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Marvan

Marván

Der Sänger und Songwriter kehrt nach seinem letzten Abstecher nach La Laguna, wo er vier Sessions ausverkaufte, nach Teneriffa zurück
Karten gibt es ab 20,- Euro.

Wann: 17. April / 17:30 und 19:30 Uhr
Wo: Teatro Príncipe Felipe, Calle El Casino 7, 38280 Tegueste
Tickets unter tomaticket.es

 

 

Aktuelle Lage Stand: 20.03.2021

Der Minister für Gesundheit, Blas Trujillo, veröffentlichte am 18. März folgende Änderungen:
Die Inseln Teneriffa, Gran Canaria und Fuerteventura, werden auf Stufe 3 gehen, während der Rest der Inseln in der aktuellen Situation bleiben. Das heißt, La Palma, La Gomera und El Hierro bleiben auf Stufe 1, und Lanzarote und La Graciosa auf Stufe 2. Diese Änderung wird ab Montag, den 22. März ab 00:00 Uhr stattfinden.

Zu den Maßnahmen, auf deren Änderung sich der EZB-Rat geeinigt hat, gehört die Öffnung der Turnhallen in Stufe 3 mit 33 Prozent ihrer Kapazität, unter Beibehaltung des Abstands von 2 Metern und mit der Verpflichtung stets eine Maske zu tragen. In Restaurants, in allen Stufen, ist es erlaubt, die Öffnung bis 24:00 Uhr zu verlängern, nur für den Service von Speisen zu Hause, was nicht den Service von Speisen zur Abholung auf dem Gelände beinhaltet.

Der EZB-Rat genehmigte spezifische und vorübergehende Maßnahmen für den Zeitraum zwischen 00:00 Uhr am Freitag, dem 26. März, und 24:00 Uhr am Freitag, dem 9. April, der mit der Feier der Osterwoche zusammenfällt.

In diesem Zusammenhang genehmigte der EZB-Rat die Einschränkung der Mobilität zwischen den Inseln mit Ausnahme der im Königlichen Gesetzesdekret 926/2020 vom 25. Oktober festgelegten Ausnahmen, zu denen u. a. der Besuch von Gesundheitszentren, -diensten und -einrichtungen, die Erfüllung beruflicher, geschäftlicher, institutioneller oder gesetzlicher Verpflichtungen sowie die Rückkehr an den Ort des gewöhnlichen oder familiären Aufenthalts gehören. Es wird möglich sein, zwischen den Inseln außerhalb dieser Fälle zu reisen, solange ein negativer aktiver Diagnosetest (PDIA) vorgelegt wird.

Zu dieser Einschränkung der Mobilität kommt die Begrenzung der Anzahl der Personen, die sich in öffentlichen Räumen, in geschlossenen Räumen oder im Freien, treffen dürfen, auf maximal 4, sofern es sich nicht um Lebensgefährten in den Stufen 1, 2 und 3 handelt, und maximal 2 in Stufe 4. In privaten Räumen dürfen sich nur Lebensgefährten treffen.

Was die Einschränkung der Bewegungsfreiheit in der Nacht betrifft, so gilt auf den Inseln der Alarmstufe 1 die Zeit von 23:00 bis 6:00 Uhr und in den übrigen Stufen die Zeit von 22:00 bis 6:00 Uhr.

