Archiv des Autors: Redaktion

Salvador Illa Roca

Maskenpflicht für Spanien

Der Gesundheitsminister Salvador Illa Roca hat am 19. Mai mit sofortiger Wirkung für Spanien folgendes angeordnet:

  • Die Verwendung von Nasen-Mundschutzmasken für Personen ab sechs Jahen außerhalb der eigenen Wohnung wird angeordnet, insbesondere wenn die Einhaltung der geforderten Sicherheitsabstände nicht garantiert werden kann.
  • Ausgenommen sind:
  • a) Personen mit Atembeschwerden, die durch das Tragen einer Maske verschlimmert werden können (Ärztliches Attest bei Astma, Lungenkrankheit etc.).
  • b) Personen, bei denen die Verwendung einer Maske aus hinreichend begründeten gesundheitlichen Gründen kontraindiziert ist oder die aufgrund ihrer Behinderung oder Abhängigkeit Verhaltensänderungen aufweisen, die ihre Verwendung unmöglich machen.
  • c) Personen mit Tätigkeiten, bei denen die Verwendung der Maske nicht kompatibel ist (Essen, Trinken etc.).
  • Die Verwendung einer Maske ist auf öffentlichen Straßen, auf Freiflächen und in geschlossenen Räumen, die für die Öffentlichkeit zugänglich sind, vorgeschrieben, sofern ein zwischenmenschlicher Sicherheitsabstand von mindestens zwei Metern nicht eingehalten werden kann.

Diese Anordnung wird ab dem Tag nach ihrer Veröffentlichung im „Amtsblatt“ in vollem Umfang wirksam und bleibt während des gesamten Zeitraums des Alarmzustands und seiner möglichen Verlängerungen wirksam.

Quelle

Die Phase 1 beginnt

Allgemeine Regeln

  1. Jede erlaubte Aktivität muss unter Einhaltung der Sicherheitsbestimmungen, des Selbstschutzes sowie der sozialen Distanzierung erfolgen. Die Verwendung von Nasen-Mundschutzmasken außerhalb des Hauses wird dringend empfohlen, insbesondere wenn die Einhaltung der geforderten Sicherheitsabstände nicht garantiert werden kann. Ebenso sollte der Zugang zu hydroalkoholischen Lösungen erleichtert werden, um häufige Händehygiene zu ermöglichen.
  2. Alle Räumlichkeiten und sonstigen Einrichtungen sowie deren Ausrüstung der zugelassenen Tätigkeiten müssen regelmäßig gereinigt und desinfiziert werden.
  3. Grundsätzlich ist es bis zum Erreichen der neuen Normalität in Phase III. nicht gestattet in andere Provinzen als der Heimatprovinz zu reisen (außer aus berechtigten Gründen). Danach kann zwischen den Provinzen gereist werden, sofern sich beide in Phase III befinden.
  4. Alle nachfolgend beschriebenen Aktivitäten und ihre Einschränkungen erfolgen schrittweise in einzelnen Phasen der Deeskalation.
  5. Alle unternommenen Fahrten, ungeachtet des Verkehrsmittels, dürfen nur zum Zweck von zugelassenen Tätigkeiten erfolgen.

Seit dem 02. Mai gelten folgende Regelungen:

Übersicht der einzelnen Phasen ab dem 11. Mai:

PHASE 1 ab 11. Mai 2020

Arbeitsrecht

• Analyse der Arbeitssicherheit verschiedener Bereiche, angepasst an die Covid-19 Ansteckungsgefahr.

Persönlich

• Festlegung von Maßnahmen für den Schutz der Risikogruppen und Implementierung dieser.
• Eingeschränkter sozialer Kontakt für Menschen, die weder gefährdet sind, noch Vorerkrankungen haben.
• Beschränkung der Belegung von Privatfahrzeugen, mit Ausnahme von Personen aus dem Familienverbund (selbe Adresse) und somit zusammen fahren könnten.
• Öffnung von Aufbahrungszentren (velatorios) für eine begrenzte Anzahl von Familienmitgliedern unter Einhaltung der Sicherheitsabstände und Sicherheitsbestimmungen.
– Noch nicht darf man zu Zweitwohnsitzen fahren!

Soziale Einrichtungen/Dienste

• Schrittweise Reaktivierung der Sozialen Dienste mit vorrangiger Berücksichtigung der am stärksten benachteiligten Gruppen auf Basis der festgelegten Gesundheitsempfehlungen. Zu ihnen zählen Menschen mit Behinderungen, Therapien, Ergotherapien, Rehabilitationszentren und psychosoziale Dienste.
• Häusliche Pflegedienste von Senioren, die nicht in Seniorenwohnheimen leben.

