Strafen für das Füttern von wildlebenden Tieren

Das Füttern von wildlebenden Tieren ist, daran erinnerte jetzt das Rathaus Los Realejos, in der Öffentlichkeit verboten und mit einer Geldstrafe zwischen 50 und 90 Euro verbunden. Zu diesen wildlebenden Tieren gehören unter anderem: Ratten, Tauben, Hühner, Katzen und Hunde. Überdies wird auf Paragraph 43 des Tierschutzgesetzes hingewiesen, da wildlebende Tiere unterschiedlichste Krankheiten haben können, welche durch Bisse übertragen werden können. Das Rathaus empfiehlt, in einem entsprechenden Fall zuerst den Tiernotruf anzurufen, damit geschultes Personal dieTiere zu einem Heim weiterleiten kann und somit auch keine Probleme mit den Einheimischen entstehen können. (ElDía)

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