Zusätzlich zu den allgemeinen Maßnahmen, die im Regierungsabkommen für jede Alarmstufe festgelegt sind, werden zwischen dem 26. März und dem 10. April die folgenden Maßnahmen in den Einrichtungen und Aktivitäten von Hotels, Restaurants und Terrassen sowie in Strandbars und Restaurants in allen Alarmstufen ergriffen:
-Stellen Sie eine ausreichende Belüftung und Lufterneuerung in den Innenräumen sicher.
-Abstand von mindestens 2 Metern zwischen Stühlen an verschiedenen Tischen oder Tischgruppen.
-Tische entsprechend der Personenzahl, wobei versucht wird, die Stühle so anzuordnen, dass sich die Gäste gegenüberstehen und ein größtmöglicher zwischenmenschlicher Abstand möglich ist.
-Es ist verboten, außerhalb des Tisches oder des jedem Kunden zugewiesenen Barplatzes zu trinken.
-Es ist verboten, alkoholische Getränke an Kunden auszuschenken, die nicht einen zuvor zugewiesenen Tisch- oder Barplatz belegen.
-Rauchen ist auf den Terrassen oder anderen vom Lokal oder der Einrichtung abhängigen Außenbereichen nicht erlaubt. Der Konsum von Tabak oder anderen Inhalationsgeräten ist innerhalb eines Umkreises von mindestens 5 Metern von den Eingängen zu Einrichtungen, in denen das Rauchen verboten ist, verboten.
-Kunden sollten immer am Tisch sitzen bleiben und sich im Lokal nur so viel bewegen, wie unbedingt notwendig ist.
-Gesichtsmaske zu jeder Zeit zu tragen, außer beim Essen oder Trinken.
-Aktivitäten, die zu Gedränge, Nichteinhaltung des zwischenmenschlichen Sicherheitsabstandes oder unsachgemäßem Gebrauch von Masken führen, wie z. B. Partys, Tanzveranstaltungen, Karaoke, Wettbewerbe, Konzerte oder Hintergrundmusik, die zum Tanzen oder Singen einladen, sind verboten.
-Einrichtungsbesitzer sind dafür verantwortlich, alle notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um das Risiko einer Verbreitung der COVID-19-Krankheit zu vermeiden.

Zusätzlich zu den oben genannten Maßnahmen dürfen in Abhängigkeit von der Alarmstufe, in der sich die einzelnen Inseln befinden, in Alarmstufe 1 75 % der zulässigen Kapazität in Innenräumen nicht überschritten werden. Die maximale Belegung pro Tisch beträgt 4 Personen, sowohl im Außenbereich als auch im Innenbereich oder an der Bar, wobei ein Abstand von mindestens 2 Metern zwischen den Stühlen an verschiedenen Tischen und zwischen den Kundengruppen an der Bar eingehalten werden muss. Der Betrieb muss vor 23.00 Uhr für die Öffentlichkeit geschlossen werden.

In der Alarmstufe 2 dürfen 75 % der zulässigen Kapazität in Außenterrassen und 50 % in Innenräumen nicht überschritten werden. Die maximale Belegung pro Tisch beträgt 4 Personen, sowohl im Außen- als auch im Innenbereich, und 2 pro Kundengruppe an der Bar, wobei ein Abstand von mindestens 2 Metern zwischen den Stühlen an verschiedenen Tischen und zwischen Kundengruppen an der Bar eingehalten werden muss. Im Innenbereich darf kein Buffet oder Selbstbedienung angeboten werden. Der Betrieb muss vor 22 Uhr für die Öffentlichkeit geschlossen werden.

In der Alarmstufe 3 dürfen auf Außenterrassen nicht mehr als 50 % der zulässigen Kapazität genutzt werden, in Innenräumen ist der Betrieb verboten. Die maximale Belegung pro Tisch beträgt 4 Personen, der Verzehr an der Bar und am Buffet sowie die Selbstbedienung im Innenbereich sind nicht gestattet.

Bei Alarmstufe 4 werden die für Alarmstufe 3 angegebenen Maßnahmen eingehalten, mit Ausnahme der Schließzeit der Betriebe, die vor 18.00 Uhr festgelegt wird, obwohl der Abholservice auf dem Betriebsgelände bis 22.00 Uhr und die Hauszustellung bis 24.00 Uhr erfolgen kann. Schließung des Betriebes für die Öffentlichkeit vor 18.00 Uhr.

Die Lieferung nach Hause ist auf allen Ebenen bis Mitternacht möglich.

In Bezug auf religiöse Kultstätten wird festgelegt, dass der zwischenmenschliche Sicherheitsabstand zwischen Nichtbewohnern und der obligatorische Gebrauch von Masken gewährleistet sein muss.

Bei der Ausübung des Gottesdienstes ist körperlicher Kontakt zwischen den Anwesenden und dem Gesang zu vermeiden, und der Tempel oder der Ort der Anbetung muss vor und nach der Feier für die zur Gewährleistung der Belüftung erforderliche Zeit mit geöffneten Türen und Fenstern bleiben. Während der Feier sind die Türen offen zu halten, wenn dadurch die Ausübung des Gottesdienstes nicht behindert wird.

