnehmer einzuhalten. Unternehmen können im Einklang mit den Vorschriften zur Prävention von Arbeits- und Berufsrisiken Protokolle für die Rückkehr an den Arbeitsplatz erstellen, die Empfehlungen für die Verwendung von Schutzartikeln, eine Beschreibung der anzuwendenden Sicherheitsmaßnahmen und eine Regelung für die Rückkehr an den Arbeitsplatz mit gestaffelten Arbeitszeiten enthalten müssen. Es ist sicherzustellen, dass allen Arbeitnehmern am Arbeitsplatz hydroalkoholische Gele oder Desinfektionsmittel mit viruzider Wirkung zur Handreinigung oder, wenn dies nicht möglich ist, Wasser und Seife zur Verfügung stehen. Wenn ein zwischenmenschlicher Sicherheitsabstand von etwa zwei Metern nicht gewährleistet werden kann, muss sichergestellt werden, dass den Arbeitnehmern eine dem Risikograd entsprechende Schutzausrüstung zur Verfügung gestellt wird. Die Abnahme von Fingerabdrücken ist durch ein anderes Zeitkontrollsystem zu ersetzen, das angemessene Hygienemaßnahmen zum Schutz der Gesundheit und Sicherheit des Arbeitnehmers gewährleistet, oder das Fingerabdruckgerät ist vor und nach jedem Gebrauch zu desinfizieren.
Wenn bei einem Arbeitnehmer Symptome auftreten, die mit der Krankheit vereinbar sind, sind unverzüglich die von der Autonomen Region oder dem Gesundheitszentrum angegebene Telefonnummer und gegebenenfalls die Dienste zur Prävention berufsbedingter Gefahren zu kontaktieren. Wann immer möglich, soll dann der Arbeitnehmer eine Maske aufsetzen, und er muss seinen Arbeitsplatz verlassen, bis seine medizinische Situation von einem Angehörigen eines Gesundheitsberufes beurteilt wurde. Die Arbeitszentren müssen Anpassungen in ihrer Zeitorganisation vornehmen, um das Risiko einer massiven Anhäufung von Menschen in Räumen oder Arbeitszentren während der Zeitfenster der vorhersehbaren maximalen Besucherzahlen. Bei Reinigungsaufgaben sollte besonderes Augenmerk auf die üblichen Einsatzbereiche und die häufigsten Kontaktflächen wie Türgriffe, Tische, Möbel, Handläufe, Fußböden, Telefone oder Kleiderbügel gelegt werden. Wenn es in den in dieser Ordnung vorgesehenen Arbeitszentren, Einheiten, Räumlichkeiten und Einrichtungen, Aufzüge oder Lastenaufzüge gibt, ist deren Benutzung auf das notwendige Minimum zu beschränken, und die Treppen sind vorzugsweise zu benutzen. Die Zahlung mit Karte oder anderen Mitteln, die keinen physischen Kontakt zwischen den Geräten erfordern, soll vorgezogen werden, und die Verwendung von Bargeld soll so weit wie möglich vermieden werden. Das Datengerät ist nach jeder Benutzung zu reinigen und zu desinfizieren, ebenso wie das TPV-Terminal, wenn der Mitarbeiter, der es benutzt, nicht immer derselbe ist.

SOZIALE MAßNAHMEN
Es wird möglich sein, sich in Gruppen von maximal 20 Personen in der Provinz, der Insel oder der territorialen Bezugseinheit frei zu bewegen, wobei stets die Sicherheits- und Hygienemaßnahmen sowie der Mindestsicherheitsabstand von mindestens zwei Metern eingehalten werden müssen, außer im Falle von Personen, die zusammenleben. Reisen in einen anderen Teil des Staatsgebietes dürfen nur aus gesundheitlichen, arbeitstechnischen, beruflichen oder geschäftlichen Gründen, zur Rückkehr an den Ort des Familienwohnsitzes, zur Unterstützung und Betreuung älterer, abhängiger oder behinderter Personen oder aus Gründen höherer Gewalt oder aus Gründen der Not durchgeführt werden.
Es wird keine Zeitfenster für irgendeine Gruppe geben.
Bei sozialen Kontakten mit nicht zusammenlebenden Personen und insbesondere mit Personen aus als gefährdet geltenden Gruppen müssen die von den Gesundheitsbehörden festgelegten Sicherheits- und Hygienemaßnahmen eingehalten werden: Mindestsicherheitsabstand von zwei Metern, alternative physische Schutzmaßnahmen, wenn dies nicht möglich ist, Handhygiene und Atemschutz-Etikette.

