Aktivitäten, Dienstleistungen und Einrichtungen
Begrenzung der Öffnungszeiten von 0:00 – 06:00 Uhr
Ausnahmen:
a) Gesundheitszentren, -dienste und -einrichtungen
b) Wesentliche, öffentliche Dienste und öffentliche Verkehrsdienste
c) Soziale und sozio-medizinische Dienste
d) Tierärztliche Zentren oder Kliniken
e) Gewerbliche Einrichtungen, die dem Verkauf von Kraftstoffen gewidmet sind
f) Autovermietung
g) Beerdigungs- und Trauerfeiern
h) Gastronomiebetriebe, die in Gesundheitszentren und -dienste integriert sind
i) Industrielle Tätigkeit und Großhandel
j) Lieferung von Dienstleistungen an die vorgenannten Dienstleistungen und Tätigkeiten sowie an Gastronomiebetriebe.
Regelmäßige öffentliche Verkehrsmittel städtisch und großstädtisch innerstädtischer Personenverkehr
Die Kapazität wird auf 33% reduziert und die verkehrsreichsten Linien werden verstärkt.
Veranstaltungen
Es wird empfohlen, jede nicht genehmigungspflichtige Feier oder Veranstaltungen mit mehr als 10 Personen zu verschieben.
Hotel und Gastronomie
Freiluftterrassen 75% der Kapazität. Gäste pro Tisch: 6
Im Innenbereich 50% der Sitzplatzkapazität, ausschließlich für Benutzer, die das COVID-19-Zertifikat besitzen, über einen vollständigen Impfplan verfügen (geimpft), einen innerhalb der letzten 72 Stunden durchgeführten negativen Diagnostischen Test auf aktive Infektion (PDIA: hierzu zählen nicht die „Selbstdiagnosetests“) oder bescheinigen, dass sie die Infektion in den letzten sechs Monaten überwunden haben. Minderjährige unter 18 Jahren sind von dieser Verpflichtung ausgenommen, die ebenfalls auf die maximale Kapazität angerechnet werden. Gäste pro Tisch: 4
Verzehr an der Bar: Gruppen von 2 Personen und ausgeschilderte Bereiche.
Innenbuffet und Selbstbedienung: verboten. Im Freien erlaubt.
Vollständige Schließung des Betriebs und Abholservice auf dem Gelände vor 00:00 Uhr.
Kulturelle Aktivität in Kinos, Theatern, Hörsälen und in ständigen Kulturstätten
Kapazität: 55% der zulässigen Kapazität.
Kapazität ausschließlich für Benutzer, die über das COVID-19-Zertifikat verfügen, einen vollständigen Impfplan haben (immunisiert), einen negativen diagnostischen Test auf aktive Infektion (PDIA: dazu gehören keine „Selbstdiagnosetests“), der innerhalb der letzten 72 Stunden durchgeführt wurde, oder bescheinigen, dass sie die Infektion innerhalb der letzten sechs Monate überwunden haben.
Die Öffentlichkeit kann untergebracht werden nach stabilen Lebensgemeinschaften von bis zu 4 Personen.
Ein Minimum von mindestens zwei freien Plätzen (mit Beschilderung, die den Verbot ihrer Verwendung angeben) zwischen Gruppen in der gleichen horizontale Reihe und ein freier Platz sowohl vor als auch hinter den belegten Plätzen.
Wenn keine festen Plätze vorhanden sind: Feste Sitze, mit Abstand von 1,5 Metern
Umfangsabstand von 1,5 Metern zwischen Koexistenzgruppen.
Das Essen und Trinken ist während der Shows oder Sitzungen verboten.
Körperliche Aktivität und nicht geförderter Sport im INDOORBEREICH von Sportanlagen und Sportzentren
Kapazität: 33% der zulässigen Kapazität.
Kapazität ausschließlich für Benutzer, die über das COVID-19-Zertifikat verfügen, einen vollständigen Impfplan haben (immunisiert), einen negativen diagnostischen Test auf aktive Infektion (PDIA: dazu gehören keine „Selbstdiagnosetests“), der innerhalb der letzten 72 Stunden durchgeführt wurde, oder bescheinigen, dass sie die Infektion innerhalb der letzten sechs Monate überwunden haben.
Es muss sichergestellt sein, dass ein Sicherheitsabstand von 2m zu jeder Zeit gewährleistet ist.
Eine maximale Anzahl von 4 Personen pro Gruppe einschließlich der den Monitor, um sicherzustellen, dass die der angegebene Abstand eingehalten wird zwischen den verschiedenen Gruppen zu jeder Zeit.
Es müssen Masken getragen werden, die Nase und Mund dauerhaft bedecken.
Einrichtungen und Räumlichkeiten von Spiel- und Wettlokalen und -räumen
Kapazität: 33% der zulässigen Kapazität.
Kapazität ausschließlich für Benutzer, die über das COVID-19-Zertifikat verfügen, einen vollständigen Impfplan haben (immunisiert), einen negativen diagnostischen Test auf aktive Infektion (PDIA: dazu gehören keine „Selbstdiagnosetests“), der innerhalb der letzten 72 Stunden durchgeführt wurde, oder bescheinigen, dass sie die Infektion innerhalb der letzten sechs Monate überwunden haben.
Es dürfen keine Speisen und Getränke konsumiert werden. Tische mit einer maximalen Belegung von 4 Personen mit einem garantierten Abstand von 2 Metern zwischen den Stühlen von verschiedenen Tischen.
Öffentliche Aufführungen
Nicht gestattet
Outdoor- und Indoor-Camps für Kinder und Jugendliche
Kapazität: 33% der zulässigen Kapazität.
Maximal 20 Personen, einschließlich Leiter/innen und in Gruppen von maximal 4 Personen.
Bäder und Schwimmbäder zur gemeinsamen Nutzung
Einrichtungen unter freiem Himmel: Kapazität 33%.
Gruppen von maximal 2 Personen
Öffentliche Hallenbäder: Nur für Benutzer zugänglich die die Aktivität benötigen für therapeutische und gesundheitsverbessernde Verbesserung der Gesundheit.
Spaß- oder Whirlpools Innen: geschlossen.