Die Anwesenheit in Gotteshäusern darf die folgenden Kapazitäten nicht überschreiten, je nach der für jedes Gebiet festgelegten Alarmstufe. Bis zur Alarmstufe 1 dürfen 75 % der Leistung in geschlossenen Räumen nicht überschritten werden, in der Alarmstufe 2 dürfen 50 % der Leistung in geschlossenen Räumen nicht überschritten werden und in den Alarmstufen 3 und 4 dürfen 33 % der Leistung in geschlossenen Räumen nicht überschritten werden. Bei den drei letztgenannten wird empfohlen, die Dienste telematisch oder über das Fernsehen anzubieten.

Die Nutzung des Außenbereichs von Gebäuden oder öffentlichen Straßen für die Feier von gottesdienstlichen Handlungen muss vorher genehmigt werden, muss von der entsprechenden Gemeindebehörde genehmigt werden und es müssen die notwendigen Maßnahmen festgelegt werden, um die Einhaltung des zwischenmenschlichen Sicherheitsabstands zu gewährleisten, unabhängig von der obligatorischen Nutzung der Maske, sowie die übrigen allgemeinen Präventionsmaßnahmen.

Öffentliche Veranstaltungen (Erholungs-, Freizeit- und Unterhaltungsaktivitäten, einschließlich Sport, die sporadisch und an anderen Orten als den für die übliche Ausübung dieser Aktivitäten vorgesehenen Einrichtungen durchgeführt werden, und in jedem Fall solche, die in abnehmbaren Einrichtungen oder unter freiem Himmel stattfinden), dürfen nur auf den Inseln stattfinden, die sich in einer Situation geringer Übertragung befinden, was der Alarmstufe 1 entspricht.

Die Partys, Feste und andere populäre Veranstaltungen sind nicht erlaubt, was auch das Verbot der Einberufung von Handlungen, Prozessionen, Feiern oder jede andere Art von Veranstaltung, die die unkontrollierte Versammlung von Menschen anregen kann, oder die Situationen, die behindern oder verhindern die Einhaltung der allgemeinen Präventivmaßnahmen, wie das Gedränge von Menschen, die Dauerhaftigkeit der Menschen in einer Zahl größer als die für jede Ebene der Alarmierung, die Aufrechterhaltung der Abstand der zwischenmenschlichen Sicherheit, die Nichteinhaltung der Kapazität, und so weiter.

Ebenso ist der Verkauf oder Konsum von alkoholischen Getränken auf öffentlichen Straßen, in Parks und anderen Erholungsgebieten im Freien nicht erlaubt, und die Kontrollen werden verstärkt, um den Konsum von nicht genehmigtem Alkohol, die Einhaltung der maximalen Anzahl von Personen bei Versammlungen, Sicherheitsabstände und andere Aktivitäten, die auf öffentlichen Straßen, in Parks und anderen Erholungsgebieten im Freien nicht erlaubt sind, zu verhindern, und können die nächtliche Schließung von Räumen, in denen Menschenmengen auftreten, aus diesem Grund festlegen.

Quelle

Aktuelle Lage Stand: 21.02.2021

Mit heutigem Datum gab das Gesundheitsministerium der Regierung der Kanarischen Inseln bekannt, das Teneriffa wieder auf Stufe 2 eingestuft wird.
Die Bewegungsfreiheit von Personen ist in der Nacht von 22:00 bis 06:00 Uhr täglich eingeschränkt.

Der Aufenthalt von Personengruppen in öffentlichen und privaten Räumen, geschlossen oder im Freien, wird auf Personen beschränkt, die zusammenleben, verstanden als diejenigen, die in der selben Wohnung leben.

Bei Zusammenkünften darf die Höchstzahl von sechs Personen nicht überschritten werden, es sei denn, es handelt sich um Mitbewohner, sowie die Höchstzahl von zwei Lebensgemeinschaften (ausgenommen sind Minderjährige von 0 bis 6 Jahren). In letzterem Fall beträgt die maximale Teilnehmerzahl in jedem Fall sechs Personen, wobei darauf geachtet wird, dass die beiden Wohneinheiten immer gleich groß sind. Besondere Vorsicht und Sorgfalt wird bei den Personen walten, die für COVID-19 besonders anfällig sind.

Die Ausübung von körperlicher Aktivität und Sport in Innenräumen von Einrichtungen und in Sportzentren ist verboten, während die Ausübung von sportlicher Aktivität und körperlicher Bewegung im Freien individuell und unter der Voraussetzung erfolgen kann, dass der zwischenmenschliche Sicherheitsabstand von 2 Metern dauerhaft eingehalten werden kann.

