Archiv für den Monat: Dezember 2021

Neue Regelungen ab 25.12.

Der oberste Gerichtshof der Kanarischen Inseln hat gestern dem Antrag der Regierung bezüglich der Pflicht zur Vorlage eines Coronazertifikates für bestimmte Zwecke zugestimmt. Die Zustimmung ermöglicht es der Regierung ab heute (25. Dezember 2021) von Gastronomiebetrieben, Fitnessstudios und anderen Freizeiteinrichtungen zu verlangen, dass diese von den Kunden ein Coronazertifikat vorlegen müssen, damit gilt nun fast überall die 3G-Regel auf den Kanarischen Inseln.

Diese Pflicht gilt für die Inseln mit der Warnstufe 3 und 4, bedeutet also zunächst nur für Teneriffa, Gran Canaria und Fuerteventura. Gültig ist diese Regelung für einen Monat, kann aber von der Regierung mit einem erneuten Antrag bei Gericht verlängert werden. Dazu muss das Gericht dann aber erneut zustimmen.

Durch die Änderung von freiwilliger Basis auf verpflichtende Basis entfällt auch der „Bonus“ für die betroffenen Betriebe, die Regelungen der Warnstufe unter der eigenen anzuwenden. Dies ist damit abgeschafft. Es gelten also jetzt alle vorgeschriebenen Schließungszeiten und Kapazitätsgrenzen MIT Zertifikat.

Ab sofort müssen also alle Personen im Alter ab 12 Jahren und 3 Monaten ein Coronazertifikat vorlegen. Das Zertifikat erhält man, wenn man entweder vollständig geimpft ist, als genesen gilt (ärztliches Attest)  oder einen PCR-Test gemacht hat, der nicht älter als 48 Stunden sein darf und der natürlich negativ sein muss. Selbsttests sind jedoch nicht zugelassen.

Folgende Betriebe müssen das Zertifikat verlangen:

– Öffentlich zugängliche Gastronomiebetriebe, deren Lizenz eine Kapazität von mehr als 30 Personen ausweist, mit Ausnahme von Universitätsmensen und Schulkantinen.
– Nachtlokale, deren Lizenz eine Kapazität von mehr als 30 Personen ausweist oder auch dann, wenn dort auch der Verzehr von Lebensmitteln gestattet ist (und die Kapazität unter 30 liegt).
– Alle Betriebe für Freizeit und Glücksspiel, sofern deren Lizenz eine Kapazität von über 30 Personen ausweist oder auch dann, wenn dort auch der Verzehr von Lebensmitteln gestattet ist (und die Kapazität unter 30 liegt).
– Veranstaltungen, Konzerte und Festivals, deren Genehmigung mehr als 500 Personen umfasst oder auch dann, wenn dort auch der Verzehr von Lebensmitteln gestattet ist (und die Kapazität unter 500 liegt).
– Sportveranstaltungen, deren Genehmigung mehr als 500 Personen umfasst oder auch dann, wenn dort auch der Verzehr von Lebensmitteln gestattet ist (und die Kapazität unter 500 liegt).
– Öffentliche Shows, deren Genehmigung mehr als 500 Personen umfasst oder auch dann, wenn dort auch der Verzehr von Lebensmitteln gestattet ist (und die Kapazität unter 500 liegt).
– Kulturelle Aktivitäten wie Kinos, Theater, Auditorien etc. deren Lizenz eine Kapazität von mehr als 50 Personen ausweist oder auch dann, wenn dort auch der Verzehr von Lebensmitteln gestattet ist (und die Kapazität unter 50 liegt).
– Jedes Fitnessstudio
– Gesundheitseinrichtungen und Pflegeeinrichtungen, deren Patienten man besuchen will oder wenn man Patienten zu diversen Behandlungen etc. begleiten will/muss.

Diese Pflicht für die Zertifikate gilt sowohl für Innen- als auch Außenbereiche!

Für Inseln der Warnstufe 1 und 2 bleibt die Regelung der freiwilligen Coronazertifikate bestehen, inklusive der möglichen Bonis. Betriebe können über eine vom Ministerium bereitgestellte APP die Zertifikate prüfen.

