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Der Jahreswechsel auf Teneriffa

Der EZB-Rat stimmte bei seiner außerordentlichen Sitzung heute am 16. Dezember zu, weitere spezifische Maßnahmen zur Umsetzung auf der Insel Teneriffa zu beschließen. Sie treten alle ab Freitag, den 18. Dezember, um Mitternacht in Kraft und werden mindestens bis zum 10. Januar 2021 gelten.
Für Touristen, die auf der Insel Teneriffa Urlaub machen wollen, gelten die Ausnahmeregelungen, die in der aktuellen Verordnung über das Recht auf Zutritt zu touristischen Unterkünften vorgesehen sind. Sie müssen einen negativen Gesundheitstest vorlegen, der beweist, dass sie frei vom Coronavirus sind.

Begrenzung der Ein- und Ausreise auf der Insel Teneriffa

  • Unterstützung für Gesundheitszentren, -dienste und -einrichtungen.
  • Erfüllung von arbeitsrechtlichen, beruflichen, geschäftlichen, institutionellen oder gesetzlichen Verpflichtungen.
  • Unterstützung von Universitäts-, Lehr- und Bildungszentren, einschließlich Kindergärten.
  • Rückkehr an den Ort des gewöhnlichen Aufenthalts oder der Familie.
  • Betreuung und Pflege von älteren, minderjährigen, pflegebedürftigen, behinderten oder besonders schutzbedürftigen Personen.
  • Fahrten zu Finanz- und Versicherungsunternehmen oder zu Tankstellen in benachbarten Gebieten.
  • Erforderliche oder dringende Handlungen vor öffentlichen, gerichtlichen oder notariellen Stellen.
  • Erneuerung von Genehmigungen und behördlichen Dokumenten, sowie andere unaufschiebbare Verwaltungsvorgänge.
  • Teilnahme an unaufschiebbaren offiziellen Prüfungen oder Tests.
  • Aufgrund von höherer Gewalt oder einer Situation der Notwendigkeit.
  • Jede andere Tätigkeit ähnlicher Art, die ordnungsgemäß akkreditiert ist.

Begrenzung der maximalen Anzahl von Nicht-Mitbewohnern, in öffentlichen und privaten Räumen, in Innenräumen oder im Freien

Der Aufenthalt von Personengruppen in öffentlichen und privaten Räumen, geschlossen oder im Freien, wird auf Personen beschränkt, die zusammenleben, verstanden als diejenigen, die in der selben Wohnung leben.

Bei den Zusammenkünften am 24., 25. und 31. Dezember sowie am 1. Januar darf die Höchstzahl von sechs Personen nicht überschritten werden, es sei denn, es handelt sich um Mitbewohner, sowie die Höchstzahl von zwei Lebensgemeinschaften (ausgenommen sind Minderjährige von 0 bis 6 Jahren). In letzterem Fall beträgt die maximale Teilnehmerzahl in jedem Fall sechs Personen, wobei darauf geachtet wird, dass die beiden Wohneinheiten immer gleich groß sind. Besondere Vorsicht und Sorgfalt wird bei den Personen walten, die für COVID-19 besonders anfällig sind.

Einschränkung der Bewegung von Personen während der Nachtzeit, von 22 Uhr bis 6 Uhr.

Die Bewegungsfreiheit von Personen ist in der Nacht von 22:00 Uhr bis 06:00 Uhr täglich eingeschränkt, mit Ausnahme am 24. und 31.12., wo der Beginn dieser Einschränkung auf 00:30 Uhr verschoben wird, ausschließlich zur Rückkehr nach Hause.

Religiöse Feiern

Emblematische religiöse Feiern, wie zB die Mitternachtsmesse, können zu Zeiten abgehalten werden, die nicht der Beschränkung des nächtlichen Verkehrs unterliegen (von 6:00 bis 22:00 Uhr), wobei empfohlen wird, diese als alternative Telematik- oder Fernsehgottesdienste anzubieten sowie auf Gesang und die Verwendung von aufgezeichneter Musik zu verzichten, wobei Chöre verboten sind.
Ebenso sollten körperliche Zeichen der Verehrung oder Tradition (Küsse, Kontakt mit Bildern, Skulpturen) vermieden werden.

