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Nautische Karten werden aktualisiert

Das Schiff der Marine Tofiño hat einen Wassereinsatz rund um die Kanarischen Inseln, um die Kartografie und die nautischen Publikationen der Küstengebiete der Inseln Gran Canaria, Teneriffa und La Gomera zu aktualisieren.

Start war am 17. September und das Schiff soll bis zum 15. Dezember in den Gewässern des Archipels verbleiben. Das Schiff verfügt über eine Technologie, die es ermöglicht, Informationen über die vollständige Beschichtung des Meeresbodens zu erhalten sowie über hydrografische Boote, die tragbare Mehrzweck-Schalldämpfer installiert haben. Diese ergänzen die Arbeit in weniger tiefen Gewässern, in welche das Schiff aus Sicherheitsgründen nicht manövrieren kann. Zusätzlich zu den bathymetrischen Erhebungen (unterseeische Erhebungen und Gebirgszüge) sollen die vorhandenen Daten der Küstenlinien überprüft werden, um in den Seekarten angemessen verzeichnet zu werden.

Nun auch die Kanarischen Inseln

Informationen zur Ausweisung internationaler Risikogebiete durch das Auswärtige Amt, BMG und BMI

Ganz Spanien wird aktuell als Gebiet, in denen ein erhöhtes Risiko für eine Infektion mit SARS-CoV-2 besteht, ausgewiesen.

Die Einstufung als Risikogebiet erfolgt nach gemeinsamer Analyse und Entscheidung durch das Bundesministerium für Gesundheit, das Auswärtige Amt und das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat.

Für Einreisende in die Bundesrepublik Deutschland, die sich zu einem beliebigen Zeitpunkt innerhalb der letzten 14 Tage vor Einreise in einem Risikogebiet aufgehalten haben, kann gemäß den jeweiligen Quarantäneverordnungen der zuständigen Bundesländer, eine Pflicht zur Absonderung bestehen.

Fragen und Antworten zu Coronatests bei Einreisen nach Deutschland finden Sie hier.

Aktuelle Informationen für Reisende finden Sie hier.

Stand: 2.9.2020, 19:00 Uhr

Eine Bitte an alle Leser:
Bitte haltet die vorgeschriebenen Maßnahmen ein. Niemandem und schon gar nicht den hiesigen Unternehmern nutzten weitere Maßnahmen, die eventuell die Wintersaison gefährden. 

Der Regierungsrat der Kanarischen Inseln hat am Donnerstag ein Gesetzesdekret  verabschiedet, mit dem die Sanktionen, die bei wiederholter Nichtbeachtung des Tragens einer Maske eine Strafe bis zu 3.000,- Euro betragen können. Beim ersten Verstoß kann weiterhin eine Strafe in Höhe von 50,- Euro verlangt werden.

Nach bisherigen Erfahrungen wird die Erststrafe sofort Bar oder per Karte eingezogen. Die meisten Policiafahrzeuge haben entsprechende Geräte an Bord oder man/frau wird zum nächsten Geldautomaten begleitet.

Quelle

Noch einen Schritt weiter

Die Regierung der Kanarischen Inseln verabschiedete in einer außerordentlichen Sitzung am 27. August 2020 unter anderem folgende weitere Bestimmungen:
Das Gesundheitsministerium hat die folgenden Indikatoren festgelegt, die als „Frühwarnindikatoren“ bezeichnet werden:

  • Kumulative Inzidenz von Neudiagnosen in den letzten sieben Tagen >= 30 Fälle/100.000 und ansteigend > 20%
  • Kumulative Inzidenz der Fälle, die in den letzten sieben Tagen Symptome ausgelöst haben >= 30 Fälle/100.000 und ansteigend > 20%
  • Prozentualer Anteil der Fälle mit bekannter Übertragung < 20%
  • PCR-Rate in der Primärversorgung < 20 PCR/100.000
  • Prozentsatz der bei Verdachtsfällen durchgeführten PCR bei AP <= 50%
  • Anteil der hospitalisierten Patienten >= 30%
  • Verzögerung in der Isolation >= 48 Stunden
  • Verzögerung der Diagnose >= 48 Stunden
  • Prozentsatz der Kontaktstudien <= 50%
  • Anzahl der Kontakte in der letzten Woche im Vergleich zum Durchschnitt der letzten vier Wochen, Rückgang >= 20%
  • Verzögerung der Benachrichtigung >= 30%
  • Anzahl der belegten Akutbetten (und % der Belegung durch COVID-Fälle)
  • Anzahl der belegten Betten auf der Intensivstation (und % Belegung durch COVID-Fälle)
  • Rate der Verdachtsfälle pro 100.000 in den letzten 7 Tagen
  • Anzahl der Verdachtsfälle in PA pro 100.000 in den letzten 7 Tagen