Die Versammlungen wegen Beerdigungen können mit einer Höchstzahl von 50 Personen in offenen Räumen oder 25 Personen in geschlossenen Räumen abgehalten werden, unabhängig davon, ob es sich um Zusammenlebende handelt oder nicht. Das Gefolge zur Verabschiedung des Verstorbenen ist auf maximal 50 Personen beschränkt und muss stets die Maßnahmen der Distanz und Hygiene einhalten.
Die Teilnahme an Gottesdienstorten ist erlaubt, sofern die Kapazität 75% nicht übersteigt. Der Sicherheitsabstand wird eingehalten, in jedem Fall maximal 150 Personen in offenen Räumen oder 75 Personen in geschlossenen Räumen. Die maximale Kapazität muss an einem sichtbaren Ort veröffentlicht werden.

Hochzeitszeremonien können in allen Arten von Einrichtungen abgehalten werden, entweder in offenen oder geschlossenen Räumen, sofern die Kapazität 75 % nicht überschreitet, in jedem Fall jedoch höchstens 150 Personen in offenen Räumen oder 75 Personen in geschlossenen Räumen.

HANDEL UND DIENSTLEISTUNGSERBRINGUNG
Die Geschäfte können mit 50% der Gesamtkapazität öffnen, wobei ein Mindestabstand von zwei Metern zwischen den Kunden garantiert werden muss. Die Öffnungszeiten müssen so festgelegt werden, dass die über 65-Jährigen vorrangig bedient werden. Für bestimmte Gruppen kann ein System der bevorzugten Hauszustellung eingerichtet werden. Auf den Märkten wird eine Beschränkung auf die Hälfte der üblichen oder genehmigten Stände garantiert, wodurch der Zustrom von Kunden begrenzt wird, um sicherzustellen, dass der soziale Abstand von zwei Metern eingehalten wird. Es wird garantiert, dass die vermarkteten Produkte nicht von den Verbrauchern manipuliert werden. Die Gemeinden können die genehmigte Fläche vergrößern oder neue Tage für die Ausübung dieser Tätigkeit festlegen. Einkaufszentren und Parks dürfen nur dann für die Öffentlichkeit geöffnet werden, wenn die Kapazität ihrer Gemeinschafts- und Erholungsflächen auf 40% und in den dort befindlichen Einrichtungen und Geschäftsräumen auf jeweils 50% begrenzt ist. Testprodukte, die nicht für den Verkauf bestimmt sind, wie z.B. Kosmetika, Parfümprodukte und ähnliche Produkte, die eine direkte Handhabung durch aufeinanderfolgende Kunden erfordern, dürfen den Kunden nicht zur Verfügung gestellt werden. Telekommunikationsprodukte dürfen in kommerziellen Einrichtungen nur unter Aufsicht eines Mitarbeiters, der sie unmittelbar nach der Handhabung durch jeden Kunden desinfizieren kann, zur Verwendung und Prüfung in Betrieb genommen werden. In Betrieben der Textil- und Bekleidungsreparaturbranche und ähnlichen Einrichtungen dürfen Umkleideräume nur von einer Person benutzt werden und sind nach Gebrauch zu reinigen und zu desinfizieren. Die zu testenden Kleidungsstücke sollten desinfiziert werden, bevor sie anderen Kunden zur Verfügung gestellt werden. Dies gilt auch für die Rückgabe von Kleidung.

HOTEL- UND GASTSTÄTTENGEWERBE
Hotel- und Restaurantbetriebe können für den Verzehr in den Räumlichkeiten wieder für die Öffentlichkeit geöffnet werden, mit Ausnahme von Diskotheken und Nachtclubs, sofern sie nicht mehr als 50% ihrer Kapazität ausmachen. Der Verzehr in den Räumlichkeiten kann an einem Tisch oder einer Gruppe von Tischen erfolgen, vorzugsweise nach vorheriger Reservierung. Es muss sichergestellt werden, dass zwischen den Tischen oder Tischgruppen ein obligatorischer physischer Abstand von zwei Metern eingehalten wird. Der Tisch oder die Tischgruppe, die zu diesem Zweck verwendet wird, muss der Anzahl der Personen entsprechen, wobei der Mindestabstand zwischen den Personen eingehalten werden muss. Der Konsum an der Bar ist erlaubt, solange ein Mindestabstand von 2 Metern gewährleistet ist. Auf Freiluftterrassen ist die Kapazität auf 75% der Tische bei einer maximalen Belegung von 20 Personen beschränkt.
Selbstbedienungsprodukte wie Serviettenringe, Zahnstocher, Messkännchen, Ölkännchen und ähnliche Utensilien werden abgeschafft, wobei auf Wunsch des Kunden Einwegprodukte in Einzeldosen oder ihre Bedienung in anderen Formaten bevorzugt werden.