Spezielle Maßnahmen für Hotels, Restaurants und Terrassen, Bars und Cafés

Die heute verabschiedete Vereinbarung legt fest, dass die Innenbereiche dieser Einrichtungen geschlossen bleiben, mit Ausnahme der Gesundheitszentren und der touristischen Beherbergungsbetriebe für die ausschließliche Nutzung durch die Gäste. Der Verzehr an der Bar und am Buffet sowie die Selbstbedienung sind verboten. Die maximale Kapazität in diesen Innenbereichen wird 33 % betragen.
Der Service der Abholung von Speisen und Getränken aus dem Lokal und der Versand nach Hause ist unter Einhaltung der festgelegten Frist erlaubt.

Auf den Terrassen oder anderen von der Einrichtung abhängigen Freiflächen sind der Verzehr an der Bar, am Buffet oder in Selbstbedienung und das Rauchen verboten, ebenso Aktivitäten, bei denen der zwischenmenschliche Sicherheitsabstand nicht eingehalten wird oder bei denen keine Masken verwendet werden, wie zB Kotillon, Tänze, Karaoke usw.
Auf Freiluftterrassen dürfen nicht mehr als 50 % der zugelassenen Kapazität genutzt werden, wobei der Abstand zwischen den Stühlen an benachbarten Tischen mindestens 2 Meter betragen muss und pro Tisch maximal 4 Personen zusammen sitzen dürfen.
Bei Einkaufszentren und Parks wird die Kapazität der Gemeinschaftsbereiche auf 33 % der genehmigten Kapazität begrenzt. Die Nutzung von Erholungsbereichen wie Kinderspielplätze, Sport- oder Ruhebereichen ist verboten.
Bei Einkaufszentren, die über mehrere Etagen verteilt sind, muss die obige Begrenzung auf jeder Etage eingehalten werden.
In Einkaufszentren und Parks dürfen sich die Kunden außerdem nicht in den Gemeinschaftsbereichen aufhalten, es sei denn, sie sind auf der Durchreise oder warten, um die Einrichtungen zu betreten.
Die für das Parken von Fahrzeugen bestimmten Flächen sind auf 50 % begrenzt.

Für Menschen über 75 Jahre wird ein bevorzugter Betreuungsservice angeboten, wie zB vorrangiger Zugang, Parkplatzreservierungen, Zahlboxen oder Ruhesitze, die eine solche Bevorzugung bei der Betreuung sicherstellen.

Um große Menschenansammlungen auf den Straßen und in den Einkaufszentren zu vermeiden, empfiehlt die Regierung der Bevölkerung, ihre Einkäufe im Voraus zu organisieren, und ordnet an, dass der zwischenmenschliche Sicherheitsabstand und die Verwendung von Masken zu jeder Zeit und in allen Räumen gewährleistet sein muss, sowohl in den Verkaufsräumen als auch in den Durchgangsräumen in den Einkaufszentren und auf den Einkaufsstraßen.

Öffentliche Verkehrsmittel

Der öffentliche Nahverkehr ist auf 50 % seiner Kapazität begrenzt.

Große Ereignisse

Es dürfen keine Partys, Feste, Messen, Fahrgeschäfte oder ähnliche Veranstaltungen durchgeführt werden. Verboten sind alle Arten von Massenveranstaltungen.

Krankenhäuser und Seniorenzentren

In Anbetracht der Bestätigung von Ausbrüchen im Zusammenhang mit der Gesundheitsversorgung in Krankenhauszentren und in sozialen Gesundheitszentren, in denen ältere Personen wohnen (Pflegeheime), und der Anfälligkeit dieser Bevölkerungsgruppe wird festgelegt, dass während der Gültigkeitsdauer dieser Maßnahmen die Abreise der Bewohner aus den Zentren sowie externe Besuche ausgesetzt werden, außer im Fall von Begleitpersonen am Lebensende. In Krankenhäusern können Minderjährige und Schwangere, die aufgenommen werden, Besuche empfangen.
Die Patienten, die bestätigte Fälle mit abgeklungener Infektion sind, sind von dieser Einschränkung ausgenommen.

Spiel- und Wettannahmestellen und -räume

Casinos, Bingohallen, Spielhallen und Spielsäle, Wettbüros außerhalb von Gebäuden und andere Räumlichkeiten und Einrichtungen, die denjenigen für Spiel- und Wettaktivitäten ähnlich sind, bleiben geschlossen.