Bildung, Universitäten

• Die Bildungszentren werden für die Desinfektion, Vorbereitung und administrative Tätigkeiten zur Aufnahme des Betriebs für Lehrer, Professoren, Dozenten und Hilfspersonal geöffnet.
• Öffnung der Universitäten zur Desinfektion, Vorbereitung, administrative Tätigkeiten und Forschung.
• Öffnung der Universitätslabore.

Wissenschaft und Innovation

• Schrittweise Wiedereröffnung der wissenschaftlich-technischen Einrichtungen, die zu Beginn der Pandemie geschlossen wurden, da sie für eine temporäre Zeit als nicht essenziell eingestuft wurden.
• Es dürfen wissenschaftliche Seminare und Kongresse mit maximal 30 Teilnehmern abgehalten werden, sofern der Sicherheitsabstand von 2 Metern und die Hygienebestimmungen eingehalten werden.

Handel (kleine Geschäfte <400 qm) und Dienstleistungen

• Schrittweise Eröffnung von Betriebsstätten und kleinen Geschäften, die nicht den Charakter eines Zentrums oder Gewerbeparks haben.
• Ungeachtet davon dürfen diese ihre Tätigkeit ausführen, sofern sie während des Alarmzustandes für die Öffentlichkeit zugänglich sein durften, obwohl sie sich in Einkaufszentren befinden.
• Die Kapazität ist auf 30 % limitiert. Der Sicherheitsabstand von 2 Metern zwischen den Kunden muss in jedem Fall garantiert werden. Wenn dies nicht möglich ist, wird nur ein Kunde nach dem anderen zugelassen.
• Für Personen über 65 Jahre soll ein bevorzugtes Zeitfenster festgelegt werden.
• Wenn die zuständige Gemeinde es festlegt, dann dürfen Märkte im Freien (feste und Wochenmärkte) wieder stattfinden, wobei die Bedingungen für die Einhaltung der Sicherheitsabstände zwischen den Ständen und eine ordnungsgemäße Steuerung der Menschen von Sicherheitspersonal beaufsichtigt werden muss. Die Anzahl der Marktstände ist auf 25 % der üblichen Anzahl limitiert und kann vergrößert werden, falls die Fläche proportional erhöht wird, damit die Sicherheitsabstände (Mensch, Marktstände) eingehalten werden kann.

Gastronomie, Cafés, Restaurants

• Wiederaufnahme des Terrassenbetriebs (außen), allerdings nur bei limitierter Auslastung der Zulassung gemäß Genehmigung der Lizenzen der Gemeinde des Vorjahrs (Anzahl der Tische ist in den kommunalen Behörden festgelegt) und unter Einhaltung der Sicherheitsabstände. 50 % der Kapazitäten dürfen belegt werden.
• Ausweitung der Anzahl der Tische, falls die Gemeinde mehr Platz zur Verfügung stellt und das Verhältnis von Tisch zu Fläche proportional eingehalten wird und die Fußgängerzone auf derselben Fläche gleichermaßen vergrößert wird.

Hotels, touristische Unterkünfte

• Öffnung, jedoch ohne die Nutzung von Gemeinschaftszonen und mit Einschränkungen, beispielsweise im Restaurant neben anderen Aktivitäten und unter Einhaltung der festgelegten Hygiene- und Gesundheitsstandards.

Agrikultur

• Wiederaufnahme von Tätigkeiten im Agrar-, Lebensmittel- und Fischereisektor, wo Beschränkungen existieren.
• Verkauf von Flaschenweinen in spezialisierten Geschäften (zB Vinotheken)
• Tierhandlungen, Rettungsstationen von Tieren
• Floristen und kleinen Gärtnereien
• Verkauf und Miete von Geräten und Behelfsmitteln für den Garten
• Produktion und Verkauf für die Kultivierung in Gärten.
• Wartung und Reparatur von Agrargeräten und Inspektionen;

Kultur, Freizeitaktivitäten

• Bibliotheken (Bücherverleih, Lesen nur bei limitierter Kapazitätsauslastung)
• Kulturelle Veranstaltungen und Shows mit weniger als 30 Personen in geschlossenen Räumen (1/3 der Kapazität).
• Kulturelle Freiluftveranstaltungen und Shows im Freien mit weniger als 200 Zuschauer (nur bei Sitzplätzen erlaubt und unter Einhaltung des Sicherheitsabstands)
• Museen (nur Besuche, keine kulturellen Aktivitäten) bei einer Auslastung von 1/3 der Kapazität und mit Kontrolle der Menschenmenge in den Räumen.
• Aktiv- und Naturtourismus für eine begrenzte Anzahl an Personen.
• Audiovisuelle Produktionen, Dreharbeiten (Kinofilme, Serien)