HOTELS UND TOURISTISCHE EINRICHTUNGEN
Die Gemeinschaftsräume der Hotels und Touristenunterkünfte können wieder für die Öffentlichkeit geöffnet werden, sofern sie nicht mehr als 50% der Kapazität ausmachen. Geschlossene Räume, in denen Veranstaltungen, Unterhaltungsaktivitäten oder Sportaktivitäten stattfinden sollen, müssen zwei Stunden vor der Nutzung gelüftet werden. Unterhaltungsaktivitäten oder Gruppenunterricht müssen mit einer maximalen Kapazität von 20 Personen und vorzugsweise unter freiem Himmel konzipiert und geplant werden.

KULTURELLE VERANSTALTUNGEN
Kulturelle Aktivitäten können in den Bibliotheken abgehalten werden, vorausgesetzt, sie übersteigen nicht 50% der genehmigten Kapazität. Das Studieren im Saal kann ebenfalls gestattet werden, sofern die erforderlichen Bedingungen nach Angaben der Bibliotheksleitung erfüllt sind und sofern 50% der genehmigten Kapazität nicht überschritten werden.
In Museen und Ausstellungshallen sind 50% der genehmigten Kapazität erlaubt. Bei pädagogischen Aktivitäten, Konferenzen, Workshops, Konzerten und allgemein bei öffentlichen Programmen ist die Teilnahme auf die Anzahl von Personen beschränkt, die es ermöglicht, den Sicherheitsabstand von 2 Metern zwischen den Personen einzuhalten. Aktivitäten, die in den Sammlungs- oder Ausstellungsräumen des Museums stattfinden und bei denen die Teilnehmer in Gruppen zusammengefasst werden – wie zB Führungen, Vorträge über Stücke oder andere ähnliche Aktivitäten – können ausgesetzt werden, bis alle im Abstiegsplan vorgesehenen Phasen abgeschlossen sind. Die Besuche können für Gruppen von bis zu 20 Personen erfolgen, sofern der Sicherheitsabstand von 2 Metern zwischen den Personen eingehalten wird.

SPORTLICHE AKTIVITÄTEN
Durchschnittliches Training in föderierten nicht-professionellen Ligen. Athleten, die in Vereinen integriert sind, die an nicht-professionellen föderalen Ligen teilnehmen, können ein Training mittlerer Art durchführen, das aus der Ausübung individualisierter Aufgaben physischer und technischer Art sowie aus einem nicht vollständigen taktischen Training besteht, das auf die spezifische Sportmodalität ausgerichtet ist, und zwar in kleinen Gruppen von bis zu maximal 20 Athleten, wobei Sicherheitsabstände eingehalten und Körperkontakt vermieden werden. Sie werden die ihnen zur Verfügung stehenden Einrichtungen unter Einhaltung der von den Gesundheitsbehörden festgelegten Maßnahmen nutzen können. Wenn das Konzentrationstrainingsregime gewählt wird, müssen die von den Gesundheitsbehörden und dem Consejo Superior de Deportes festgelegten Maßnahmen eingehalten werden. Unabhängig davon, ob der Dienst des Aufenthaltes oder die Eröffnung der Restaurant- und Cafeteriadienste erforderlich ist, müssen die festgelegten Maßnahmen eingehalten werden.
Trainingsaufgaben werden, wenn immer möglich, im Schichtbetrieb durchgeführt, wobei vermieden wird, mehr als 50% der Kapazität, die die Einrichtung für Sportler hat, zu überschreiten. An den Trainungssitzungen dürfen die notwendigen Trainer teilnehmen, aber keine Journalisten. Technische Arbeitssitzungen können mit maximal 20 Teilnehmern abgehalten werden. Bei den Schulungssitzungen werden weder Hilfspersonal noch andere helfenden Personen anwesend sein, wodurch das Personal des Schulungszentrums auf die für die Erbringung der Dienstleistung erforderliche Mindestzahl reduziert wird.