In Anbetracht des epidemiologischen und gesundheitspolitischen Berichts zur Entscheidungsfindung auf den Kanarischen Inseln, der vom Generaldirektor für öffentliche Gesundheit am 27. August 2020 veröffentlicht wurde, und aufgrund der Verschlechterung der Situation mit einer deutlichen Verschlechterung mehrerer dieser Indikatoren, ist es notwendig, eine Reihe restriktiverer Maßnahmen als die derzeit vorgesehenen zu ergreifen, um eine angemessene Antwort auf diese außerordentliche und dringende Notlage in Bezug auf die Inseln zu geben, die eine besonders signifikante Situation in Bezug auf eine erhöhte Ansteckungsgefahr darstellen, d.h. die Inseln, auf denen in den letzten sieben Tagen eine Häufung neuer Fälle diagnostiziert wurde, die 100 Fälle/100.000 Einwohner übersteigt.
Aus dieser Perspektive hat sich ein frühzeitiges Eingreifen als grundlegendes Instrument zur Verhinderung der Ausbreitung des SARS-Cov-2-Coronavirus erwiesen.Der Autonomen Gemeinschaft der Kanarischen Inseln wurde die Befugnis zur Planung, Leitung, Überwachung, Kontrolle, Inspektion und Sanktionierung der Gesundheit, des Sozialwesens und der öffentlichen Gesundheit übertragen.

1. Alle Bürger müssen die notwendigen Maßnahmen ergreifen, um die Entstehung von Risiken für die Ausbreitung der COVID-19-Krankheit zu vermeiden, einschließlich der Einhaltung der von einer medizinischen Fachkraft vorgeschriebenen Isolations- oder Quarantänebedingungen sowie der Exposition gegenüber solchen Risiken. Diese Pflicht zur Vorsicht und zum Schutz wird auch von den Eigentümern einer Aktivität verlangt werden.
Die von den Gesundheitsbehörden zur Prävention von COVID-19 festgelegten Gesundheits- und Sicherheitsmaßnahmen müssen ebenfalls eingehalten werden.
Es wird den Bürgern empfohlen, soziale Begegnungen außerhalb der Gruppe des stabilen Zusammenlebens einzuschränken.
Es wird empfohlen, dass jede Person ihre soziale Gruppe des stabilen Zusammenlebens definiert und dass innerhalb dieser Gruppe soziale Treffen mit maximal 10 Personen durchgeführt werden.

2. Alle Personen ab sechs Jahren sind verpflichtet, eine Maske zu tragen:

  • Auf öffentlichen Straßen, in offenen Räumen und in allen geschlossenen Räumen, die der Öffentlichkeit zugänglich sind oder die der Öffentlichkeit zugänglich sind, unabhängig von der Einhaltung eines Sicherheitsabstands von mindestens 1,5 Metern zwischen den Personen.
  • Am Arbeitsplatz
  • In nicht-universitären Bildungszentren sind Masken nicht obligatorisch:
    1. Im Falle stabiler Schulkoexistenzgruppen
    2. In den übrigen Schulgruppen, wenn sie in einem Abstand von mindestens 1,5 Metern an ihren Schreibtischen sitzen.
  • In Hotel- und Gaststättenbetrieben und -dienstleistungen, einschließlich Bars und Cafeterien, ist die Verpflichtung zum Tragen einer Maske nur während des Essens oder Trinkens ausgeschlossen.
  • In Natur- oder Freiflächen außerhalb von Ballungszentren ist die Maskenpflicht ausgeschlossen, sofern der Zustrom von Personen die Einhaltung des Sicherheitsabstandes von mindestens 1,5 Metern zwischen den Personen ermöglicht.
  • An Stränden und in Schwimmbädern ist die Pflicht zum Tragen einer Maske während des Badens und während des Aufenthalts in einem bestimmten Raum, ohne sich zu bewegen, ausgeschlossen, sofern die Einhaltung des zwischenmenschlichen Sicherheitsabstands zwischen allen Benutzern gewährleistet werden kann. In jedem Fall wird die Verwendung einer Maske an Zugangspunkten, auf Reisen und bei Spaziergängen in diesen Räumen und Einrichtungen obligatorisch sein.
  • Die Betreiber von Einrichtungen, Räumen und Räumlichkeiten haben sicherzustellen, dass diese Verpflichtungen in diesen Einrichtungen, Räumen und Räumlichkeiten erfüllt werden.
  • Der korrekte Gebrauch der Maske ist obligatorisch, wobei Nase und Mund jederzeit vollständig bedeckt sein müssen. Es muss auch korrekt an Nase und Kinn angepasst sein, um den Austritt von Atemwegssekreten in die Umwelt zu verhindern.

