Aus gegebenem Anlaß…

Sind Reisestornierungen aufgrund von Warnungen des Auswärtigen Amtes möglich bzw. kostenlos?

Das Auswärtige Amt warnt vor Terrorgefahren oder Naturkatastrophen und rät vor Reisen in bestimmte Länder ab. Aktuell wird z.B. wegen der gefährlichen politischen Lage vor Reisen nach Tunesien gewarnt. Als Reisender hat man in diesem Fall ein außerordentliches Kündigungsrecht.

Wer eine Reise geplant und gebucht hat,

darf diese auch kündigen. Im allgemeinen wird allerdings eine Stornierungsgebühr fällig, welche der Kunde zu zahlen hat.

In den meisten Fällen, wo die Reise erst kurz vor dem Reisbeginn gekündigt wird, muss der Kunde sogar den vollen Reisepreis zahlen.

Wenn das Auswärtige Amt auf seiner Webseite ausdrücklich vor einer Reise in ein bestimmtes Land warnt, so wird dies meist als höhere Gewalt angesehen. Was bedeutet, daß keinem Reisenden zugemutet werden kann, eine Reise in ein Land anzutreten, in welchem offensichtlich eine Gefahr für Leib und Leben besteht.