Das verpflichtende Tragen eines Mund-Nasenschutzes bleibt natürlich in den entsprechenden Bereichen bestehen.
Die Maßnahmen sind erstmal bis einschließlich zum 07. März vorgesehen.

Impfungen auf den Inseln

Die Impfung gegen das neue Coronavirus begann am 27. Dezember 2020 in allen Autonomen Gemeinschaften. Nach der Genehmigung durch die Europäische Kommission und der positiven Stellungnahme der Europäischen Arzneimittelagentur wurde der erste Impfstoff von Pfizer/BioNTech (Comirnaty) entwickelt.

Da die Impfstoffe nach und nach zur Verfügung stehen werden, ist es notwendig, eine Reihenfolge für die Impfung der Bevölkerung festzulegen. Zu diesem Zweck wurden ethische Kriterien, das Risiko einer schweren Erkrankung und das Risiko einer Exposition berücksichtigt.

Phase 1:Phase 2:Phase 3:Phase 4:
Ab 27. Dezember 2020Von Dezember 2020 bis ca. März 2021Von März 2021 bis ca. Juni 2021Von März 2021 bis ca. Juni 2021
ENTWICKLUNG, ZULASSUNG UND BEWERTUNGERSTE VERFÜGBARE DOSENWEITERE DOSEN VERFÜGBARWEITHIN VERFÜGBARER IMPFSTOFF
Vorrangige GruppenAndere GruppenRestliche Gruppen
Bewohner und Personal in PflegeheimenWird noch bekanntgegebenWird noch bekanntgegeben
Personal des Gesundheits- und Sozialwesens
Nicht-institutionalisierte abhängige Personen

In der ersten Phase, wenn die Impfstoffe in kleineren Mengen zur Verfügung stehen, werden die folgenden Gruppen in der unten aufgeführten Reihenfolge geimpft:

  • Bewohner und Mitarbeiter des Gesundheits- und Sozialwesens, die in Alten- und Pflegeheimen arbeiten
  • Frontline-Personal im Gesundheits- und Sozialbereich
  • Sonstiges Personal im Gesundheits- und Sozialwesen (nicht in der oben genannten Gruppe enthalten), das Tätigkeiten ausübt, die einen engen Kontakt mit Personen erfordern, die mit SARS-CoV-2 infiziert sein könnten
  • Personen, die als hochgradig abhängig gelten (Grad III der Abhängigkeit, d. h. Bedarf an intensiven Unterstützungsmaßnahmen) und derzeit nicht in einer Einrichtung untergebracht sind

Die ersten verfügbaren Dosen werden für die Impfung der ersten und zweiten Gruppe verwendet.

Eine detailliertere Beschreibung, aus welchen Personen sich die einzelnen Gruppen zusammensetzen, finden Sie HIER.

Informationen darüber, wann andere Bevölkerungsgruppen geimpft werden, werden zu einem späteren Zeitpunkt bekannt gegeben.

Quelle

Weihnachten 2020

Ein
besinnliches
Weihnachtsfest,
einige Tage der Ruhe,
Zeit für kleine Spaziergänge,
Zeit für sich selbst und die Familie,
Zeit, um Kraft und neue Ideen zu sammeln
für das neue Jahr. Ein Jahr mit weniger Sorgen,
weniger Stress, dafür mehr Erfolg und Gesundheit,
eben alles, was man braucht, um zufrieden und glücklich
zu bleiben – an 365 Tagen: Das wünsche ich Ihnen von Herzen.

Der Jahreswechsel auf Teneriffa

Der EZB-Rat stimmte bei seiner außerordentlichen Sitzung heute am 16. Dezember zu, weitere spezifische Maßnahmen zur Umsetzung auf der Insel Teneriffa zu beschließen. Sie treten alle ab Freitag, den 18. Dezember, um Mitternacht in Kraft und werden mindestens bis zum 10. Januar 2021 gelten.
Für Touristen, die auf der Insel Teneriffa Urlaub machen wollen, gelten die Ausnahmeregelungen, die in der aktuellen Verordnung über das Recht auf Zutritt zu touristischen Unterkünften vorgesehen sind. Sie müssen einen negativen Gesundheitstest vorlegen, der beweist, dass sie frei vom Coronavirus sind.