3. Die Verwendung einer Maske wird empfohlen:

  • In privaten Räumen, sowohl offen als auch geschlossen, wenn sich Menschen aus verschiedenen Zentren des Zusammenlebens treffen.
  • Von hygienischer Art, vorzugsweise wiederverwendbar.

4. Für Inseln mit einer kumulativen Inzidenz von Fällen, die in den letzten sieben Tagen diagnostiziert wurden und 100 Fälle/100.000 Einwohner übersteigen, werden die folgenden spezifischen administrativen Interventionsmaßnahmen ergriffen:

  • Es werden keine Veranstaltungen oder Massenveranstaltungen genehmigt, wenn diese als solche von mehr als 10 Personen verstanden werden.
  • In Hotel-, Restaurant- und Terrassenbetrieben sowie in Strandbars und Restaurants wird die Schließzeit spätestens um 00:00 Uhr festgelegt, und neue Kunden dürfen nach 23:00 Uhr nicht mehr hereingelassen werden.
  • Nichtberufliche Tagesstätten werden für die Benutzung geschlossen.

Zu diesem Zweck werden die Informationen über die epidemiologischen Indikatoren für jede Insel wöchentlich auf der Website „Portal Covid“ des kanarischen Gesundheitsdienstes (LINK) aktualisiert, und je nach der Entwicklung der epidemiologischen Daten können gelegentliche Aktualisierungen veröffentlicht werden.

In all diesen Fällen bleiben die in den Absätzen 1 bis 3 genannten Verbote noch 15 Tage nach dem Zeitpunkt der Veröffentlichung der im ersten Absatz angegebenen Zahl (100 Fälle/100.000 Einwohner in der kumulativen Inzidenz der in den letzten sieben Tagen diagnostizierten Fälle) in Kraft.

Zum Original

Einschränkungen in Santa Cruz

Die Straßenbahn von Teneriffa wird ab Freitag, den 21.08.2020, den Nachtdienst gemäß den neuen Maßnahmen gegen Covid-19 aussetzen, so dass die Fahrzeuge in den frühen Morgenstunden des Samstags, Sonntags und an Feiertagen, zwischen 00:00 Uhr und 06:00 Uhr, nicht in Betrieb sein werden.

In Anbetracht der neuen Kontroll- und Präventivmaßnahmen gegen Covid-19, die von der Regierung der Kanarischen Inseln erlassen wurden, und in Befolgung der Anweisungen des Cabildo von Teneriffa, wird Metrotenerife ab Mitternacht den ununterbrochenen Nachtdienst am Wochenende, den die Linie 1 von 00:00 Uhr bis 06:00 Uhr angeboten hat, aussetzen.

Diese Variante des Dienstes wird beibehalten, während die letzten von der regionalen Exekutive festgelegten Kontrollmaßnahmen aktiviert werden, informiert Metropolitano in einer Pressemitteilung.
Auf der anderen Seite wird der Wochenend-Tagesdienst an Samstagen, Sonn- und Feiertagen in der gewohnten Weise fortgesetzt.

Die Linie 1 als auch die Linie 2 beginnen den Dienst um 06:00 Uhr morgens und enden um Mitternacht.
Es sei daran erinnert, dass die maximale durchschnittliche Auslastung pro Straßenbahn immer noch 66% beträgt und dass die Kapazität auf 132 Sitzplätze pro Einheit begrenzt ist (64 Sitzplätze, alle Sitze in jeder Straßenbahn + 68 Stehplätze, 2 Personen pro Quadratmeter).

