Informationen zur NIE

Die „NIE“ ist eine Ausländerausweisnummer, die „número de identificación para extranjeros“. Wer in Spanien unmittelbar oder mittelbar geschäftstätig sein will, benötigt eine NIE. Die NIE ist u.a. notwendig für:
• Erwerb oder Verkauf einer Immobilie, hierbei insbesondere zur Eintragung ins Grundbuch

• Zulassung eines Kraftfahrzeugs
• Gründung einer Gesellschaft
• Betreiben eines Gewerbebetriebs
• Annahme einer Erbschaft in Spanien, hierbei insbesondere für die Steuerzahlung und Grundbucheintragung.Die NIE kann in Spanien bei der Comisaría, also der Polizei oder im Ausland bei dem für den Wohnsitz des Antragstellers zuständigen spanischen Generalkonsulat beantragt werden. Die Antragstellung ist neuerdings auch wieder über Bevollmächtigte zulässig. Die Bestätigung über die erteilte NIE-Nummer wird auf einem weißen DIN A4-Blatt ausgestellt. Wer sich als in Spanien ansässiger EU-Bürger (residente) anmeldet, erhält hingegen eine grüne Bestätigung. Wer in Spanien seinen Hauptwohnsitz haben möchte, hat sich zusätzlich beim Meldeamt des Wohnorts anzumelden (sog. empadronamiento).

Für die steuerliche Anmeldung (sog. alta censal) muss die NIE beim Finanzamt (AEAT) vorgelegt werden. Wer in Spanien steueransässig ist bzw. wird, hat die Anmeldung als residente durchzuführen, andernfalls als no-residente. Bei der Steueranmeldung erhält man die „etiquetas fiscales“, Strichcode-Aufkleber, die auf jeder Steuererklärung anzubringen sind, die nicht online abgegeben wird.