Begrenzung der Ein- und Ausreise auf der Insel Teneriffa

  • Unterstützung für Gesundheitszentren, -dienste und -einrichtungen.
  • Erfüllung von arbeitsrechtlichen, beruflichen, geschäftlichen, institutionellen oder gesetzlichen Verpflichtungen.
  • Unterstützung von Universitäts-, Lehr- und Bildungszentren, einschließlich Kindergärten.
  • Rückkehr an den Ort des gewöhnlichen Aufenthalts oder der Familie.
  • Betreuung und Pflege von älteren, minderjährigen, pflegebedürftigen, behinderten oder besonders schutzbedürftigen Personen.
  • Fahrten zu Finanz- und Versicherungsunternehmen oder zu Tankstellen in benachbarten Gebieten.
  • Erforderliche oder dringende Handlungen vor öffentlichen, gerichtlichen oder notariellen Stellen.
  • Erneuerung von Genehmigungen und behördlichen Dokumenten, sowie andere unaufschiebbare Verwaltungsvorgänge.
  • Teilnahme an unaufschiebbaren offiziellen Prüfungen oder Tests.
  • Aufgrund von höherer Gewalt oder einer Situation der Notwendigkeit.
  • Jede andere Tätigkeit ähnlicher Art, die ordnungsgemäß akkreditiert ist.

Begrenzung der maximalen Anzahl von Nicht-Mitbewohnern, in öffentlichen und privaten Räumen, in Innenräumen oder im Freien

Der Aufenthalt von Personengruppen in öffentlichen und privaten Räumen, geschlossen oder im Freien, wird auf Personen beschränkt, die zusammenleben, verstanden als diejenigen, die in der selben Wohnung leben.

Bei den Zusammenkünften am 24., 25. und 31. Dezember sowie am 1. Januar darf die Höchstzahl von sechs Personen nicht überschritten werden, es sei denn, es handelt sich um Mitbewohner, sowie die Höchstzahl von zwei Lebensgemeinschaften (ausgenommen sind Minderjährige von 0 bis 6 Jahren). In letzterem Fall beträgt die maximale Teilnehmerzahl in jedem Fall sechs Personen, wobei darauf geachtet wird, dass die beiden Wohneinheiten immer gleich groß sind. Besondere Vorsicht und Sorgfalt wird bei den Personen walten, die für COVID-19 besonders anfällig sind.

Einschränkung der Bewegung von Personen während der Nachtzeit, von 22 Uhr bis 6 Uhr.

Die Bewegungsfreiheit von Personen ist in der Nacht von 22:00 Uhr bis 06:00 Uhr täglich eingeschränkt, mit Ausnahme am 24. und 31.12., wo der Beginn dieser Einschränkung auf 00:30 Uhr verschoben wird, ausschließlich zur Rückkehr nach Hause.

Religiöse Feiern

Emblematische religiöse Feiern, wie zB die Mitternachtsmesse, können zu Zeiten abgehalten werden, die nicht der Beschränkung des nächtlichen Verkehrs unterliegen (von 6:00 bis 22:00 Uhr), wobei empfohlen wird, diese als alternative Telematik- oder Fernsehgottesdienste anzubieten sowie auf Gesang und die Verwendung von aufgezeichneter Musik zu verzichten, wobei Chöre verboten sind.
Ebenso sollten körperliche Zeichen der Verehrung oder Tradition (Küsse, Kontakt mit Bildern, Skulpturen) vermieden werden.

Spezielle Maßnahmen für Hotels, Restaurants und Terrassen, Bars und Cafés

Die heute verabschiedete Vereinbarung legt fest, dass die Innenbereiche dieser Einrichtungen geschlossen bleiben, mit Ausnahme der Gesundheitszentren und der touristischen Beherbergungsbetriebe für die ausschließliche Nutzung durch die Gäste. Der Verzehr an der Bar und am Buffet sowie die Selbstbedienung sind verboten. Die maximale Kapazität in diesen Innenbereichen wird 33 % betragen.
Der Service der Abholung von Speisen und Getränken aus dem Lokal und der Versand nach Hause ist unter Einhaltung der festgelegten Frist erlaubt.