Ebenso wendet Metrotenerife weiterhin Hygiene- und Desinfektionsmaßnahmen und -protokolle an, damit das Stadtbahnsystem mit größtmöglicher gesundheitlicher Sicherheit funktioniert, abgesehen von der Beeinflussung der Einhaltung anderer wichtiger Vorschriften wie der obligatorischen Verwendung von Masken.

Verschärfte Sicherheitslinien die 2.

Die kanarische Regierung hat am 20.08.2020 weitere Maßnahmen beschlossen, die die sich
beschleunigende Ausbreitung von Corona auf den Kanaren bremsen soll. Dies hat die kanarische Regierung auf ihrer offiziellen Webseite bekannt gegeben.

Zu den Maßnahmen gehört unter anderem die vollständige Schließung der Nachtlokale auf allen Kanarischen Inseln. Das betrifft Diskotheken, Partyterrassen, Tanzsäle, Coctailbars, egal ob mit oder ohne Livemusik. Diese müssen vollständig schließen und dürfen auch ihre Außenbereiche nicht mehr betreiben.

Auch für alle andere Gastronomiebetriebe, Bars, Cafés und Restaurants werden neue Einschränkungen eingeführt. Sie müssen spätestens um 01:00 Uhr schließen und dürfen nach 00:00 Uhr keine neuen Gäste mehr einlassen.

Der Beschluss der Regierung soll am Freitag, 21.08.2020, im kanarischen Amtsblatt (BOC) veröffentlicht werden. Vermutlich werden die Maßnahmen dann im Moment der Veröffentlichung in Kraft treten, so wie es bereits bei der Verschärfung der Maskenpflicht am vergangenen Freitag der Fall war.

Die kanarische Regierung sieht insbesondere im exzessiven Nachtleben den Grund für die vor allem bei jungen Menschen stark zunehmende Zahl von Coronafällen. Rund 85% aller Neuansteckungen auf den Kanaren würden zurzeit bei Personen unter 30 Jahren entdeckt und stünden im Zusammenhang mit Aktivitäten des Nachtlebens und privaten Partys, bei denen die Regeln nicht eingehalten würden, erklärte die Regierung kürzlich.

BOC

Verschärfte Sicherheitslinien

Die kanarische Regierung hat beschlossen, die Maskenpflicht zu verschärfen, damit die Maske auch auf der Strasse (oder wenn man am Strand spazierengeht) getragen werden muss. Von Versammlungen ab 10 Personen wird abgeraten. Nachtlokale werden nur 70 Prozent ihrer Terrassen nutzen können, aber keine geschlossenen Räume.

Der Erlass ist heute, am 14.08.2020 im Boletín Oficial de Canarias veröffentlicht worden.:
HIER ZUM ORIGINAL

Dem Absatz 1.1 betreffend „Vorsichts- und Schutzpflichten“ wird ein dritter Unterabsatz mit folgendem Wortlaut angefügt:

„Es wird EMPFOHLEN, alle Arten von Gruppierungen oder Zusammenkünften von Nicht-Gemeinschaftsmitgliedern, die in privaten Räumen stattfinden, auf maximal 10 Personen zu beschränken, auch wenn der Sicherheitsabstand garantiert werden kann.

Abschnitt 1.3 über „Obligatorische Verwendung von Masken“ wird wie folgt geändert: 1.3 Obligatorische Verwendung von Masken

Alle Personen ab sechs Jahren sind verpflichtet, eine Maske zu tragen:

(a) Auf öffentlichen Straßen, in offenen Räumen und in allen geschlossenen Räumen, die der Öffentlichkeit zugänglich sind oder die der Öffentlichkeit zugänglich sind, unabhängig von der Einhaltung eines Sicherheitsabstandes von mindestens 1,5 Metern zwischen Personen.

(b) In nichtuniversitären Bildungseinrichtungen sind Masken nicht obligatorisch:

b.1.- im Falle von schulischen stabilen Kohabitationsgruppen.

b.2.- in den übrigen Schulgruppen, wenn sie an ihren Schreibtischen in einem Abstand von mindestens 1,5 Metern sitzen.

c) Im Hotel- und Gaststättengewerbe und bei Dienstleistungen, einschließlich Bars und Cafeterien, ist die Verpflichtung zum Tragen einer Maske nur während des Essens oder Trinkens ausgeschlossen.

