Melden Sie Ihren Verlust sofort, entweder am Gepäckschalter („Lost and found“) oder am Schalter Ihrer Fluggesellschaft. Bei Pauschalreisen wenden Sie sich unmittelbar an den örtlichen Vertreter Ihres Reiseveranstalters.
Halten Sie dazu Ihr Flugticket bereit, auf welchem die Registriernummern Ihres Gepäcks aufgeklebt wurden. Meistens erhalten Sie dann Ihre Koffer noch am selben oder nächsten Tag. Sollte es mit dem Wiederfinden des Reisegepäcks doch länger dauern, bieten die meisten Fluggesellschaften Ihnen die Möglichkeit, sich kostenfrei mit den nötigsten Sachen (Toilettenartikel, Unterwäsche) einzudecken. Achtung: Jede Fluggesellschaft handhabt das anders, deshalb sollten Sie besser vorab klären, wieviel erstattet wird.
Sollte Ihr Gepäck tatsächlich unauffindbar sein, so regelt das sogenannte Montrealer Abkommen, dass Sie einen Schadensersatzanspruch von max. 1.200 Euro haben.