Der EZB-Rat stimmte bei seiner außerordentlichen Sitzung heute am 16. Dezember zu, weitere spezifische Maßnahmen zur Umsetzung auf der Insel Teneriffa zu beschließen. Sie treten alle ab Freitag, den 18. Dezember, um Mitternacht in Kraft und werden mindestens bis zum 10. Januar 2021 gelten.
Für Touristen, die auf der Insel Teneriffa Urlaub machen wollen, gelten die Ausnahmeregelungen, die in der aktuellen Verordnung über das Recht auf Zutritt zu touristischen Unterkünften vorgesehen sind. Sie müssen einen negativen Gesundheitstest vorlegen, der beweist, dass sie frei vom Coronavirus sind.
Begrenzung der Ein- und Ausreise auf der Insel Teneriffa
- Unterstützung für Gesundheitszentren, -dienste und -einrichtungen.
- Erfüllung von arbeitsrechtlichen, beruflichen, geschäftlichen, institutionellen oder gesetzlichen Verpflichtungen.
- Unterstützung von Universitäts-, Lehr- und Bildungszentren, einschließlich Kindergärten.
- Rückkehr an den Ort des gewöhnlichen Aufenthalts oder der Familie.
- Betreuung und Pflege von älteren, minderjährigen, pflegebedürftigen, behinderten oder besonders schutzbedürftigen Personen.
- Fahrten zu Finanz- und Versicherungsunternehmen oder zu Tankstellen in benachbarten Gebieten.
- Erforderliche oder dringende Handlungen vor öffentlichen, gerichtlichen oder notariellen Stellen.
- Erneuerung von Genehmigungen und behördlichen Dokumenten, sowie andere unaufschiebbare Verwaltungsvorgänge.
- Teilnahme an unaufschiebbaren offiziellen Prüfungen oder Tests.
- Aufgrund von höherer Gewalt oder einer Situation der Notwendigkeit.
- Jede andere Tätigkeit ähnlicher Art, die ordnungsgemäß akkreditiert ist.
Begrenzung der maximalen Anzahl von Nicht-Mitbewohnern, in öffentlichen und privaten Räumen, in Innenräumen oder im Freien
Der Aufenthalt von Personengruppen in öffentlichen und privaten Räumen, geschlossen oder im Freien, wird auf Personen beschränkt, die zusammenleben, verstanden als diejenigen, die in der selben Wohnung leben.
Bei den Zusammenkünften am 24., 25. und 31. Dezember sowie am 1. Januar darf die Höchstzahl von sechs Personen nicht überschritten werden, es sei denn, es handelt sich um Mitbewohner, sowie die Höchstzahl von zwei Lebensgemeinschaften (ausgenommen sind Minderjährige von 0 bis 6 Jahren). In letzterem Fall beträgt die maximale Teilnehmerzahl in jedem Fall sechs Personen, wobei darauf geachtet wird, dass die beiden Wohneinheiten immer gleich groß sind. Besondere Vorsicht und Sorgfalt wird bei den Personen walten, die für COVID-19 besonders anfällig sind.
Einschränkung der Bewegung von Personen während der Nachtzeit, von 22 Uhr bis 6 Uhr.
Die Bewegungsfreiheit von Personen ist in der Nacht von 22:00 Uhr bis 06:00 Uhr täglich eingeschränkt, mit Ausnahme am 24. und 31.12., wo der Beginn dieser Einschränkung auf 00:30 Uhr verschoben wird, ausschließlich zur Rückkehr nach Hause.
Religiöse Feiern
Emblematische religiöse Feiern, wie zB die Mitternachtsmesse, können zu Zeiten abgehalten werden, die nicht der Beschränkung des nächtlichen Verkehrs unterliegen (von 6:00 bis 22:00 Uhr), wobei empfohlen wird, diese als alternative Telematik- oder Fernsehgottesdienste anzubieten sowie auf Gesang und die Verwendung von aufgezeichneter Musik zu verzichten, wobei Chöre verboten sind.
Ebenso sollten körperliche Zeichen der Verehrung oder Tradition (Küsse, Kontakt mit Bildern, Skulpturen) vermieden werden.
Spezielle Maßnahmen für Hotels, Restaurants und Terrassen, Bars und Cafés
Die heute verabschiedete Vereinbarung legt fest, dass die Innenbereiche dieser Einrichtungen geschlossen bleiben, mit Ausnahme der Gesundheitszentren und der touristischen Beherbergungsbetriebe für die ausschließliche Nutzung durch die Gäste. Der Verzehr an der Bar und am Buffet sowie die Selbstbedienung sind verboten. Die maximale Kapazität in diesen Innenbereichen wird 33 % betragen.