(d) In Natur- oder Freiflächen AUSSERHALB VON BALLUNGSZENTREN ist die Maskenpflicht ausgeschlossen, sofern der Zustrom von Personen die Einhaltung des Sicherheitsabstandes von mindestens 1,5 Metern zwischen den Personen ermöglicht.

e) An Stränden und in Schwimmbädern ist die Pflicht zum Tragen einer Maske während des Badens und während des Aufenthalts in einem bestimmten Raum, ohne sich zu bewegen, ausgeschlossen, sofern die Einhaltung des zwischenmenschlichen Sicherheitsabstands zwischen allen nicht zusammenlebenden Personen gewährleistet werden kann. In jedem Fall wird die Verwendung einer Maske an Zugangspunkten, auf Reisen und bei Spaziergängen in diesen Räumen und Einrichtungen obligatorisch sein.

f) Die Eigentümer von Einrichtungen, Räumen und Räumlichkeiten müssen die Einhaltung dieser Verpflichtungen in ihnen garantieren.

g) Der korrekte Gebrauch der Maske ist obligatorisch, wobei Nase und Mund jederzeit vollständig bedeckt sein müssen. Es muss auch korrekt an Nase und Kinn angepasst sein, um den Austritt von Atemwegssekreten in die Umwelt zu verhindern.

2. Die Verpflichtung zum Tragen einer Maske wird in den Fällen, die in Artikel 6.2 des Königlichen Gesetzesdekrets 21/2020 vom 9. Juni über dringende Präventions-, Eindämmungs- und Koordinierungsmaßnahmen zur Bewältigung der durch das COVID-19 verursachten Gesundheitskrise festgelegt sind, nicht verlangt.

(3) Die Verwendung einer Maske wird empfohlen:

a) In privaten Räumen, sowohl offen als auch geschlossen, wenn Menschen aus verschiedenen Zentren des Zusammenlebens zusammenkommen.

b) Von hygienischer Art, vorzugsweise wiederverwendbar.

Anpassung des Regierungsabkommens vom 19. Juni 2020.

Die Abschnitte des Regierungsabkommens vom 19. Juni 2020 müssen entsprechend den in Abschnitt 1.3 „Obligatorische Verwendung von Masken“ festgelegten Anforderungen angepasst werden.

Die Bestimmungen des Absatzes 11 von Punkt 2.1 über „Allgemeine Maßnahmen in Bezug auf den Mess- und Sicherheitsabstand“ werden jedoch mit dem Wortlaut des Regierungsabkommens vom 9. Juli 2020 beibehalten.

Zum Punkt 2.1 „Allgemeine Maßnahmen betreffend Spurweite und Sicherheitsabstand“ wird Punkt 12 hinzugefügt, der wie folgt lautet:

„2.1.12. Das RAUCHEN, der Gebrauch von Tabakinhalationsgeräten, Wasserpfeifen, Bongos, Shisha oder dergleichen ist auf öffentlichen Straßen und im Freien nicht gestattet, sofern nicht gewährleistet werden kann, dass ein Sicherheitsabstand von 2 Metern zwischen den Personen eingehalten wird.

Punkt 3.2(a) betreffend „Verpflegungsaktivitäten“ wird wie folgt geändert:

„(a) Zwischen Tischen oder Tischgruppen sowie an der Bar, zwischen Kunden oder Gruppen muss ein Abstand von 1,5 Metern eingehalten werden. Die maximale Belegung pro Tisch oder Tischgruppe im Innen- und Außenbereich beträgt zehn Personen. In jedem Fall müssen die Betriebe den oben genannten Trennungsabstand ausreichend gekennzeichnet haben“.

Abschnitt 4.2 über „Diskotheken und Nachtleben“ wird wie folgt geändert:

Diskotheken und Nachtleben.

Diskotheken und andere nächtliche Unterhaltungseinrichtungen dürfen der Öffentlichkeit NUR FREILUFTBERRICHE zum Verzehr bei Tisch zugänglich machen. In jedem Fall darf die Kapazität auf den Terrassen nur 75% betragen. Tanzflächen sind nicht erlaubt.

