Erbschaftssteuerrückerstattung in Spanien – Urteil des europäischen Gerichtshofes

Der Europäische Gerichtshof (ECJ) entschied, dass die spanische Steuerfalle widerrechtlich gegen die Verordnungen der Verträge der Europäischen Union versto?e, sodass tausende EU-Bürger von der Spanischen Regierung steuerlich zu hoch belastet worden seien. Gemäss dieses Urteils seien alle nicht in Spanien ansässigen EU-Bürger, die in den letzten Jahren Eigentum oder Vermögen geerbt haben, dazu berechtigt, eine Reklamationsforderung einzureichen.Die durchschnittliche Steuerrückerstattung liegt bei etwa 18.000 Euro. Mehr als 23.000 Familien könnten benachteiligt worden sein und hätten somit Recht auf Rückerstattung.
Der Europäische Gerichtshof (ECJ) entschied, dass die spanischen Erbschaftsgesetze diskriminierend seien und gegen die Verträge der Europäischen Union versto?en, da Nichtresidenten in Spanien bis zu 34% des Erbschaftswerts zu zahlen hatten, während in Spanien ansässige Bürger fast keine steuerliche Abgaben leisten mussten.
Ein Zusammenschluss mehrerer Anwaltsbüros unter der Leitung der Spanish Legal Reclaims, gewann erst unlängst einen ähnlichen Fall vor spanischen und europäischen Gerichten gegen den spanischen Staat, da die spanische Gesetzesgebung auch in Bezug auf die steuerlichen Abgaben für Kapitalerträge diskriminierend gegenüber Nichtresidenten war. Spanish-Legal-Reclaim half tausenden von Kunden zur Rückerstattung überberechneter Steuern, die diese als Kapitalertragssteuern zu viel geleistet hatten. Nun helfen Sie Betroffenen, die eine zu hohe Erbschaftssteuer entrichten mussten.
Rainer Klassen, Geschäftsführer der Spanish Legal Reclaim für den deutschsprachigen Raum sagt: “Wir sind absolut überzeugt, dass wir wieder gegen den Spanischen Staat gewinnen werden und die Erbschaftssteuer für alle unsere Kunden zurückerstattet bekommen.“ Potenzielle Antragsteller müssen allerdings wissen, dass es sich nicht um eine übliche Rückerstattungsforderung handelt. Ein Gerichtsverfahren in Angriff zu nehmen erfordert nicht nur Fachwissen, sondern auch eine intensive Auswertung, eine klare Strategie und Erfahrung. Eine Forderung kann nur einmal eingereicht werden. Die betroffenen Personen brauchen dafür erfahrene Experten in Europäischer Steuergesetzgebung. Sobald der Rückerstattungsantrag eingereicht ist, können die betroffenen Personen ihr Geld, im Normalfall in ca. 6 Monaten, zurückbekommen. Honorar wird nur im Erfolgsfall erhoben. Ein finanzielles Risiko aufgrund hoher Verfahrenskosten besteht demnach nicht.
Herr Klassen fügt hinzu: “Seitdem wir mit diesen Reklamationen begonnen haben, haben mehr als 400 europäische Familien Klage eingereicht und weitere 200 sind gerade in Bearbeitung. Nach der Entscheidung des Europäischen Gerichtshof vom 03.09.2014 wird die Zahl der Geschädigten, die Klage einreichen möchten enorm ansteigen. Viele spanische und EU Anwälte arbeiten mit uns zusammen, um so ihren eigenen Mandanten zu helfen, da ihnen klar ist, dass derartige Gerichtsverfahren eine tiefgehende Analyse und Fachwissen erfordern, nicht nur in Bezug auf Steuererklärungen im Inland, sondern auch für EU-Verordnungen und Gerichtsverfahren. Jedes Verfahren muss als Einzelfall gewonnen werden. Wir raten allen, die meinen, von dieser steuerlichen Benachteiligung betroffen zu sein, zu handeln. Schnelles Handeln ist sehr wichtig, da das Recht eine Beschwerde einzulegen aufgrund der Klagefristen in Spanien bei Steuerrückerstattungsverfahren erlöschen könnte.”
Für mehr Infos und Details, wie Sie Ihren Fall registrieren können, klicken Sie unsere Web an:
www.spanishlegalreclaims.com/de
Sie können uns auch anrufen unter der Nummer: 0034 93 3620892
Oder mailen an: info@inheritancetaxrecall.com

Kontakt für Journalisten:
Cristina Csefko
C/ Bori i Fontesta 49 – 08017 Barcelona (Spain)
Tel.: (0034) 93-362 08 92
Mail: ccsefko@inheritancetaxrecall.com

Bemerkungen des Redakteurs:
Alle Zahlenangaben in der Pressenotiz beziehen sich auf interne Angaben aus Veröffentlichungen der spanischen Steuerbehörden.
Geschätzte Angaben, wie viele Familien in den letzten 4 Jahren betroffen waren und in den nächsten 2 Jahren betroffen sein werden.
Spanish Legal Reclaims ist eine Firma, die darauf spezialisiert ist, gerichtliche Beschwerden gegen den spanischen Staat in Bezug auf Verstö?e gegen die Verordnungen der Europäischen Union auf den Weg zu bringen. Die Firma wurde 2011 gegründet und gehört zu dem Team das die Kapitalertragssteuerklage in Bezug auf die Steuererhebungen bei Immobilienverkauf gewann.
Unter der Leitung und Beratung führenden Fachanwälten hat Spanish Legal Reclaims ihre Erfahrung in Zusammenarbeit mit führenden europäischen Steuerexperten und anderen Fachleuten der bekanntesten, multinationalen Rechtsabteilungen verstärkt, um ganz sicher zu sein, das notwendige Fachwissen und Erfahrung zu haben, auch diese neuen Klagen gegen den spanischen Staat zu gewinnen.

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