– Sehenswürdigkeiten und Kultureinrichtungen, Ausstellungen, Museen bei 1/3 Auslastung der Kapazität und mit Kontrolle der Menschenmenge;

– Kulturspektakel in geschlossenen Orten (weniger als 50 Personen und 1/3 des Forums) und im Freien (bis maximal 400 Personen, nur mit Sitzplätzen)

– Aktivtourismus und Natur für größere Personengruppen

Professioneller Sport und Vereine

• Öffnung der Zentren für Hochleistungssport mit verstärkten Hygiene- und Schutzmaßnahmen und, wenn möglich, in Zeitfenstern.

• Durchschnittliches Training in professionellen Ligen.

Hobbysport

• Outdoor-Sport ohne Publikum oder persönlichen Kontakt (Leichtathletik, Tennis).
• Individuelle sportliche Aktivitäten nach Terminvereinbarung in Indoor-Sportzentren, die keinen körperlichen Kontakt mit anderen Personen erfordern, keine Nutzung der Umkleidekabinen und nach vorheriger Terminvereinbarung.

Religion

• Einschränkung auf 1/3 der Räume

Mobilität (Nahbereich, urbane Zonen)

• Steigerung des Serviceangebots von öffentlichen Verkehrsmittel in städtischen und überstädtischen Zonen auf 80 – 100 %.
• Erhebung der Passagiernachfrage und Erarbeitung eines Referenzwerts für die Belegung.

Mobilität (mittlere und längere Distanzen), Schienenverkehr und Busse

• Aufrechterhaltung der aktuellen Bedingungen (Begrenzung der Anzahl der angebotenen Dienste auf 30%). Begrenzung der Belegung auf 50% der Fahrzeuge.
• Verpflegung in Zügen ist verboten.

Flugverkehr

• Aufnahme des Flugbetriebs in Abhängigkeit von einem europäischen oder internationalen Vereinbarung unter Berücksichtigung der Sicherheit.

Schiffsverkehr

• Belegung: 50% bei Sitzplätzen mit Mindestabstand von je 2 Meter. 100% in Kabinen, solange sie von Personen bewohnt werden aus einem Familienverbund (selber Wohnsitz).

Übersicht der Corona-Fälle

Hier eine Übersicht der Corona-Fälle auf den Kanarischen Inseln.
Stand: 08.05.2020 / 12:00 Uhr

Zurzeit sind auf den Kanaren nach offiziellen Angaben insgesamt 2.250 Personen mit dem Coronavirus infiziert (aktive Fälle).
1.341 Personen haben die Infektion überstanden.
148 Personen sind nach einer Coronainfektion auf den Kanaren verstorben.
761 Personen wurden auf den Kanaren mit dem Coronavirus in einem Krankenhaus stationär behandelt.

Diese Angaben erheben absolut keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Die Informationen wurden kumuliert aus den Meldungen der Gesundheitsbehörden der spanischen bzw. kanarischen Regierung.
Auch hier gibt es Unterschiede in fast allen Angaben, in Bezug auf die vorherigen Quellenangaben.
Quelle

Übersicht der Corona-Fälle

Hier eine Übersicht der Corona-Fälle auf den Kanarischen Inseln.
Stand: 27.04.2020 / 15:00 Uhr

Zurzeit sind auf den Kanaren nach offiziellen Angaben insgesamt 2.203 Personen mit dem Coronavirus infiziert (aktive Fälle).
1.096 Personen haben die Infektion überstanden.
134 Personen sind nach einer Coronainfektion auf den Kanaren verstorben.
855 Personen wurden auf den Kanaren mit dem Coronavirus in einem Krankenhaus stationär behandelt, 169 davon auf einer Intensivstation.