Ausübung von nicht professioneller sportlicher Aktivität und körperlicher Bewegung

Die Ausübung von körperlicher Aktivität und Sport in Innenräumen von Einrichtungen und in Sportzentren ist verboten, während die Ausübung von sportlicher Aktivität und körperlicher Bewegung im Freien individuell und unter der Voraussetzung erfolgen kann, dass der zwischenmenschliche Sicherheitsabstand von 2 Metern dauerhaft eingehalten werden kann.

Mannschaftssportarten und Praktiken oder Übungen, bei denen nicht gewährleistet werden kann, dass dieser Abstand jederzeit eingehalten wird, sind nicht zulässig.

Bei Einzelsportarten im Freien ist die Verwendung der Maske ausschließlich während der Ausübung der Sportart und unter der Voraussetzung, dass die Einhaltung des Zwei-Meter-Abstands gewährleistet werden kann, ausgenommen.

Quelle

Einschränkungen verlängert

Der Sprecher der Regionalregierung, Julio Pérez, erklärte in der Pressekonferenz im Anschluss an den EZB-Rat, dass sich die Situation der Pandemie auf Teneriffa nicht verschlechtert, aber auch nicht so weit verbessert habe, dass die jetzigen Beschränkungen aufgehoben werden könnten.

Er deutete weiterhin an, dass die Regierung in den kommenden Wochen zusätzliche Regeln zu den derzeit geltenden und auf die bevorstehenden Weihnachtsfeiertage bezogenen diktieren wird.

Diese Regeln betreffen die Begrenzung der Teilnehmerzahl bei Familientreffen, die Mobilität und die Verkürzung der Öffnungszeiten von Hotels und Restaurants.

Somit werden die HIER im Beitrag genannten Regeln erstmal bis zum 10. Dezember beibehalten.

Quelle

Pedro Guerra

Im Alter von 16 Jahren begann er seine öffentlichen Auftritte bei verschiedenen Volksfesten auf der Insel. Sein erster wichtiger Auftritt fand im Rahmen des Patronatsfestes von Güímar zusammen mit anderen wichtigen kanarischen Gruppen wie Taburiente und Los Sabandeños und dem Liedermacher Luis Eduardo Aute statt.
Er war Teil des Taller Canario de Canción, besser bekannt als Taller Canario oder einfach Taller, einer Musikgruppe, die 1985 auf Teneriffa zusammen mit Andrés Molina, Rogelio Botanz und Marisa Delgado gegründet wurde.

Wann: 12. Dezember / 19:00 Uhr
Wo: Edificio Central Universidad de La Laguna, Padre Herrera, 38200 San Cristóbal de La Laguna
Telefon: 922 319 000
Plus Code: FMJM+CM San Cristóbal de La Laguna
Infos: pedroguerra.com
Tickets: tomaticket.es

Wo kann ich auf Teneriffa testen

Hier noch eine kleine Übersicht der Unternehmen, bei denen man sich testen lassen kann. Die Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und übernimmt keine Gewähr für die Angaben. Die Tabelle ist nach PLZ sortiert, kann aber nach jeder Spalte sortiert werden.