Dem Punkt 4 betreffend „Bedingungen für die Entwicklung bestimmter Einrichtungen, Aktivitäten und öffentlicher Veranstaltungen“ wird ein Absatz 6 mit folgendem Wortlaut angefügt:

„4.6. Freizeit-, Vergnügungs- und Unterhaltungsschiffe mit wirtschaftlicher Tätigkeit dürfen der Öffentlichkeit ausschließlich Außenbereiche für den sitzenden Verzehr zugänglich machen. In jedem Fall wird die maximal zulässige Kapazität 75% betragen“.

Pressekonferenz

Maskenpflicht auf den Kanarischen Inseln

Julio Pérez, Sprecher der Regionalregierung, erläuterte am 03. August in der Pressekonferenz nach der außerordentlichen Sitzung des Rates, die Aktualisierungen der nach dem Alarmzustand verabschiedeten Regeln.

Unabhängig davon, ob andere Personen anwesend sind oder nicht, muss die Maske in den Restaurants und Bars getragen werden, außer beim Essen oder Trinken. In außeruniversitären Bildungszentren kann auf die Maske nur innerhalb von „stabilen Schulkoexistenzgruppen“ oder nach am Schreibtisch verzichtet werden, wenn diese durch einen Abstand von eineinhalb Metern getrennt sind.

Auf der Straße und im Freien wird die bisherige Regelung beibehalten: Die Maske ist obligatorisch, wenn der Sicherheitsabstand von eineinhalb Metern nicht eingehalten werden kann. Die Strände werden weiterhin ausgeschlossen, da bereits andere Maßnahmen gelten und es keinen Grund gibt, diese zu ändern.

Die Einrichtungen müssen die Entfernung von anderthalb Metern angemessen beschildern. Die maximale Anzahl der Personen an einem Tisch oder in einer Gruppe von ihnen beträgt 10. Beim Essensbuffet wird darauf geachtet, dass beim Verzehr Hygienemaßnahmen eingehalten werden, der Sicherheitsabstand eingehalten wird und die Maske verwendet wird. Es wird daran erinnert, dass der Verkauf und Konsum von alkoholischen Getränken auf der öffentlichen Straße verboten ist.

Darüber hinaus muss darauf geachtet werden, dass das Mundstück richtig angepasst ist (Nase und Mund bedeckt) und dass die korrekte Trageweise geregelt wird, nicht nach Lust und Laune jedes Einzelnen.

In Bezug auf Privaträume werden „Empfehlungen ausgesprochen, die verbindlich sind“. Perez erwähnte in diesem Sinne die obligatorische Verwendung der Maske bei Zusammenkünften von Nicht-Gemeinschaftsmitgliedern. Und es ist ratsam, sich nicht in geschlossenen Räumen aufzuhalten, in denen sich Menschenmengen aufhalten. Über diese Hinweise hinaus gibt es „eine allgemeine Verpflichtung, sich nicht der Ansteckung auszusetzen oder die Ansteckung anderer Menschen zu erleichtern“.

Was die Fremdenführer anbelangt, so ist die Gruppe der betreuten Personen auf 55 angestiegen, eine Zahl, die mit „der durchschnittlichen Kapazität eines Busses“ vereinbar ist. Bis jetzt waren es 25; bei der Entwicklung der Aktivität wurde immer der zwischenmenschliche Sicherheitsabstand eingehalten und der physische Schutz mit der vorgeschriebenen Maske gewährleistet.

Julio Pérez betonte, dass die Strafe für das Nichttragen einer Maske nach nationalem Recht 100,- Euro beträgt, eine Geldbuße, zu der auf Initiative der Verwaltung der Autonomen Gemeinschaft der Kanarischen Inseln weitere Verstöße hinzukommen können, die diesen Betrag übersteigen und im Höchstfall zur Schließung von Einrichtungen führen.

Zu den Beschwerden der Bürger über die Maske meinte Pérez, es sei nicht schlimm, wenn sie nicht in Konfrontation ausarten. Und im Hinblick auf die Quarantäne, die das Vereinigte Königreich für Besucher aus Spanien verhängt hat, verliert die kanarische Regierung nicht die Hoffnung, „mit einiger Grundlage“, dass es eine Änderung dieser Position geben wird.

Die Kanarischen Inseln sind nach wie vor die einzige Gemeinschaft, in der die Pflicht zum Tragen einer Maske nicht generell obligatorisch ist.