Auf den Terrassen oder anderen von der Einrichtung abhängigen Freiflächen sind der Verzehr an der Bar, am Buffet oder in Selbstbedienung und das Rauchen verboten, ebenso Aktivitäten, bei denen der zwischenmenschliche Sicherheitsabstand nicht eingehalten wird oder bei denen keine Masken verwendet werden, wie zB Kotillon, Tänze, Karaoke usw.
Auf Freiluftterrassen dürfen nicht mehr als 50 % der zugelassenen Kapazität genutzt werden, wobei der Abstand zwischen den Stühlen an benachbarten Tischen mindestens 2 Meter betragen muss und pro Tisch maximal 4 Personen zusammen sitzen dürfen.
Bei Einkaufszentren und Parks wird die Kapazität der Gemeinschaftsbereiche auf 33 % der genehmigten Kapazität begrenzt. Die Nutzung von Erholungsbereichen wie Kinderspielplätze, Sport- oder Ruhebereichen ist verboten.
Bei Einkaufszentren, die über mehrere Etagen verteilt sind, muss die obige Begrenzung auf jeder Etage eingehalten werden.
In Einkaufszentren und Parks dürfen sich die Kunden außerdem nicht in den Gemeinschaftsbereichen aufhalten, es sei denn, sie sind auf der Durchreise oder warten, um die Einrichtungen zu betreten.
Die für das Parken von Fahrzeugen bestimmten Flächen sind auf 50 % begrenzt.

Für Menschen über 75 Jahre wird ein bevorzugter Betreuungsservice angeboten, wie zB vorrangiger Zugang, Parkplatzreservierungen, Zahlboxen oder Ruhesitze, die eine solche Bevorzugung bei der Betreuung sicherstellen.

Um große Menschenansammlungen auf den Straßen und in den Einkaufszentren zu vermeiden, empfiehlt die Regierung der Bevölkerung, ihre Einkäufe im Voraus zu organisieren, und ordnet an, dass der zwischenmenschliche Sicherheitsabstand und die Verwendung von Masken zu jeder Zeit und in allen Räumen gewährleistet sein muss, sowohl in den Verkaufsräumen als auch in den Durchgangsräumen in den Einkaufszentren und auf den Einkaufsstraßen.

Öffentliche Verkehrsmittel

Der öffentliche Nahverkehr ist auf 50 % seiner Kapazität begrenzt.

Große Ereignisse

Es dürfen keine Partys, Feste, Messen, Fahrgeschäfte oder ähnliche Veranstaltungen durchgeführt werden. Verboten sind alle Arten von Massenveranstaltungen.

Krankenhäuser und Seniorenzentren

In Anbetracht der Bestätigung von Ausbrüchen im Zusammenhang mit der Gesundheitsversorgung in Krankenhauszentren und in sozialen Gesundheitszentren, in denen ältere Personen wohnen (Pflegeheime), und der Anfälligkeit dieser Bevölkerungsgruppe wird festgelegt, dass während der Gültigkeitsdauer dieser Maßnahmen die Abreise der Bewohner aus den Zentren sowie externe Besuche ausgesetzt werden, außer im Fall von Begleitpersonen am Lebensende. In Krankenhäusern können Minderjährige und Schwangere, die aufgenommen werden, Besuche empfangen.
Die Patienten, die bestätigte Fälle mit abgeklungener Infektion sind, sind von dieser Einschränkung ausgenommen.

Spiel- und Wettannahmestellen und -räume

Casinos, Bingohallen, Spielhallen und Spielsäle, Wettbüros außerhalb von Gebäuden und andere Räumlichkeiten und Einrichtungen, die denjenigen für Spiel- und Wettaktivitäten ähnlich sind, bleiben geschlossen.

Ausübung von nicht professioneller sportlicher Aktivität und körperlicher Bewegung

Die Ausübung von körperlicher Aktivität und Sport in Innenräumen von Einrichtungen und in Sportzentren ist verboten, während die Ausübung von sportlicher Aktivität und körperlicher Bewegung im Freien individuell und unter der Voraussetzung erfolgen kann, dass der zwischenmenschliche Sicherheitsabstand von 2 Metern dauerhaft eingehalten werden kann.

Mannschaftssportarten und Praktiken oder Übungen, bei denen nicht gewährleistet werden kann, dass dieser Abstand jederzeit eingehalten wird, sind nicht zulässig.

Bei Einzelsportarten im Freien ist die Verwendung der Maske ausschließlich während der Ausübung der Sportart und unter der Voraussetzung, dass die Einhaltung des Zwei-Meter-Abstands gewährleistet werden kann, ausgenommen.

Quelle

Einschränkungen verlängert

Der Sprecher der Regionalregierung, Julio Pérez, erklärte in der Pressekonferenz im Anschluss an den EZB-Rat, dass sich die Situation der Pandemie auf Teneriffa nicht verschlechtert, aber auch nicht so weit verbessert habe, dass die jetzigen Beschränkungen aufgehoben werden könnten.