NameStrasseOrt
HOSPITEN RAMBLARambla de Santa Cruz 115 38001 Santa Cruz
GESTIÓN DE CENTROS MÉDICOS MAPFRECalle José Hernández Alfonso 2638003 Santa Cruz
LABORATORIO PILAR CASTRO MÉNDEZCalle Juan Pablo II 15 Bajo38004 Santa Cruz
LABORATORIOS BRIMECalle Heliodoro Rodriguez López 3638005 Santa Cruz
HOSPITAL QUIRÓNSALUD TENERIFECalle Poeta Rodriguez Herrera 138006 Santa Cruz
HOSPITAL SAN JUAN DE DIOSCtra. Santa Cruz Laguna 5338009 Santa Cruz
ASOCIACIÓN COOPERACIÓN JUVENILCalle Sgto. Provisional 4138010 Santa Cruz
EUROFINS MEGALAB MAYORAZGO SLUCalle Subida al Mayorazgo 1138110 Santa Cruz
LABORATORIOS CLARA RODRIGUEZ SLPPlaza del Dr. Olivera 1238202 San Cristóbal de La Laguna
LABORATORIO DAMIÁN TRUJILLO SLPCalle Nuñez de la Peña 9238203 San Cristóbal de La Laguna
LABORATORIOS FINCA ESPAÑA S.LAv. Las Palmeras 5338205 San Cristóbal de La Laguna
UNIVERSIDAD DE LA LAGUNA (IUETSPC)Av. Astrofisico Francisco Sánchez, s/n. Campus de Anchieta38296 San Cristóbal de La Laguna
CENTROS MEDICOS SALUS CANARIAS (CLINICA VIDA)C/ Magnolias 2, Urb. San Miguel38300 La Orotava
LABORATORIO LORENZO PERERACalle Calvario 738300 La Orotava
CLINICA TARA. (TACORONTE SA)Calle Casas Altas 738350 El Torreon
CLINICAS CROZIER SLCalle Santo Domingo 21 - LOC 138400 Puerto de la Cruz
HOSPITÉN BELLEVUECalle Alemania 638400 Puerto de la Cruz
CENTRO MEDICO SAN MARCOSAvda. 25 de Abril, Edificio Isla Afortunada1, local alto38430 Icod de los Vinos
LABORATORIO JOSÉ CURBELO GILAv. de Santa Cruz 4638500 Güímar
LABORATORIO SAN ISIDRO SLPCalle de Erese, oficina 2 38611 San Isidro
CENTRO MÉDICO DOCTOR PALM MARAvenida el Palm-Mar 66, L9 38632 Palmar
HOSPITEN SURCalle Siete Islas 838660 Arona
HOSPITAL QUIRÓNSALUD COSTA ADEJEUrbanización San Eugenio38660 Adeje
INTERNATIONAL FAÑABE SALUDAvenida de Bruselas, C.C Fañabé Plaza, planta 2, local 345, 38660 Adeje
LABORATORIO ANDRÉS BONNET PÉREZAv. Ernesto Sarti 12 Bajo38660 Costa Adeje
INTERNACIONAL ADEJE SALUD SLC/habitats Del Duque 138670 Adeje
MEDICAL FARMA SALUD SLUCalle Londres 10238678 Adeje

Leider weitere Einschränkungen

Der Präsident der Regierung der Kanarischen Inseln, Ángel Víctor Torres, erklärte diesen Donnerstag die Verschärfung der Maßnahmen gegen das Coronavirus auf Teneriffa für mindestens weitere 14 Tage.

Damit sollen alle Indikatoren reduziert werden, insbesondere die der Besetzung der Intensivstationen, die auf der Insel Teneriffa bei 18% liegt, während der Durchschnitt auf den Kanarischen Inseln 9% beträgt.

Es dürfen sich nur noch Gruppen mit einer maximalen Anzahl von sechs Personen treffen. Dies gilt im öffentlichem und auch im privaten Bereich! Personen, die aus gesundheitlichen Gründen keine Maske tragen können, ist es verboten, geschlossene Orte oder Massenveranstaltungen zu besuchen. Die max. Anzahl von Personen ist für Teneriffa bis zum 19.12. auf VIER reduziert!

Im Gaststättengewerbe ist die Anzahl der Plätze auf ein Drittel der maximalen Kapazität reduziert, die Kapazität auf der Terrasse wird auf 50% reduziert. Die Schließung wird von 0:00 Uhr auf 23:00 Uhr vorverlegt. Der letzte Einlass ist um 22:00 Uhr. Das Rauchen ist auf den Terrassen weiterhin verboten.

Die Kapazität von touristischen Einrichtungen wird in den Gemeinschaftsbereichen auf ein Drittel reduziert, die Zahl der Aktivtouristengruppen auf 20, die Kapazität der Geschäftsräume auf die Hälfte und Besuche in den Wohnheimen werden verboten.

Die Erholungszentren, ob für Jugendliche oder für die Bewohner, werden geschlossen. In den Unternehmen wird die Kapazität in den Gemeinschaftsräumen ein Drittel betragen, bei der Förderung von Telematiksitzungen werden die Kinos, Theater, Museen oder Archive ebenfalls ein Drittel in Innenräumen oder 50 Prozent der Kapazität im Freien sein.

Im Sportbereich dürfen jeweils nur 25 Teilnehmer (einschliesslich der föderierten Teilnehmer) Kontaktsportarten ausüben, und es darf kein Publikum anwesend sein.

Auch die Gotteshäuser werden auf ein Drittel verkleinert, und auf der Straße sind keine Handlungen erlaubt. Die Kapazität der Totenwache wird ebenfalls auf ein Drittel reduziert, in Krematorien dürfen nicht mehr als fünf Personen anwesend sein, die Kapazität und die Anzahl der Personen bei Hochzeiten und Feiern werden reduziert.