Einreise

QR-Code bei Einreise auf die Kanarischen Inseln nötig

Bei der Einreise nach Spanien – und damit auch auf die Kanarischen Inseln – wird es Gesundheitskontrollen geben. Zudem müssen Reisende ein elektronisches Formular ausfüllen. Daraus generiert sich ein QR-Code, der bei der Einreise vorgelegt werden muss.

Wer aus einem anderen Land auf die Kanarischen Inseln reist, muss sich einer medizinischen Kontrolle unterziehen. Dabei werden die Dokumente geprüft, Fieber gemessen und eine Sichtkontrolle des Einreisenden vorgenommen. Dies erfolgt unabhängig von Alter, Geschlecht oder Herkunft.

Fieber bei der Einreise aktiviert Gesundheitsprotokoll

Das Fiebermessen erfolgt kontaktlos durch Kamerasysteme oder persönlich. Die erhobenen Daten werden jedoch nicht gespeichert. Damit soll die Privatsphäre bestmöglich gewahrt bleiben, heißt es im entsprechenden Beschluss im spanischen Amtsblatt „Boletín Oficial del Estado“ (BOE). Weiter wird dort festgelegt, dass nur Personen mit einer Körpertemperatur unter 37,5 Grad einreisen dürfen.

Überschreitet ein Gast diesen Wert, wird zunächst eine weitere Messung durchgeführt. Liegt diese ebenfalls über dem Grenzwert, wird das Gesundheitsprotokoll aktiviert. Der Passagier wird dann in eine Gesundheitseinrichtung gebracht und dort untersucht. Personen, die an Covid-19 erkrankt sind, dürfen ihre Reise gar nicht erst antreten.

QR-Code bei Einreise auf die Kanarischen Inseln nötig

Zudem müssen alle Einreisenden einen QR-Code generieren. Diesen erlangen Touristen durch Ausfüllen eines elektronischen Dokuments. Dabei werden die Adresse in der Heimat sowie im Urlaub, die Telefonnummer, die Flugdaten und Daten zur Gesundheit des Besuchers abgefragt. Zudem muss die Ausweisnummer angegeben werden.

Das Dokument kann erst 48 Stunden vor dem Abflug ausgefüllt werden. Der daraus abgeleitete QR-Code, eine einzigartige Grafik, die von speziellen Scannern gelesen werden kann, gilt dann einmalig für die Reise nach Spanien.

Wo bekomme ich den QR-Code zur Einreise auf die Kanaren?

Generiert werden kann der QR-Code auf der Website des Spain Health Travel Programms (SpTH). Die Website wurde in vier Sprachen konzipiert, darunter auch auf deutsch.

 Sie finden die Website unter diesem Link hier.

Das Ausfüllen des Dokuments dauert rund fünf Minuten.

Ab wann muss ich das spanische Einreise-Dokument ausfüllen?

Das neue Gesundheitsdokument muss seit dem 1. Juli 2020 vor Reiseantritt ausgefüllt werden. Es gibt allerdings eine Übergangsfrist bis zum 31. Juli. In dieser Zeit kann das Ausfüllen auch bei der Einreise nachgeholt werden. Danach ist es verpflichtend, sich vor dem Reiseantritt um alle Dokumente zu kümmern.

 

Wichtig: Vor Ort gelten zudem spezielle Verhaltensregeln. Dazu gehört beispielsweise das Tragen einer Gesichtsmaske unter besonderen Umständen.

 

Teneriffa Urlaub 2020

Der Neue Urlaub auf Teneriffa

Das müssen Urlauber jetzt wissen:

Die Regierung der Kanarischen Inseln hat die Regeln für die Zeit nach dem Alarmzustand erneut gelockert. Zunächst war für die „neue Normalität“ ein Plan mit mehreren Verboten erstellt worden. Aufgrund der weiterhin sinkenden Corona-Zahlen wurden diese nun jedoch abgemildert.

Ende Juni hat die Regierung der Kanarischen Inseln offiziell die „neue Normalität“, wie die Politik die Zeit nach den Covid-19-Sonderregeln nennt, eingeläutet. Die speziellen Verhaltensregeln sahen dennoch weiterhin Ge- und Verbote vor. Anfang Juli wurden diese Regeln erneut gelockert. Nachfolgend erfahren Sie, wie Sie sich jetzt verhalten müssen:

Abstand
Das Abstandsgebot von 1,5 Metern gilt weiterhin. Ist es nicht möglich, die Distanz zu anderen Personen zu wahren, muss eine Gesichtsmaske getragen werden. Wird gegen diese Maskenpflicht verstoßen, gibt es Geldstrafen von bis zu 100 Euro.