Er deutete weiterhin an, dass die Regierung in den kommenden Wochen zusätzliche Regeln zu den derzeit geltenden und auf die bevorstehenden Weihnachtsfeiertage bezogenen diktieren wird.

Diese Regeln betreffen die Begrenzung der Teilnehmerzahl bei Familientreffen, die Mobilität und die Verkürzung der Öffnungszeiten von Hotels und Restaurants.

Somit werden die HIER im Beitrag genannten Regeln erstmal bis zum 10. Dezember beibehalten.

Quelle

Pedro Guerra

Im Alter von 16 Jahren begann er seine öffentlichen Auftritte bei verschiedenen Volksfesten auf der Insel. Sein erster wichtiger Auftritt fand im Rahmen des Patronatsfestes von Güímar zusammen mit anderen wichtigen kanarischen Gruppen wie Taburiente und Los Sabandeños und dem Liedermacher Luis Eduardo Aute statt.
Er war Teil des Taller Canario de Canción, besser bekannt als Taller Canario oder einfach Taller, einer Musikgruppe, die 1985 auf Teneriffa zusammen mit Andrés Molina, Rogelio Botanz und Marisa Delgado gegründet wurde.

Wann: 12. Dezember / 19:00 Uhr
Wo: Edificio Central Universidad de La Laguna, Padre Herrera, 38200 San Cristóbal de La Laguna
Telefon: 922 319 000
Plus Code: FMJM+CM San Cristóbal de La Laguna
Infos: pedroguerra.com
Tickets: tomaticket.es

Wo kann ich auf Teneriffa testen

Hier noch eine kleine Übersicht der Unternehmen, bei denen man sich testen lassen kann. Die Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und übernimmt keine Gewähr für die Angaben. Die Tabelle ist nach PLZ sortiert, kann aber nach jeder Spalte sortiert werden.

NameStrasseOrt
HOSPITEN RAMBLARambla de Santa Cruz 115 38001 Santa Cruz
GESTIÓN DE CENTROS MÉDICOS MAPFRECalle José Hernández Alfonso 2638003 Santa Cruz
LABORATORIO PILAR CASTRO MÉNDEZCalle Juan Pablo II 15 Bajo38004 Santa Cruz
LABORATORIOS BRIMECalle Heliodoro Rodriguez López 3638005 Santa Cruz
HOSPITAL QUIRÓNSALUD TENERIFECalle Poeta Rodriguez Herrera 138006 Santa Cruz
HOSPITAL SAN JUAN DE DIOSCtra. Santa Cruz Laguna 5338009 Santa Cruz
ASOCIACIÓN COOPERACIÓN JUVENILCalle Sgto. Provisional 4138010 Santa Cruz
EUROFINS MEGALAB MAYORAZGO SLUCalle Subida al Mayorazgo 1138110 Santa Cruz
LABORATORIOS CLARA RODRIGUEZ SLPPlaza del Dr. Olivera 1238202 San Cristóbal de La Laguna
LABORATORIO DAMIÁN TRUJILLO SLPCalle Nuñez de la Peña 9238203 San Cristóbal de La Laguna
LABORATORIOS FINCA ESPAÑA S.LAv. Las Palmeras 5338205 San Cristóbal de La Laguna
UNIVERSIDAD DE LA LAGUNA (IUETSPC)Av. Astrofisico Francisco Sánchez, s/n. Campus de Anchieta38296 San Cristóbal de La Laguna
CENTROS MEDICOS SALUS CANARIAS (CLINICA VIDA)C/ Magnolias 2, Urb. San Miguel38300 La Orotava
LABORATORIO LORENZO PERERACalle Calvario 738300 La Orotava
CLINICA TARA. (TACORONTE SA)Calle Casas Altas 738350 El Torreon
CLINICAS CROZIER SLCalle Santo Domingo 21 - LOC 138400 Puerto de la Cruz
HOSPITÉN BELLEVUECalle Alemania 638400 Puerto de la Cruz
CENTRO MEDICO SAN MARCOSAvda. 25 de Abril, Edificio Isla Afortunada1, local alto38430 Icod de los Vinos
LABORATORIO JOSÉ CURBELO GILAv. de Santa Cruz 4638500 Güímar
LABORATORIO SAN ISIDRO SLPCalle de Erese, oficina 2 38611 San Isidro
CENTRO MÉDICO DOCTOR PALM MARAvenida el Palm-Mar 66, L9 38632 Palmar
HOSPITEN SURCalle Siete Islas 838660 Arona
HOSPITAL QUIRÓNSALUD COSTA ADEJEUrbanización San Eugenio38660 Adeje
INTERNATIONAL FAÑABE SALUDAvenida de Bruselas, C.C Fañabé Plaza, planta 2, local 345, 38660 Adeje
LABORATORIO ANDRÉS BONNET PÉREZAv. Ernesto Sarti 12 Bajo38660 Costa Adeje
INTERNACIONAL ADEJE SALUD SLC/habitats Del Duque 138670 Adeje
MEDICAL FARMA SALUD SLUCalle Londres 10238678 Adeje