Die Strände dürfen nur zu 50% belegt werden, mit Gruppen von maximal 6 Personen. Die Märkte dürfen ebenfalls nur zur Hälfte und mit begrenzten Räumen betrieben werden.

Der Präsident des Cabildo von Teneriffa, Pedro Martin, sagte, dass Teneriffa es sich nicht leisten könne, die „Rote Laterne“ der Kanarischen Inseln zu sein, und sagte, dass er „für diese Maßnahmen“ sei und „noch mehr“, wenn nötig.

Der Bürgermeister der Hauptstadt Teneriffas, José Manuel Bermúdez, forderte die Bürger zur „Verantwortung auf und er sei überzeugt, dass sie in diesen 14 Tagen in der Lage sein werden, die Maßnahmen der sozialen Distanzierung zu reduzieren. Wir müssen alle dem Problem gewachsen sein. Wir müssen alle zusammenarbeiten“.

 

Quelle

Ruta de Tapas

Auch in diesem Jahr und gerade in der Krise nehmen 14 Gastronomiebetriebe an dieser Initiative teil und bieten Tapas oder Gerichte zu einem Preis von 3,50 Euro einschließlich Getränk an.
Diesmal können auch Taxis benutzt werden, um zu den einzelnen Betrieben zu fahren. Allerdings muss dies zu mindestens zwei Betrieben geschehen. Die Liste der teilnehmenden Betriebe liegt in den Taxis und den Restaurants aus. Dieser Dienst ist kostenlos von Donnerstag bis Samstag zwischen 19.00 und 23.00 Uhr.

Wann: 29. Oktober bis 22. November
Wo: Santiago del Teide
Teilnehmende Unternehmen:
Restaurante El Patio
Restaurante Chinyero
Cafetería Tindaya
Cafetería Asturias
Pastelería El Paseo
Cappuccino María
Tasca Donde Tato
Pizzería Aldo´s Pizza
Restaurante Plaza
Tasca Juanito
Restaurante La Quinta
Pepi Vintage und das
Restaurante Pancho y Tapas y Más Tapas

Bei der Einreise ab dem 15. November zu beachten

Die Regierung der Kanarischen Inseln (Premierminister Ángel Víctor Torres Pérez, der Direktor der Verwaltungen Öffentlichkeit, Justiz und Sicherheit Julio Manuel Pérez Hernández, der Gesundheitsrat Blas Gabriel Trujillo Oramas und der Minister für Tourismus, Industrie und Handel Yaiza Castilla Herrera) haben im Namen des Königs und in Übereinstimmung mit Artikel 47.1 des Statuts der Autonomie der Kanarischen Inseln, verkündet und ordnen die Veröffentlichung des Gesetzesdekrets 17/2020, vom 29. Oktober, über außerordentliche Maßnahmen im Bereich des Tourismus zur Bewältigung der Auswirkungen der gesundheitlichen und wirtschaftlichen Krise, die durch die von COVID-19 verursachte Pandemie hervorgerufen wurde, an.

Einleitung (Auszug)
Seit Jahren ist der Tourismus eine der Hauptaktivitäten zur Schaffung von Arbeitsplätzen und dient dem Wohlstand der Kanarischen Inseln, einem strategischen Faktor, der das wirtschaftliche Wachstum in unserer Gemeinschaft fördert.
Im Jahr 2019 verzeichnete der Archipel 15,11 Millionen Touristenankünfte. Dieser Sektor beschäftigt fast 250.000 Menschen auf den Inseln. Diese Zahlen zeigen die Bedeutung des Tourismus als Element für den sozialen und territorialen Zusammenhalt unserer Autonomen Gemeinschaft. Im Einklang mit dem Trend der letzten Jahre ist er im Bruttoinlandsprodukt sehr hoch. Der Prozentsatz der Erwerbstätigen in diesem Bereich auf den Kanarischen Inseln liegt bei etwa 35 %, was etwa 40 % der Gesamtbeschäftigung entspricht.

Die touristische Aktivität auf dem Archipel wurde jedoch durch das COVID-19 unterbrochen, das seit dem 11. März 2020 durch die Weltgesundheitsorganisation in eine globale Pandemie eingestuft wurde. Dies führte zu einer Situation von Notstand im Bereich der öffentlichen Gesundheit und in eine beispiellose sozioökonomische Krise.
Nach dem Deeskalationsprozess und dem Ende des Alarmzustands trat das Land in eine Phase der neuen Normalität, in der öffentliche Behörden und die Gesundheitsbehörden weiterhin Maßnahmen zur Kontrolle der Ausbrüche und zur Eindämmung der Ansteckung trafen.