Shows und Sportaktivitäten
Es ist erlaubt, sportliche Aktivitäten in Gruppen von bis zu 20 Personen ohne Körperkontakt durchzuführen, vorausgesetzt, dass die maximale Kapazität 50% der maximal erlaubten Kapazität nicht überschreitet.

TOURISMUS-AKTIVITÄTEN
Aktivtourismus und Naturaktivitäten können für Gruppen von bis zu 30 Personen durchgeführt werden. Die Tätigkeit eines Fremdenführers ist erlaubt, vorzugsweise nach Vereinbarung, und die Gruppen dürfen aus maximal 20 Personen bestehen. Während der Ausübung der Tätigkeit wird der Transit durch Zonen oder Orte, die zur Bildung von Agglomerationen neigen, vermieden. Während der Entwicklung der Aktivität dürfen Audioguides, Broschüren oder ähnliches Material nicht zur Verfügung gestellt werden.

Touristische Erholungszentren, Zoos und Aquarien
Die Gesamtkapazität wird auf 50% und die Kapazität der Attraktionen und geschlossenen Plätze auf ein Drittel begrenzt. Sie müssen mindestens zweimal täglich eine Reinigung und Desinfektion der Einrichtungen durchführen, wobei sie besonderes Augenmerk auf die häufigsten Kontaktflächen wie Attraktionen, Unterhaltungsautomaten, Türklinken, Schalter, Handläufe, Verkaufsautomaten, Fußböden, Telefone, Wasserhähne und andere ähnliche Elemente legen müssen.

KONGRESSE, TAGUNGEN, GESCHÄFTSTREFFEN, KONFERENZEN UND VERANSTALTUNGEN
Die Zahl der Teilnehmer darf 80 nicht überschreiten.
Diese Beschränkung gilt auch für die Durchführung von Informations- und Verbreitungsaktivitäten und Workshops auf dem Gebiet der wissenschaftlichen und technischen Forschung, Entwicklung und Innovation durch natürliche und juristische Personen des öffentlichen und privaten Sektors, die sich an alle Arten von Öffentlichkeit richten und die das Erlernen und die Verbreitung von Inhalten im Zusammenhang mit Forschung und Entwicklung zum Ziel haben.

GLÜCKSSPIEL- UND WETTEINRICHTUNGEN UND RÄUMLICHKEITEN
Man darf 50% der genehmigten maximalen Kapazität nicht überschreiten, und in keinem Fall dürfen sich insgesamt mehr als 50 Personen, einschließlich der Arbeitnehmer des Betriebs oder der Einrichtung, in den Räumlichkeiten oder der Einrichtung aufhalten. Zwischen den Kunden müssen alle Arten von Maschinen oder Geräten, über die Glücksspielaktivitäten angeboten werden, sowie Stühle, Tische oder andere Kontaktflächen gereinigt und desinfiziert werden. Es sind geeignete Mechanismen und Verfahren einzurichten, um alle zwei Stunden die Hygienisierung von Kasino-Chips, Karten oder anderen Spielelementen, die zwischen Spielern ausgetauscht werden, zu gewährleisten. Regelmäßige Belüftungsarbeiten werden in den Einrichtungen durchgeführt, mindestens zweimal täglich. Die Verwendung von Material, das von den Kunden gemeinsam genutzt wird, muss vermieden werden, indem man sich für die Verwendung eigener elektronischer Geräte, Tafeln, Plakate oder ähnlicher Mittel entscheiden.

FREIZEITAKTIVITÄTEN FÜR KINDER UND JUGENDLICHE
Wenn die Aktivitäten unter freiem Himmel durchgeführt werden, muss die Teilnehmerzahl auf 50% der üblichen Höchstkapazität begrenzt werden, mit maximal 200 Teilnehmern, einschließlich der Aufsichtspersonen. Wenn die Aktivitäten in geschlossenen Räumen durchgeführt werden, muss die Anzahl der Teilnehmer auf ein Drittel der üblichen Höchstkapazität begrenzt werden; mit maximal 80 Teilnehmern, einschließlich der Aufsichtspersonen.
Während der Aktivitäten müssen die Teilnehmer in Gruppen von bis zu maximal 10 Personen, einschließlich des Aufsichtspersonen, organisiert werden. Die Aktivitäten und Interaktionen werden sich so weit wie möglich auf die Komponenten jeder dieser Gruppen beschränken.

Quelle