Generell gelten weiterhin folgende Regeln:

  • Maskenpflicht grundsätzlich IMMER für alle Personen ab 6 Jahren. Ausnahmen: Einzelsport, Bewegung in Naturräumen (Berge etc.), liegend am Strand, mit Attest. Dies ist unabhängig davon, ob man den Abstand von 1,5 Metern einhalten kann oder nicht.
  • Allgemeine Abstandspflicht von mindestens 1,5 Metern.
  • Rauchverbot in Gastronomie und der Öffentlichkeit, letzteres immer dann wenn man läuft oder kein Abstand von 2 Metern eingehalten werden kann. Wenn man irgendwo auf der Bank sitzt ist das Rauchen möglich.
  • Essen und Trinken während dem Gehen ist untersagt.
  • Zuschauer in Stadien sind seit August in ganz Spanien unter bestimmten Voraussetzungen wieder erlaubt. Es unterliegt den Veranstaltern entsprechend eigene zusätzliche Bestimmungen für die jeweilige Veranstaltung zu bestimmen.
  • 3-G-Regel: Verpflichtende Nutzung von EU-Coronazertifikaten in diversen Betrieben für Inseln der Warnstufe 3 & 4.
  • Einreisebestimmungen nach Spanien allgemein: Abhängig des Landes aus dem Sie anreisen, gelten unterschiedliche Regeln. Das Formular, wie HIER beschrieben muss grundsätzlich genutzt werden!
  • Sollten bei Ihnen die klassischen Symptome (Husten, Atemnot und Fieber) auftreten, dann sind sie verpflichtet sich in Ihrer Ferienunterkunft zu isolieren und die Rufnummer (+34) 900 112 061 anzurufen, damit man Sie anleiten und an das entsprechende Gesundheitszentrum überweisen kann.

Quelle 1
Quelle 2

Christmas Fair en Adeje

GC Big Band & Fasur
Der triumphale Sänger und verdienstvolle Schauspieler Frank Sinatra, auch genannt „The Voice“, ist einer der großen Mythen der amerikanischen audiovisuellen Kultur des 20. Jahrhunderts. Manche Künstler sind zeitlos und der große Frank Sinatra ist einer von ihnen. Sein künstlerisches Vermächtnis ist unbestreitbar und er ist immer noch so aktuell wie in den Jahren seines größten Ruhms. Die Gran Canaria Big Band wird dem großen Sänger mit den Stimmen eines großen Schlagersängers, der den Platz von Sinatra einnehmen wird, eine weihnachtliche Hommage erweisen. Dabei werden die Originalarrangements verwendet, die für den Künstler geschrieben wurden, wie Fly Me To The Moon oder I ́ve Got You Under My Skin, arrangiert von Quincy Jones. Es wird ein großer Moment sein, sich an den berühmten Sänger mit der Big Band als verbindendes Element zwischen La Voz und seinen großartigen Arrangements zu erinnern.

Die Gran Canaria Big Band mit 15 Jahren Erfahrung auf den Bühnen der Kanarischen Inseln, Spaniens und Europas gilt als eine der herausragendsten Gruppen des kanarischen Jazz und als eine der bedeutendsten Big Bands der spanischen Musikszene.
Tickets gibt es ab 3,- Euro.

Wann: 30. Dezember / 20:30 Uhr
(27. – 29.12. / 17:00 – 22:00 Uhr Weihnachtsmarkt)
Wo: Plaza Salytien, Avenida Rafael Puig Lluvina 13-17, 38660 Costa Adeje
Plus Code: 37C9+86 Costa Adeje
Tickets: tomaticket.es

Wieder Stufe 2

Das Gesundheitsministerium der Kanarischen Regierung hat am heutigen Freitag die Gesundheitswarnstufen nach dem epidemiologischen Bericht der Generaldirektion für öffentliche Gesundheit mit konsolidierten Daten vom 9. Dezember über die Entwicklung der Gesundheitsindikatoren von COVID-19 aktualisiert, der die Inseln Teneriffa und Gran Canaria auf Stufe 2 anhebt. Die übrigen Inseln bleiben für eine weitere Woche auf der bisherigen Alarmstufe: Fuerteventura auf Stufe 3 und La Palma, La Gomera, El Hierro und Lanzarote (zu der epidemiologisch auch La Graciosa gehört) auf Alarmstufe 1, gekennzeichnet durch die grüne Ampel“.

Die Änderung des Niveaus auf Teneriffa und Gran Canaria tritt am kommenden Montag, den 13.12.2021 um 00.00 Uhr in Kraft, vorbehaltlich regelmäßiger Neubewertungen, gegebenenfalls auch vor dem angegebenen Datum.

Quelle

Circo de la Navidad

Kinder unter 2 Jahren (Eintritt frei!) müssen in Begleitung eines Elternteils sitzen, da sie aufgrund der begrenzten Sitzplatzkapazität keinen eigenen Platz haben.
Tickets gibt es ab 12,- Euro.

Wann: 12. Dezember / 12:00 und 18:00 Uhr
Wo: Auditorio Juan Carlos I, C. Rafael Clavijo Garcia, 38550 Arafo
Plus Code: 8HRJ+6R Arafo
Tickets: tomaticket.es