Dies Maßnahmenpakete, die auf die Verhütung von Risikosituationen, die Stärkung der Kapazitäten für die Überwachung und Beobachtung der Epidemie und die Stärkung der Pflege und der öffentlichen Gesundheitsdienste abzielt, hat es bisher ermöglicht, angemessene und verhältnismäßige Antworten zu geben, entsprechend den verschiedenen Entwicklungsstadien der Epidemiewelle auf den Kanarischen Inseln.

Gegenwärtig gibt es jedoch sowohl in Spanien als auch in den meisten Ländern in Europa einen Aufwärtstrend bei der Zahl der SARS-CoV-2-Fälle.

Aus diesem Grund erklärt die Regierung der Nation durch den Königlichen Erlass 926/2020 vom 25. Oktober erneut den Alarmzustand, um die Ausbreitung der durch SARS-CoV-2 verursachten Infektionen einzudämmen.

Bei der Bewältigung der durch COVID-19 verursachten gesundheitlichen, wirtschaftlichen und sozialen Krise hat sich wiederholt gezeigt, dass es die Summe der Aktionen und Maßnahmen in verschiedenen Bereichen ist, die eine bessere Kontrolle der Epidemie ermöglicht, und daher
ein größeres Maß an Erfolg bei ihrer Umsetzung verspricht.

Der hauptsächlichste Rückgang der Anzahl von Touristen auf den Kanarischen Inseln ist eine direkte Folge des Rückgangs aus den Ländern Deutschland und des Vereinigtes Königreich, die zusammen 46,8% der Touristenankünfte auf dem Archipel ausmachen. Am 22. Oktober 2020 haben die Regierungen dieser Länder erlaubt wieder Reisen auf die Kanarischen Inseln ohne Einschränkungen durchzuführen.

Die touristische Aktivität, die auf den Kanarischen Inseln von strategischer Bedeutung ist, hat in den ersten sechs Monaten des Jahres 2020 einen deutlichen Rückgang erlitten, wobei 2,7 Millionen internationale Touristenankünfte verzeichnet wurden, was einem Rückgang von 58,6% im Vergleich zu den in 2019 verzeichneten Zahlen entspricht. Ebenso gab es einen beispiellosen Rückgang der halbjährlichen Einnahmen durch den Tourismus, da sie um 99,8% im Vergleich zur ersten Hälfte des vergangenen Jahres gesunken sind, wodurch mehr als 50.000 Arbeitsplätze gefährdet wurden.

Die Situation, die durch die Entwicklung des Virus seit seiner Ausrufung als Notfall von internationaler Bedeutung für die öffentliche Gesundheit entstanden ist, hat die dringende Notwendigkeit geschaffen, in verschiedenen Bereichen außerordentliche Maßnahmen zu ergreifen, um dem Problem zu begegnen und die öffentliche Gesundheit zu schützen.

Der Artikel legt eine Übergangsregelung der Bedingungen für den Zugang zu Beherbergungsbetrieben auf den Kanarischen Inseln fest, die so lange gilt, wie die durch COVID-19 verursachte Gesundheitskrise andauert und bis die zuständige Gesundheitsbehörde sie für unnötig erklärt.

Es muss auch darauf hingewiesen werden, dass dieses Gesetzesdekret weder die Organisation der grundlegenden Institutionen des Staates noch die in Artikel 1 der Verfassung geregelten Rechte, Pflichten und Freiheiten der Bürger, das Wahlregime oder die Institutionen der Autonomen Gemeinschaft der Kanarischen Inseln berührt.