Der Service der Abholung von Speisen und Getränken aus dem Lokal und der Versand nach Hause ist unter Einhaltung der festgelegten Frist erlaubt.
Auf den Terrassen oder anderen von der Einrichtung abhängigen Freiflächen sind der Verzehr an der Bar, am Buffet oder in Selbstbedienung und das Rauchen verboten, ebenso Aktivitäten, bei denen der zwischenmenschliche Sicherheitsabstand nicht eingehalten wird oder bei denen keine Masken verwendet werden, wie zB Kotillon, Tänze, Karaoke usw.
Auf Freiluftterrassen dürfen nicht mehr als 50 % der zugelassenen Kapazität genutzt werden, wobei der Abstand zwischen den Stühlen an benachbarten Tischen mindestens 2 Meter betragen muss und pro Tisch maximal 4 Personen zusammen sitzen dürfen.
Bei Einkaufszentren und Parks wird die Kapazität der Gemeinschaftsbereiche auf 33 % der genehmigten Kapazität begrenzt. Die Nutzung von Erholungsbereichen wie Kinderspielplätze, Sport- oder Ruhebereichen ist verboten.
Bei Einkaufszentren, die über mehrere Etagen verteilt sind, muss die obige Begrenzung auf jeder Etage eingehalten werden.
In Einkaufszentren und Parks dürfen sich die Kunden außerdem nicht in den Gemeinschaftsbereichen aufhalten, es sei denn, sie sind auf der Durchreise oder warten, um die Einrichtungen zu betreten.
Die für das Parken von Fahrzeugen bestimmten Flächen sind auf 50 % begrenzt.
Für Menschen über 75 Jahre wird ein bevorzugter Betreuungsservice angeboten, wie zB vorrangiger Zugang, Parkplatzreservierungen, Zahlboxen oder Ruhesitze, die eine solche Bevorzugung bei der Betreuung sicherstellen.
Um große Menschenansammlungen auf den Straßen und in den Einkaufszentren zu vermeiden, empfiehlt die Regierung der Bevölkerung, ihre Einkäufe im Voraus zu organisieren, und ordnet an, dass der zwischenmenschliche Sicherheitsabstand und die Verwendung von Masken zu jeder Zeit und in allen Räumen gewährleistet sein muss, sowohl in den Verkaufsräumen als auch in den Durchgangsräumen in den Einkaufszentren und auf den Einkaufsstraßen.
Öffentliche Verkehrsmittel
Der öffentliche Nahverkehr ist auf 50 % seiner Kapazität begrenzt.
Große Ereignisse
Es dürfen keine Partys, Feste, Messen, Fahrgeschäfte oder ähnliche Veranstaltungen durchgeführt werden. Verboten sind alle Arten von Massenveranstaltungen.
Krankenhäuser und Seniorenzentren
In Anbetracht der Bestätigung von Ausbrüchen im Zusammenhang mit der Gesundheitsversorgung in Krankenhauszentren und in sozialen Gesundheitszentren, in denen ältere Personen wohnen (Pflegeheime), und der Anfälligkeit dieser Bevölkerungsgruppe wird festgelegt, dass während der Gültigkeitsdauer dieser Maßnahmen die Abreise der Bewohner aus den Zentren sowie externe Besuche ausgesetzt werden, außer im Fall von Begleitpersonen am Lebensende. In Krankenhäusern können Minderjährige und Schwangere, die aufgenommen werden, Besuche empfangen.
Die Patienten, die bestätigte Fälle mit abgeklungener Infektion sind, sind von dieser Einschränkung ausgenommen.
Spiel- und Wettannahmestellen und -räume
Casinos, Bingohallen, Spielhallen und Spielsäle, Wettbüros außerhalb von Gebäuden und andere Räumlichkeiten und Einrichtungen, die denjenigen für Spiel- und Wettaktivitäten ähnlich sind, bleiben geschlossen.
Ausübung von nicht professioneller sportlicher Aktivität und körperlicher Bewegung
Die Ausübung von körperlicher Aktivität und Sport in Innenräumen von Einrichtungen und in Sportzentren ist verboten, während die Ausübung von sportlicher Aktivität und körperlicher Bewegung im Freien individuell und unter der Voraussetzung erfolgen kann, dass der zwischenmenschliche Sicherheitsabstand von 2 Metern dauerhaft eingehalten werden kann.
Mannschaftssportarten und Praktiken oder Übungen, bei denen nicht gewährleistet werden kann, dass dieser Abstand jederzeit eingehalten wird, sind nicht zulässig.
Bei Einzelsportarten im Freien ist die Verwendung der Maske ausschließlich während der Ausübung der Sportart und unter der Voraussetzung, dass die Einhaltung des Zwei-Meter-Abstands gewährleistet werden kann, ausgenommen.