Veranstaltungen und Massenaktivitäten
Die Grenze von 1.000 Personen bei Veranstaltungen im Freien darf nicht überschritten werden. In geschlossenen Räumen liegt diese schon bei 300 Teilnehmern. Zudem muss der Zugang gestaffelt erfolgen. Menschenansammlungen ohne Abstand gilt es unter allen Umständen zu vermeiden.

Gastronomie
1,5 Meter Sicherheitsabstand müssen zwischen den Tischen, Tischgruppen oder an der Bar eingehalten werden. Es darf keine gemeinsam genutzte Speisenkarte verwendet werden.

Hotels, Apartments und andere touristische Unterkünfte
Die spezifischen Sicherheitsmaßnahmen jeder Einrichtung müssen eingehalten werden. Animationsveranstaltungen dürfen nur im Freien stattfinden. Dabei gibt es keinen Austausch von Requisiten. Bei Buffets müssen Spuckschutze verwendet werden. Zudem gibt es nur Einzelteller. Dies bedeutet, dass beispielsweise keine Schüsseln für alle auf einem Tisch platziert werden dürfen. Ab Anfang Juli sollen diese Regeln sukzessive gelockert werden. Daher ist es umso wichtiger, beim Check-in nach den aktuell gültigen Ge- und Verboten zu fragen.

Kulturelle Aktivitäten
In geschlossenen oder offenen Räumen werden die Sitzplätze im Voraus zugewiesen. Auch dabei gilt ein Sicherheitsabstand.

Sport
Gruppen bestehen aus maximal 30 Personen im Freien oder 25 Personen in Hallen. Dabei soll ein präventiver Hygiene-Abstand eingehalten werden, wenn die Sportart dies erlaubt. Ständiger zwischenmenschlicher Kontakt ist nicht gestattet.

Sportveranstaltungen und öffentliche Shows
Entweder wird der Sicherheitsabstand eingehalten oder eine Maske getragen. Zudem dürfen maximal 75 Prozent der eigentlichen Kapazität hereingelassen werden. Sollte diese größer sein, gilt die Beschränkung von 300 Personen in Hallen oder 1.000 Personen im Freien. Das sitzende Publikum muss ebenfalls einen Sicherheitsabstand einhalten.

Religiöse Veranstaltungen
Auch in Kirchen und vergleichbaren Einrichtungen gilt ein Sicherheitsabstand. Zudem dürfen maximal 75 Prozent der eigentlichen Kapazität oder die bereits bekannte Personenzahl teilnehmen.

Beerdigungen
Auch bei Bestattungen gilt der Sicherheitsabstand von 1,5 Metern. Zudem dürfen maximal 50 Personen im Freien oder 20 Personen in geschlossenen Räumen anwesend sein. Das gilt auch für den Trauerzug. An Einäscherungszeremonien dürfen nicht mehr als fünf Personen teilnehmen.

Religiöse oder private Veranstaltungen
Der Sicherheitsabstand zwischen nicht im selben Haushalt lebenden Personen muss eingehalten werden. Auch hier gilt eine maximale Kapazität von 75 Prozent der eigentlichen Teilnehmerzahl. Maximal 250 Personen sind im Freien oder 150 in geschlossenen Räumen zugelassen.

Strände
Am Strand gelten die speziellen kommunalen Vorschriften, wobei ein Abstand von 1,5 Metern obligatorisch ist. Sport ist nur einzeln oder paarweise gestattet, wobei Kontakt jeglicher Art untersagt ist. Liegen oder Hängematten müssen nach dem Gebrauch desinfiziert werden. Dabei gilt ein Mindestabstand von zwei Metern.

Camping / Zelten
Camping ist nur mit vorheriger Genehmigung der Gemeinde und in Gruppen von maximal 20 Personen gestattet.

Nachtleben
Seit dem 2. Juli gilt, dass wieder mehr Personen in Bars und Clubs ausgehen dürfen. Das Tanzverbot bleibt allerdings weiterhin bestehen.

Zudem muss vor der Reise ein Gesundheitsdokument ausgefüllt werden. Ein daraus generierter QR-Code wird bei der Einreise benötigt.

Alle Informationen dazu finden Sie HIER.