InselEinwohnerCoronafällein ProzentVerstorbenGenesen
Teneriffa917.84014840,16292693
Gran Canaria851.2305390,06335316
La Gomera21.50270,03207
La Palma82.671770,093338
Lanzarote152.289710,046421
Fuerteventura116.889240,020020
El Hiero10.96810,00901
Gesamt2.153.38922031,0231341096

Diese Tabelle erhebt absolut keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Die Informationen wurden kumuliert aus den Meldungen der Gesundheitsbehörden der spanischen bzw. kanarischen Regierung.
Auch hier gibt es Unterschiede in fast allen Angaben, in Bezug auf die vorherigen Quellenangaben.
Quelle

Übersicht der Corona-Fälle

Hier eine Übersicht der Corona-Fälle auf den Kanarischen Inseln.
Stand: 23.04.2020 / 15:00 Uhr

Zurzeit sind auf den Kanaren nach offiziellen Angaben insgesamt 1.016 Personen mit dem Coronavirus infiziert (aktive Fälle).
994 Personen haben die Infektion überstanden.
125 Personen sind nach einer Coronainfektion auf den Kanaren verstorben.
855 Personen wurden auf den Kanaren mit dem Coronavirus in einem Krankenhaus stationär behandelt, 169 davon auf einer Intensivstation.

InselEinwohnerCoronafällein ProzentVerstorbenGenesen
Teneriffa917.8411.3520,147805
Gran Canaria851.2315120,0632k.a.
La Gomera21.503100,047k.a.2
La Palma82.671870,1054k.a.
Lanzarote152.289800,0534k.a.
Fuerteventura116.889470,04k.a.k.a.
El Hiero10.96840,036k.a.k.a.
Gesamt2.153.3922.0920,097 / 0,488125994

Diese Tabelle erhebt absolut keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Die Informationen wurden kumuliert aus den Meldungen der Gesundheitsbehörden der spanischen bzw. kanarischen Regierung.
Quelle

Asistencia COVID-19

Mit dieser Anwendung „COVID-19 Assistance“ können Sie die möglichen Symptome einer COVID-19-Infektionskrankheit selbst beurteilen und sich über die folgenden Empfehlungen informieren.
Die mobile Anwendung hat die Aufgabe, die Selbsteinschätzung der Bürger hinsichtlich der Wahrscheinlichkeit, an der Infektionskrankheit COVID-19 zu leiden, zu unterstützen, mit dem Ziel, das Anrufvolumen auf die Anzahl der Gesundheitsnotfälle zu reduzieren.

Nach erfolgter Analyse durch das Programm soll eine erste Untersuchung möglicher Fälle und anschließender Nachverfolgung durch die Gesundheitsbehörden erfolgen.
 
Die Verwendung der Anwendung stellt keine medizinische Diagnose, Notfallversorgung oder Verschreibung von pharmakologischen Behandlungen dar. Die Verwendung der Anwendung kann in keinem Fall die persönliche persönliche Beratung vor einem entsprechend qualifizierten Arzt ersetzen.

Hier die Links zum Download:

GET IT ON Google PlayZum App Store

Übersicht der Corona-Fälle

Hier eine Übersicht der Corona-Fälle auf den Kanarischen Inseln.
Stand: 23.03.2020 / 12:00 Uhr

Seit dem Vortag ist die Zahl der kumulierten Coronafälle auf den Kanarischen Inseln erneut deutlich von 414 auf 481 Fälle gestiegen. Das sind 67 neue Fälle bzw. 16,12% mehr als am Vortag.
Zurzeit sind auf den Kanaren nach offiziellen Angaben insgesamt 463 Personen mit dem Coronavirus infiziert (aktive Fälle).
7 Personen haben die Infektion überstanden.
11 Personen sind mit einer Coronainfektion auf den Kanaren verstorben, davon 3 Personen an der Infektion.
172 Personen wurden auf den Kanaren mit dem Coronavirus in einem Krankenhaus stationär behandelt, 32 davon auf einer Intensivstation.

InselEinwohnerCoronafällein ProzentVerstorbenGenesen
Teneriffa917.8412930,03225
Gran Canaria851.2311350,01610
La Gomera21.50330,014
02
La Palma82.671210,02500
Lanzarote152.28990,00600
Fuerteventura116.889180,01500
El Hiero10.96820,01800
Gesamt2.153.3924810,12637

Diese Tabelle erhebt absolut keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Die Informationen wurden kumuliert aus den Meldungen der Gesundheitsbehörden der spanischen bzw. kanarischen Regierung.
Quelle

Ausgangssperre Verlängerung

Der spanische Ministerpräsident Pedro Sánchez hat am Sonntagmorgen (22.03.) angekündigt, dass der Alarmzustand um weitere zwei Wochen verlängert wird. Das hat der Regierungschef laut übereinstimmenden Medienangaben in einer Videokonferenz mit den Ministerpräsidenten der Autonomen Gemeinschaften bekanntgegeben.