Die Bedingungen

    1. Um Zugang zu den Beherbergungsbetrieben der Kanarischen Inseln zu erhalten, müssen touristische Nutzer über sechs Jahren, die nicht aus dem Gebiet der Autonomen Gemeinschaft der Kanarischen Inseln kommen, nachweisen, dass sie innerhalb eines Zeitraums von höchstens 72 Stunden vor ihrer Ankunft den aktiven Infektionsdiagnosetest der Gesundheitsbehörden gemacht haben, der bescheinigt, dass der touristische Nutzer nicht positiv als Überträger von COVID-19 getestet wurde.
    2. Vor der Formalisierung der Reservierung oder des Vertragsabschlusses für die Unterbringung von Touristen in einer der touristischen Einrichtungen der Kanarischen Inseln werden Sie darüber informiert, dass die Bedingungen für den Zugang zu diesen Einrichtungen die Akkreditierung der Durchführung des oben genannten diagnostischen Tests beinhalten.
    3. Diese Regelungen gelten NICHT für Bewohner der Kanaren, die als Übernachtungstouristen auf andere Kanareninseln reisen, sofern sie eine Eidesstattliche Erklärung unterschrieben vorlegen können, mit der sie bestätigen, in den letzten 15 Tagen die Kanaren nicht verlassen zu haben und in dieser Zeit keine Covid-19-Symptome hatten sowie für Reisende mit Wohnsitz außerhalb der Kanaren, die dem Beherbergungsbetrieb ein Reisedokument vorlegen können das belegt, dass die Einreise auf die Kanaren länger als 15 Tage her ist und zusätzlich in einer Eidesstattlichen Erklärung bestätigt wird, dass sie in den letzten 15 Tagen keine Covid-19-Symptome hatten. Diese unterschiedliche Behandlung beruht auf der Tatsache, dass diese Menschen kein potentielles Risiko für die Gesundheitskapazität der kanarischen Gesundheitszentren darstellen.
    4. Die Vermieter der Beherbergungsbetriebe sind dazu verpflichtet, ihre Gäste im Vorwege über die genannten Einreisebestimmungen zu informieren sowie darüber, dass der Zugang zur touristischen Unterkunft nur gewährt werden darf bei Vorliegen eines negativen Corona-Tests (bzw. der Eidesstattlichen Erklärung, falls von der Testpflicht ausgenommen).
    5. Die Unterbringungseinrichtung hat jede Person den Zugang zu verweigern, die für sie die geltenden Bedingungen nicht erfüllt.
      Ungeachtet dessen und wenn der Grund für die Verweigerung des Zugangs das Fehlen des oben genannten diagnostischen Tests ist, muss in der Einrichtung über die Orte informiert werden, an denen sie diesem Test unterzogen werden könnte, oder diese Möglichkeit in der Einrichtung selbst auf Kosten des touristischen Nutzers anbieten. Ausnahmsweise können in dem Fall, dass der touristische Nutzer keinen Test vorweisen kann aber seine Bereitschaft zur Durchführung des Tests nachweist, ausnahmsweise Zugang und Übernachtung für die zur Erlangung der Ergebnisse erforderliche Zeit genehmigt werden. In diesem Fall kann der touristische Nutzer den Raum nur verlassen, um den Test zu machen und die Ergebnisse einzuholen.
    6. Jeder Beherbergungsbetrieb hat an seiner Rezeption in mindestens fünf Gemeinschaftssprachen Hinweise und Informationen über die in diesem Artikel genannten Zugangsbedingungen auszuhängen.
    7. Der Nachweis des Tests in elektronischer oder Papierform muss neben den Identitätsangaben der getesteten Person auch den Namen des durchführenden Labors und den Zeitpunkt der Durchführung des Tests beinhalten.
    8. Innerhalb von maximal 48 Stunden vor der Abreise aus dem Beherbergungsbetrieb werden touristische Nutzer, deren Bestimmungsort entweder einen negativen Test auf COVID-19 oder Quarantäne für ihre Rückkehr verlangt, von der Einrichtung von Orten, an denen diagnostische Tests durchgeführt und von den Gesundheitsbehörden genehmigt werden können, wie es der Rückreisezielort erfordert, und an denen eine Bescheinigung über die Durchführung des Tests, seine Bedingungen und das Ergebnis ausgestellt wird.
    9. Die Beherbergungsbetriebe auf den Kanarischen Inseln müssen dem kanarischen Gesundheitsdienst die Informationen, die in den Anmeldeformularen gemäß der Verordnung INT/1922/2003 vom 3. Juli 2003 enthalten sind, zusammen mit den Unterlagen zur Verfügung stellen: Den Nachweis, dass der Kunde die in den vorstehenden Abschnitten genannten Bedingungen für den Zugang zu der Einrichtung erfüllt.
    10. Bei Einreise muss die spanische Tracing-App „Radar Covid“ aktiviert werden und während des Aufenthalts sowie bis einschließlich dem 15. Tag nach Ausreise aktiviert bleiben (Links zur App siehe unten).

