Lohnsteuererklärung muß erledigt werden

„Renta“ nennt man in Spanien das Formular, welches mit dem deutschen Lohnsteuerjahresausgleich verglichen werden kann. Sie muß im Zeitraum vom 3. Mai bis 30. Juni eingereicht werden. Wer die eventuell fälligen Nachzahlungen vom Konto abbuchen lässt, hat bis zum 25. Juni Zeit zur Abgabe.