Leider weitere Einschränkungen

Der Präsident der Regierung der Kanarischen Inseln, Ángel Víctor Torres, erklärte diesen Donnerstag die Verschärfung der Maßnahmen gegen das Coronavirus auf Teneriffa für mindestens weitere 14 Tage.

Damit sollen alle Indikatoren reduziert werden, insbesondere die der Besetzung der Intensivstationen, die auf der Insel Teneriffa bei 18% liegt, während der Durchschnitt auf den Kanarischen Inseln 9% beträgt.

Es dürfen sich nur noch Gruppen mit einer maximalen Anzahl von sechs Personen treffen. Dies gilt im öffentlichem und auch im privaten Bereich! Personen, die aus gesundheitlichen Gründen keine Maske tragen können, ist es verboten, geschlossene Orte oder Massenveranstaltungen zu besuchen. Die max. Anzahl von Personen ist für Teneriffa bis zum 19.12. auf VIER reduziert!

Im Gaststättengewerbe ist die Anzahl der Plätze auf ein Drittel der maximalen Kapazität reduziert, die Kapazität auf der Terrasse wird auf 50% reduziert. Die Schließung wird von 0:00 Uhr auf 23:00 Uhr vorverlegt. Der letzte Einlass ist um 22:00 Uhr. Das Rauchen ist auf den Terrassen weiterhin verboten.

Die Kapazität von touristischen Einrichtungen wird in den Gemeinschaftsbereichen auf ein Drittel reduziert, die Zahl der Aktivtouristengruppen auf 20, die Kapazität der Geschäftsräume auf die Hälfte und Besuche in den Wohnheimen werden verboten.

Die Erholungszentren, ob für Jugendliche oder für die Bewohner, werden geschlossen. In den Unternehmen wird die Kapazität in den Gemeinschaftsräumen ein Drittel betragen, bei der Förderung von Telematiksitzungen werden die Kinos, Theater, Museen oder Archive ebenfalls ein Drittel in Innenräumen oder 50 Prozent der Kapazität im Freien sein.

Im Sportbereich dürfen jeweils nur 25 Teilnehmer (einschliesslich der föderierten Teilnehmer) Kontaktsportarten ausüben, und es darf kein Publikum anwesend sein.

Auch die Gotteshäuser werden auf ein Drittel verkleinert, und auf der Straße sind keine Handlungen erlaubt. Die Kapazität der Totenwache wird ebenfalls auf ein Drittel reduziert, in Krematorien dürfen nicht mehr als fünf Personen anwesend sein, die Kapazität und die Anzahl der Personen bei Hochzeiten und Feiern werden reduziert.

Die Strände dürfen nur zu 50% belegt werden, mit Gruppen von maximal 6 Personen. Die Märkte dürfen ebenfalls nur zur Hälfte und mit begrenzten Räumen betrieben werden.

Der Präsident des Cabildo von Teneriffa, Pedro Martin, sagte, dass Teneriffa es sich nicht leisten könne, die „Rote Laterne“ der Kanarischen Inseln zu sein, und sagte, dass er „für diese Maßnahmen“ sei und „noch mehr“, wenn nötig.

Der Bürgermeister der Hauptstadt Teneriffas, José Manuel Bermúdez, forderte die Bürger zur „Verantwortung auf und er sei überzeugt, dass sie in diesen 14 Tagen in der Lage sein werden, die Maßnahmen der sozialen Distanzierung zu reduzieren. Wir müssen alle dem Problem gewachsen sein. Wir müssen alle zusammenarbeiten“.

 

Quelle