       
    Jeder Beherbergungsbetrieb ist für die Verarbeitung der Daten verantwortlich, die er von den Personen erhebt, die seine Dienstleistungen gebucht oder in Auftrag gegeben haben. Diese Einrichtungen stellen sicher, dass die obligatorischen Sicherheitsmaßnahmen angewendet werden, die ergeben sich aus der entsprechenden Risikoanalyse, wobei zu berücksichtigen ist, dass die Verarbeitungen besondere Datenkategorien betreffen.

    Hier die Links zur App:
    Zum App Store GET IT ON Google Play
     

 

Quelle

Wichtig bei der Einreise: FCS-Formular

Wer muss das FCS-Formular zur Gesundheitskontrolle ausfüllen?

Jedes Formular ist persönlich, nicht übertragbar und ist mit einer einzigen Reise verbunden.
Wenn Sie nach Spanien fliegen, ist das Ausfüllen und Unterzeichnen des mit Ihrer Reise verbundenen FCS-Formulars unabhängig von Ihrer Nationalität, Ihrem Alter oder sonstigen Faktoren obligatorisch. Dieses Formular ist von jedem einzelnen Fluggast auszufüllen, der dafür verantwortlich ist, dass die übermittelten Informationen richtig und genau sind. Ist der Fluggast minderjährig oder unterhaltsberechtigt/behindert, kann sein Vormund das Formular ausfüllen und ist für die Richtigkeit der übermittelten Informationen verantwortlich.

Stellen Sie vor der Reise nach Spanien sicher, dass Sie das Formular auf der unterzeichnet haben. Damit erhalten Sie den Gesundheits-QR-Code, den Sie während der Gesundheitskontrolle am Flughafen vorlegen müssen (in Papierform oder auf dem Mobiltelefon), um Ihre Reise fortsetzen zu können.

Wenn Sie das Formular über die App unterzeichnen, wird es in der Rubrik „Meine Reisen“ angezeigt und Sie erhalten darüber hinaus eine E-Mail, die Sie ausdrucken können.

Zum Formular

Deutschland hebt die Reisebeschränkung für die Kanaren auf

Die deutschen Behörden haben die Kanarischen Inseln von der Liste der durch die Coronavirus-Pandemie gefährdeten Gebiete ausgeschlossen, teilte das Robert-Koch-Institut (RKI) für Virologie am Donnerstag (22.10.2020) mit.

Der Ausschluss gilt ab Samstag um 00:00 Uhr, sagte das RKI bei der Aktualisierung der Liste der Gebiete, die aufgrund des Auftretens der Pandemie als gefährdet gelten.

Das übrige Spanien bleibt auf der Liste der Gebiete, in die die deutschen Behörden empfehlen, nicht zu reisen.

Die Entscheidung, die Kanarischen Inseln in die Liste der vom Covid-19 gefährdeten Gebiete aufzunehmen, wurde am 2. September bekannt gegeben.

Das Außenministerium erklärt in einer Aktualisierung des Profils Spaniens auf seiner Website, dass die Empfehlung, keine „unnötigen, touristischen Reisen“ nach ganz Spanien zu unternehmen, beibehalten wird, fügt aber die Aufhebung der Entscheidung über die Kanarischen Inseln hinzu.

Ganz Spanien, mit Ausnahme der Kanarischen Inseln, wurde in die Liste der Gebiete aufgenommen, in die die Bundesregierung aufgrund der Pandemiesituation seit dem 14. August letzten Jahres, knapp zwei Monate nach der Wiedereröffnung der Grenzen im Raum Shengen, von Reisen abrät.

Die Entscheidung wurde schrittweise getroffen, da Deutschland zunächst empfahl, nicht in die spanischen Regionen Katalonien, Aragon und Navarra zu reisen, und diese Maßnahme dann auf Madrid und das Baskenland ausweitete.

Die Nachricht von der Aufhebung der Beschränkungen wurde vom Präsidenten der Kanarischen Inseln, Ángel Víctor Torres, auf seinem Twitter-Account bekannt gegeben und ist ein Auftrieb für den Tourismussektor des Archipels, da nun die wichtigste Saison des Jahres, die Wintersaison, beginnt und Deutschland nach Großbritannien der zweitwichtigste Kunde des Archipels ist.

Quelle