Die Regierung muss sich diese Maßnahme noch vom Parlament genehmigen lassen, was jedoch eine Formalie sein dürfte. Die Entscheidung bedeutet, dass die weitgehenden Restriktionen im öffentlichen Leben über den 29.03. noch mindestens bis zum 12.04., Ostersonntag, beibehalten werden.

In Spanien hat die Pandemie bis Sonntagmittag bereits 1.720 Menschenleben gefordert. Die Zahl der Infizierten wird mit 28.572 Menschen angegeben.

Die Zahl der am Corona-Virus verstorbenen Patienten ist auf den Kanarischen Inseln inzwischen auf neun gestiegen.

Bei der letzten Zählung am Samstag (21.03.) sind auf den Kanarischen Inseln seit Beginn des Ausbruchs 414 Corona-Patienten gezählt worden. Davon mussten 139 in Krankenhäuser eingeliefert werden. 29 Personen wurden bisher auf den Intensivstationen des Archipels behandelt. In dieser Zeit gelten sieben Menschen als geheilt.

Ausgangssperre auf den Kanarischen Inseln

Die Ausgangssperre gilt nach Angaben der spanischen Regierung für mindestens 15 Tage. In einem ersten Entwurf sollte die Maßnahme erst am Montagmorgen um 8:00 Uhr in Kraft treten. Nach einer Korrektur am Samstag gilt sie hingegen bereits seit dem Wochenende also ab heute, dem 14. März 2020. Nur noch in wenigen Ausnahmefällen darf das Zuhause verlassen werden. Dazu gehören:

  • Der Einkauf von Lebensmitteln oder wichtigen Konsumartikeln.
  • Der Weg zum Arzt oder zur Apotheke.
  • Der Weg zur Arbeit oder zu anderen, nicht aufschiebbaren beruflichen Terminen.
  • Die Betreuung Hilfsbedürftiger.
  • Der Weg zu Finanzinstituten.
  • Das Ausführen eines Hundes auf dem kürzesten Weg.
  • Der Heimweg aus einer der genannten Situationen.
  • In ähnlich dringenden Fällen sowie bei höherer Gewalt.

In allen anderen Fällen ist das Verlassen des Zuhauses streng untersagt. Die Maßnahme gilt auch für Touristen, die Hotel-Anlagen oder Ferienwohnungen nicht verlassen dürfen. Um die Maßnahmen durchzusetzen, wurde das Militär direkt dem Innenministerium unterstellt. Damit sorgen nun spanienweit rund 250.000 Personen für die Einhaltung der Ausgangssperre, die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung und die Versorgung der Märkte mit Grundnahrungsmitteln.

Somit mussten auch alle Cafés, Restaurants und Bars spanienweit schließen. Ferner wurden Kinos, Theater, Fitnessstudios, Konzertsäle, Ausstellungsräume, Sportplätze, überdachte Pools, Diskotheken, Casinos, Vergnügungsparks, Wasserparks, Zoos und Sportplätze geschlossen. Auch Ämter und Dienststellen haben ganz oder teilweise geschlossen, Terminvereinbarungen für dringende Fälle sind ausschließlich telefonisch möglich.

Der Präsident der Kanarischen Inseln, Ángel Víctor Torres, kündigte an, dass die Regierung während der Corona-Krise, insbesondere für die Dauer der Ausgangssperre, täglich über die Situation beraten werde. Eine mögliche Entscheidung über eine Verlängerung werde situativ getroffen.

Zudem wurde bekanntgegeben, dass Polizei und Militär die Maßnahmen überwachen. Nach der Änderung der königlichen Verordnung am Samstag sind insbesondere in touristischen Regionen Polizisten damit beschäftigt, die Ausgangssperre durchzusetzen und die Gäste in ihre Hotels zurückzuschicken. Sollten sich Privatpersonen weigern oder Geschäftsleute nicht an die verordneten Schließungen halten, drohen hohe Geldstrafen. Im Extremfall sind auch Festnahmen möglich.

Nachtrennen La Laguna

Zehntes Nachtrennen La Laguna city
La Laguna ist Gastgeber der zehnten Ausgabe dieser Sportveranstaltung, die den Teilnehmern eine nächtliche Tour durch die Stadt bietet.
Das Rennen hat zwei Strecken, eine von 5 und eine von 10 Kilometern, die durch die Straßen der Stadt verlaufen und als Start- und Zielpunkt die beliebte Plaza del Adelantado haben.

    • Wann: 14. März / 20:00 Uhr
    • Wo: CajaCanarias Kulturraum, Plaza del Adelantado 3, 38201 San Cristóbal de La Laguna
    • Plus Code: FMQP+5H San Cristóbal de La Laguna
    • Infos: canarias88.com